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Alt 17.08.2014, 08:44   #51
ich bins
Special Member
 
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 2.010
Zitat:
Zitat von questio Beitrag anzeigen
Wird Flirten bald zum Verbrechen?
Der Kontakt welcher Art auch immer zu Leuten die schlechte Absichten haben bzw. schlicht primitiv sind, kann immer negativ ausgehen, auch bei heutiger Gesetzeslage.
Nichts kann "großen Bogen um die machen" ersetzen, auch stumpfe Belästigungsgesetze nicht, dann finden die eben anderen Angriffspunkt.
Ich behaupte dass man Leute die etwas später versuchen werden durchaus vorher erkennen kann, vielleicht nicht was, wie und wann genau, aber suspekt bleibt suspekt egal wie es sich dann im Detail manifestiert.


Übrigens §en hin oder her, das dumm-dreiste aufdrängen was viele Leute praktizieren ist jetzt schon bestraft, nicht unbedingt durch staatliche Stellen aber der Seelenmarkt kann schon die Leute zu ihresgleichen befördern und diese Strafe ist härter als all das was idr. für (selbst) ungefragt anfassen und beleidigen verhängt wurde.
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ich bins ist offline  
Alt 17.08.2014, 08:53   #52
DuckDuckGoBot
Member
 
Registriert seit: 07/2014
Beiträge: 56
@NBUC

Eigentlich gar nicht einmal...

Gern wird ja immer das Beispiel der EU-Norm, die sich mit der Normgröße der Schlangengurke beschäftigt, herangezogen.
Aber auch das ist niemals zum Gesetz geworden, sondern war nur eine Vorlage.

Auch wenn man es kaum glauben mag: Die meisten Gesetze sind tatsächlich vernünftig.
Es wird aber mittlerweile so vieles hochgepusht, was ansich keinerlei Betrachtung wert wäre.
Ein generelles Kontaktverbot zwischen Männern und Frauen, es sei denn, dass die Frau zuvor das Formular 735b ausgefüllt hat, gehört sicherlich dazu.

Keine Sorge: Das Menschsein setzt sich immer durch.
Das Menschsein hat die Nazis besiegt, also wird es hier nicht scheitern.
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DuckDuckGoBot ist offline  
Alt 17.08.2014, 11:38   #53
Xenos
Member
 
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
Zitat:
Zitat von NBUC Beitrag anzeigen
Wenn ich mir anschaue, was so als Gesetz etc durchkommt, teile ich diesen Optimismus nicht.
Beispiele bitte!

Zitat:
Zitat von NBUC Beitrag anzeigen
Und in diese Richtung scheint auch der Gesetzentwurf zu gehen oder eben interpretiert werden zu können. Und wenn diese Geisteshaltung eh schon da ist auch interpretiert werden wird!
Hat sich irgendjemand die Mühe gemacht die vorgeschlagenen Entwürfe durchzulesen? Sicher ein "Flirtverbot" kann man daraus herleiten - gegenüber Kindern (!) nicht Erwachsenen. Oder wo seht ihr genau eine normierte Strafbarkeit von "Flirten"?
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Xenos ist offline  
Alt 17.08.2014, 11:55   #54
Oneiric
abgemeldet
Zitat:
Zitat von DuckDuckGoBot Beitrag anzeigen
Wunderbar... Ein Frauenbild, wie zuletzt in den 50ern, das hier von einigen hochgehalten wird.

"Nein" bedeutet "Nein"!

Wenn ihr zu häufig ein "Nein" hört, bedeutet das nicht, dass irgendjemand mit euch spielen möchte, sondern dass ihr schlichtweg zu uninteressant seid, sogar um zumindest zunächst ein "Vielleicht" zu hören zu bekommen.

"Ja, aber Frauen sind ja so..." *heul*

Ja, sie sind so zu euch, weil ihr dann wohl zu unattraktiv seid. Vielleicht unter anderem deswegen, da ihr teilweise über 20k Posts auf einem Board namens Lovetalk.de gepostet habt...
Ein Nein kann sich aus einem Wechselspiel von Distanzierung und Annäherung sehr wohl in ein Ja verwandeln und das wird mitunter Flirten genannt.
Diese Nein heißt Nein will uns dieser Gesetzesentwurf genau dann weiß machen, wenn keine Drohung oder Gewalt den Sexualakt erzwingt.
Es ist auch nichts progressives daran, wenn Sprache einen bloßen Ist-Zustand beschreibt und man ihre alle darüber hinausweisenden Vieldeutigkeiten auszutreiben versucht.
Diese Phantasielosigkeit kommt hier als etwas Progressives daher, ist es aber nicht.
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Oneiric ist offline  
Alt 17.08.2014, 12:04   #55
DuckDuckGoBot
Member
 
Registriert seit: 07/2014
Beiträge: 56
Zitat:
Zitat von Oneiric Beitrag anzeigen
Ein Nein kann sich aus einem Wechselspiel von Distanzierung und Annäherung sehr wohl in ein Ja verwandeln und das wird mitunter Flirten genannt.
Ja, und so wird es auch bleiben. Wenn es etwas Schönes am Menschsein gibt, dann ist es doch gerade das.
Warum habt ihr eigentlich solche Angst vor Gesetzen?
Wenn Gesetze schwachsinnig sind, dann werden sie gebrochen.

