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14.08.2014, 13:45 | #11 | ||
Golden Member
Registriert seit: 06/2013
Beiträge: 1.247
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Flirten ist für mich gegenseitig. Daher greift diese Sache meiner Meinung nach doch gar nicht.
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14.08.2014, 14:47 | #12 | ||
abgemeldet
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Da bin ich deiner Meinung. Ich finde nur, der Text lässt zu viel Freiraum für Interpretationen, deswegen - denke ich mal - wurde eben Flirten als Beispiel genommen. Jemanden "anflirten" und dabei etwas offensiver vorgehen, wird plötzlich zur sexuellen Belästigung.
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14.08.2014, 16:21 | #13 | ||
となりのトトロ, トトロ♫
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
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Super, das heißt es gibt endlich wirklich Ärger für unerwünschte Po/Busen Grapscher oder noch schlimmer: Leute, die einen einfach küssen?
Find ich klasse Und ich bezweifele ernsthaft, dass Flirten (= ansprechen, verbale Kommunikation) unter "sexuelle Handlung" oder "versuchte sexuelle Handlung" fällt. Sowas sollte eigentlich klar sein...
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14.08.2014, 18:43 | #14 | ||||
jolly cynic & Inklishman
Registriert seit: 02/2003
Ort: NW1
Beiträge: 17.094
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Das heisst, endlich hoert diese elende Knutscherei auf, wenn Karneval ist. Ich finde das aeusserst begruessenswert, denn das geht mir wirklich auf den Sack.
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14.08.2014, 21:50 | #15 | |||||
Member
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
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14.08.2014, 23:05 | #16 | |||
Et invidiosum
Registriert seit: 01/2013
Beiträge: 7.286
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14.08.2014, 23:19 | #17 | |||
Platin Member
Registriert seit: 04/2010
Beiträge: 1.965
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Dazu kommt dann die Frage zum zweiten Schritt, wenn es den Flirt schon gegeben hat und nun von ihm auf dieser Stufe erwartet wird weiter zu eskalieren, z.B.mit Berphrungen oder einem Kuss. Und da eben nachfragen oder gar ein Formular ausfüllen zulassen dann wegen mangeklnder Romantik wiederum zur Abweisung führen kann wird hier von ihm unter Androhung staatlicher Gewalt erfolgreiches Gedankenlesen gefordert. Man stelle sich vor unerwünschte Bewerbungen um einen Arbeitsplatz könnten als Spammen oder so vom Unternehmen angezeigt werden. Wenn müßten auch Frauen entsprechend unter strafandrohung sein, welche auch ohne eindeutige Vorabklärung auf solche Aktionen dann positiv reagieren und so "Übergriffe" ermutigen und fördern.
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15.08.2014, 02:15 | #18 | ||
abgemeldet
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Aus einem anfänglichen Nein kann auch ein Ja werden und was dann, wenn Frau im Nachhinein merkt, das sie ganz banal 'verführt' worden ist?
Wurde ihr Wille gebrochen? Glaube schon das dieser Gesetzesvorschlag auch relevant beim Flirten sein könnte.
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15.08.2014, 03:48 | #19 | |||
Member
Registriert seit: 07/2014
Beiträge: 56
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15.08.2014, 06:40 | #20 | ||
abgemeldet
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@Oneiric das würde ja bedeuten das du dich über das ( Nein ) des anderen hinweg gesetzt hast... Was Belästigung ist weist du aber schon noch oder ?!
Diese Einstellung ist genau der Punkt warum solche Gesetzgebungen ins Leben gerufen werden... wegen ein Paar Spinnern die den ihnen gesteckten Grenzen vom anderen nicht beachten.. wird für den Rest der Menschheit das Ding zum Spießroutenlauf. Es nennt mich ja schon ein Wunder das die Menschheit noch zu sich findet.. wir werde es erleben dass das Gesellschaftliche Leben bis in die letzte Ecke durch gesetzte Tot Reglementiert wird.. Du musst dich indes ja für einen ganz tollen Hecht halten..........
Geändert von Notruf.sys (15.08.2014 um 06:47 Uhr) |
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