|
Du befindest dich im Forum: Grundsatzdiskussionen. Themen, die man grundsätzlich von verschiedenen Seiten betrachten kann. Hier kannst du über Themen diskutieren, die sich nicht auf aktuelle Ereignisse beziehen und dennoch Diskussionsstoff bieten. Das können Themen aus Religion, Wirtschaft, Politik, Gesundheit, Wissenschaft, usw. sein. Zum Beispiel "Ist eine Berufsarmee sinnvoll?" oder "Sollten Homosexuelle Kinder adoptieren dürfen?" Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
|
Themen-Optionen |
17.08.2014, 08:44 | #51 | ||
Special Member
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 2.010
|
Der Kontakt welcher Art auch immer zu Leuten die schlechte Absichten haben bzw. schlicht primitiv sind, kann immer negativ ausgehen, auch bei heutiger Gesetzeslage.
Nichts kann "großen Bogen um die machen" ersetzen, auch stumpfe Belästigungsgesetze nicht, dann finden die eben anderen Angriffspunkt. Ich behaupte dass man Leute die etwas später versuchen werden durchaus vorher erkennen kann, vielleicht nicht was, wie und wann genau, aber suspekt bleibt suspekt egal wie es sich dann im Detail manifestiert. Übrigens §en hin oder her, das dumm-dreiste aufdrängen was viele Leute praktizieren ist jetzt schon bestraft, nicht unbedingt durch staatliche Stellen aber der Seelenmarkt kann schon die Leute zu ihresgleichen befördern und diese Strafe ist härter als all das was idr. für (selbst) ungefragt anfassen und beleidigen verhängt wurde.
|
||
17.08.2014, 08:53 | #52 | ||
Member
Registriert seit: 07/2014
Beiträge: 56
|
@NBUC
Eigentlich gar nicht einmal... Gern wird ja immer das Beispiel der EU-Norm, die sich mit der Normgröße der Schlangengurke beschäftigt, herangezogen. Aber auch das ist niemals zum Gesetz geworden, sondern war nur eine Vorlage. Auch wenn man es kaum glauben mag: Die meisten Gesetze sind tatsächlich vernünftig. Es wird aber mittlerweile so vieles hochgepusht, was ansich keinerlei Betrachtung wert wäre. Ein generelles Kontaktverbot zwischen Männern und Frauen, es sei denn, dass die Frau zuvor das Formular 735b ausgefüllt hat, gehört sicherlich dazu. Keine Sorge: Das Menschsein setzt sich immer durch. Das Menschsein hat die Nazis besiegt, also wird es hier nicht scheitern.
|
||
17.08.2014, 11:38 | #53 | ||||
Member
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
|
Zitat:
Zitat:
|
||||
17.08.2014, 11:55 | #54 | |||
abgemeldet
|
Zitat:
Diese Nein heißt Nein will uns dieser Gesetzesentwurf genau dann weiß machen, wenn keine Drohung oder Gewalt den Sexualakt erzwingt. Es ist auch nichts progressives daran, wenn Sprache einen bloßen Ist-Zustand beschreibt und man ihre alle darüber hinausweisenden Vieldeutigkeiten auszutreiben versucht. Diese Phantasielosigkeit kommt hier als etwas Progressives daher, ist es aber nicht.
|
|||
17.08.2014, 12:04 | #55 | |||
Member
Registriert seit: 07/2014
Beiträge: 56
|
Zitat:
Warum habt ihr eigentlich solche Angst vor Gesetzen? Wenn Gesetze schwachsinnig sind, dann werden sie gebrochen. Aber das, was ihr hier befürchtet, wird niemals Gesetz werden.
|
|||
17.08.2014, 12:09 | #56 | |||
Member
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
|
Zitat:
EDIT: Mal ganz davon abgesehen, der vorgeschlagene Text lautet: "Wer ohne Einverständnis einer anderen Person a) sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von der Person vornehmen lässt oder b) diese Person zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung an oder mit einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Selbst wenn Flirten eine sexuelle Handlung wäre, würde das hier nicht erfasst werden.
Geändert von Xenos (17.08.2014 um 12:19 Uhr) |
|||
17.08.2014, 12:19 | #57 | |||
Platin Member
Registriert seit: 04/2010
Beiträge: 1.965
|
Zitat:
Bezgl wirksamer Willenserklärung: Wenn 2 betrunken poppen und beide am Morgen mit der Wahl nicht mehr zufrieden sind: haben die sich dann gegenseitig vergewaltigt?
|
|||
17.08.2014, 12:29 | #58 | |||
Member
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
|
Zitat:
bzgl. Beweislast gilt im Strafrecht "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten), es gibt keine Beweislast zu Lasten des Angeklagten - der Staat muss ihm die zur Last gelegte Tat nachweisen. bzgl. Betrunkenheit: Selbstverständlich kommt es auf das Einverständnis bei "Begehung" an, nicht auf ein böses Erwachen. Ob das dann Willensmängel hätte ist dann eine andere Frage (aber wenn die Schwelle erstmal erreicht ist, dann ist der Täter vermutlich auch selbst straffrei wegen der "seelischen Störung")
|
|||
17.08.2014, 12:38 | #59 | |||
abgemeldet
|
Zitat:
|
|||
17.08.2014, 12:50 | #60 | |||
Member
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
|
Zitat:
Davon abgesehen siehe oben warum normales "Flirten" keine sexuelle Handlung darstellen dürfte. Auch wenn es wissenschaftlich nicht zitierfähig ist lies dir mal diese Zusammenfassung zu bestehenden Gesetzeslage durch. Bei "1." im letzten Abschnitt findest du die Definition der sexuellen Handlung. EDIT: Oder um die Definition ohne die dort genannten Beispiele anzsehen: 184g StGB (auch wenn es relativ schwammig ist und erst durch die Beispiele "verständlicher" wird) Und was meinst du mit § 175 I n.F. ? "Das Einverständnis kann nur durch die Person selbst erteilt werden; es ist unwirksam, wenn es nicht auf freier Willensbildung beruht." -> was ist daran problematisch?
Geändert von Xenos (17.08.2014 um 12:55 Uhr) |
|||