Aber das, was ihr hier befürchtet, wird niemals Gesetz werden.
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DuckDuckGoBot ist offline  
Alt 17.08.2014, 12:09   #56
Xenos
Member
 
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
Zitat:
Zitat von Oneiric Beitrag anzeigen
Diese Nein heißt Nein will uns dieser Gesetzesentwurf genau dann weiß machen, wenn keine Drohung oder Gewalt den Sexualakt erzwingt.
Um genau zu sein: Nein, der Entwurf stellt lediglich auf ein bestehendes und wirksames Einverständnis zu den vorgenommenen sexuellen Handlungen ab. Das ist a) praktisch kaum nachzuweisen und b) immernoch keine Argumentation das "sexuelle Handlungen" Flirten umfassen würde.

EDIT: Mal ganz davon abgesehen, der vorgeschlagene Text lautet:

"Wer ohne Einverständnis einer anderen Person
a) sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von der Person vornehmen lässt oder
b) diese Person zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung an oder mit einem Dritten bestimmt,
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Selbst wenn Flirten eine sexuelle Handlung wäre, würde das hier nicht erfasst werden.
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Geändert von Xenos (17.08.2014 um 12:19 Uhr)
Xenos ist offline  
Alt 17.08.2014, 12:19   #57
NBUC
Platin Member
 
Registriert seit: 04/2010
Beiträge: 1.965
Zitat:
Zitat von Xenos Beitrag anzeigen
Um genau zu sein: Nein, der Entwurf stellt lediglich auf ein bestehendes und wirksames Einverständnis zu den vorgenommenen sexuellen Handlungen ab. Das ist a) praktisch kaum nachzuweisen und b) immernoch keine Argumentation das "sexuelle Handlungen" Flirten umfassen würde (denn "sexuelle Handlungen" sind ja bereits jetzt im Normtext, dann wäre Flirten bereits jetzt ivM der "schutzlosen Lage" strafbar).
Es ist halt die Frage, was letztlich dann alles unter den Begriff "sexuelle Handlung " gefasst wird und wo man dann in der Praxis die Beweislast wirklich verortet.

Bezgl wirksamer Willenserklärung:
Wenn 2 betrunken poppen und beide am Morgen mit der Wahl nicht mehr zufrieden sind: haben die sich dann gegenseitig vergewaltigt?
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NBUC ist offline  
Alt 17.08.2014, 12:29   #58
Xenos
Member
 
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
Zitat:
Zitat von NBUC Beitrag anzeigen
Es ist halt die Frage, was letztlich dann alles unter den Begriff "sexuelle Handlung " gefasst wird und wo man dann in der Praxis die Beweislast wirklich verortet.

Bezgl wirksamer Willenserklärung:
Wenn 2 betrunken poppen und beide am Morgen mit der Wahl nicht mehr zufrieden sind: haben die sich dann gegenseitig vergewaltigt?
Habe meinen Post nochmal bearbeitet um herauszustellen, dass selbst wenn Flirten "Sexuelle Handlungen" wäre, es nicht einschlägig sein könnte ("an dieser Person vornimmt"). Aber zu dem Begriff gibt es ja eine stehende Rechtssprechung, also da sehe ich eher kein Problem (Erheblichkeitsschwelle, sozial nicht mehr hinnehmbar, etc.).

bzgl. Beweislast gilt im Strafrecht "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten), es gibt keine Beweislast zu Lasten des Angeklagten - der Staat muss ihm die zur Last gelegte Tat nachweisen.

bzgl. Betrunkenheit: Selbstverständlich kommt es auf das Einverständnis bei "Begehung" an, nicht auf ein böses Erwachen. Ob das dann Willensmängel hätte ist dann eine andere Frage (aber wenn die Schwelle erstmal erreicht ist, dann ist der Täter vermutlich auch selbst straffrei wegen der "seelischen Störung")
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Xenos ist offline  
Alt 17.08.2014, 12:38   #59
Oneiric
abgemeldet
Zitat:
Zitat von Xenos Beitrag anzeigen
Beispiele bitte!



Hat sich irgendjemand die Mühe gemacht die vorgeschlagenen Entwürfe durchzulesen? Sicher ein "Flirtverbot" kann man daraus herleiten - gegenüber Kindern (!) nicht Erwachsenen. Oder wo seht ihr genau eine normierte Strafbarkeit von "Flirten"?
Ließ doch bitte den Rest des Textes, besonders § 174 Abs. 1 n.F. & § 175 Abs. 1 n.F.
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Oneiric ist offline  
Alt 17.08.2014, 12:50   #60
Xenos
Member
 
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 350
Zitat:
Zitat von Oneiric Beitrag anzeigen
Ließ doch bitte den Rest des Textes, besonders § 174 Abs. 1 n.F. & § 175 Abs. 1 n.F.
Habe ich. Und? "Sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt" - Wie Flirtet ihr denn? Angrapschen?

Davon abgesehen siehe oben warum normales "Flirten" keine sexuelle Handlung darstellen dürfte. Auch wenn es wissenschaftlich nicht zitierfähig ist lies dir mal diese Zusammenfassung zu bestehenden Gesetzeslage durch. Bei "1." im letzten Abschnitt findest du die Definition der sexuellen Handlung.

EDIT: Oder um die Definition ohne die dort genannten Beispiele anzsehen: 184g StGB (auch wenn es relativ schwammig ist und erst durch die Beispiele "verständlicher" wird)

Und was meinst du mit § 175 I n.F. ? "Das Einverständnis kann nur durch die Person selbst erteilt werden; es ist unwirksam, wenn es nicht auf freier Willensbildung beruht." -> was ist daran problematisch?
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Geändert von Xenos (17.08.2014 um 12:55 Uhr)
Xenos ist offline  
 

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