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Alt 14.08.2014, 11:41   #1
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Wird Flirten bald zum Verbrechen?

Der Bund deutscher Juristinnen hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts ausgearbeitet. Dieser sieht unter anderem diese Neuerungen vor:

1) so soll, anders als bisher, nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr auch dann als Vergewaltigung gelten, wenn sich die Frau nicht körperlich wehrt, sondern lediglich "Nein" sagt.

2) Sexuelle Handlungen, sowie deren Versuch (!), werden ohne das ausdrückliche oder konkludente Einverständnis einer anderen Person, strafbar.

Im Prinzip finde ich die neuen Regelungen sinnvoll, um bisherige Lücken zu schließen, in denen es zu ungewollten sexuellen Übergriffen kommt. Es gibt hier allerdings einige gravierende Probleme:

- Gefahr von Falschbeschuldigungen und Beweislastumkehr: Wenn die Behauptung einer Frau, sie habe "Nein" gesagt, zur Verurteilung eines Mannes wegen Vergewaltigung ausreicht, findet sich der Mann in der Position wieder, beweisen zu müssen, dass a) entweder gar kein Geschlechtsverkehr stattfand, oder b) Geschlechtsverkehr stattfand, aber die Frau keine ablehnende Äußerung von sich gegeben hat. Beides ist kaum möglich.

- Gefahr der Strafbarkeit des Flirts: je nach Definition der sexuellen Handlung müsste ein Mann vom ersten Ansprechen bis zum Geschlechtsverkehr jedes mal eine Erlaubnis zum Weitermachen anfordern, um im legalen Bereich zu bleiben. Die vorgeschlagene Regel verkennt völlig, dass sich viele Frauen beim Flirten und beim Sex eher passiv verhalten.

Was haltet ihr von diesen Entwürfen? Wie kann ein effektiver Schutz vor sexuellen Übergriffen hergestellt werden, ohne gleichzeitig den spontanen Flirt, den spontanen Sex zu kriminalisieren?

Geändert von gastlovetalk (14.08.2014 um 12:09 Uhr)
 
Alt 14.08.2014, 11:41 #00
Administrator
Hallo gastlovetalk, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 14.08.2014, 12:19   #2
Demandred
Et invidiosum
 
Registriert seit: 01/2013
Beiträge: 7.286
Zitat:
Der Bund deutscher Juristinnen hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts ausgearbeitet. Dieser sieht unter anderem diese Neuerungen vor:

1) so soll, anders als bisher, nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr auch dann als Vergewaltigung gelten, wenn sich die Frau nicht körperlich wehrt, sondern lediglich "Nein" sagt.

2) Sexuelle Handlungen, sowie deren Versuch (!), werden ohne das ausdrückliche oder konkludente Einverständnis einer anderen Person, strafbar.
Bis hier hin war der Thread informativ. Danach kam subjektives Bildniveau.

Eine Frau wird in 100 Jahren noch, wie auch schon 1000 Jahre zuvor, einfach behaupten können dass sie Vergewaltigt wurde wenn sie mit einem Mann einvernehmlich Sex hatte. Genauso wie jeder Mensch behaupten kann dass er sexuell belästigt wurde. Wie auch immer es definiert ist, der Unterschied den die neuen Regelungen beinhalten, ist aber eine klare Aussage: Es heisst "Nein" bedeutet "Nein" und kein Vielleicht, egal wie sehr eine Frau anziehend wirkt und falsche Signale sendet. Tut sie das nicht, muss sie direkt zu verstehen geben dass sie Nähe möchte.Die "Grauzone" soll es dann wohl nicht mehr geben.
Die Beweisführung und die Durchführung einer möglichen Anklage bleiben jedoch die selben.

Warum Du da einen "Flirt" reinziehst erschließt sich mir nicht. Was ist daran sexuell?Aber um darauf zu antworten: Wenn Du eine Frau ansprichst und sie nichts sagt und einfach weitergeht war es keine Zustimmung, demnach solltest Du da nicht weiter bohren.
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Demandred ist offline  
Alt 14.08.2014, 12:23   #3
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Demandred Beitrag anzeigen
Warum Du da einen "Flirt" reinziehst erschließt sich mir nicht. Was ist daran sexuell?
Weil flirten in aller Regel Handlungen mit einschließt, die man als "versuchte sexuelle Handlungen" interpretieren kann, etwa, den Arm um jemanden zu legen, ein Kussversuch, ohne vorheriges Fragen (was vermutlich 99% der Kussversuche ausmacht).
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Alt 14.08.2014, 12:25   #4
Notruf.sys
abgemeldet
Ich denke die Anzahl der Scheidungen wird steigen.. 1 ist Müll auch wenn irgendwo zutreffend, ich glaube nicht dass das Verbale Nein allein dazu herangezogen werden sollte.. Nein ist zwar letztendlich Nein.. aber wer will das belegen ?! Zeugen ?! Ich schmeiß mich weg vor lachen.

2 Ist flirten schon eine Sexuelle Handlung ?! nunja... kommt drauf an wie man drauf ist.
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Notruf.sys ist offline  
Alt 14.08.2014, 12:32   #5
Demandred
Et invidiosum
 
Registriert seit: 01/2013
Beiträge: 7.286
Zitat:
Zitat von questio Beitrag anzeigen
Weil flirten in aller Regel Handlungen mit einschließt, die man als "versuchte sexuelle Handlungen" interpretieren kann, etwa, den Arm um jemanden zu legen, ein Kussversuch, ohne vorheriges Fragen (was vermutlich 99% der Kussversuche ausmacht).
Das ist flirten? Ich dachte immer das wäre ein ungezwungenes Geplänkel mit der Option auf mehr. Wobei den Arm um jemanden legen wohl kaum als sexuelle Handlung zu definieren ist. Aber da werden sowieso gleich unzählige Userinnen kommen und mich eines besseren belehren.
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Demandred ist offline  
Alt 14.08.2014, 13:19   #6
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von questio Beitrag anzeigen
Was haltet ihr von diesen Entwürfen? Wie kann ein effektiver Schutz vor sexuellen Übergriffen hergestellt werden, ohne gleichzeitig den spontanen Flirt, den spontanen Sex zu kriminalisieren?
Mir erschließt sich hier auch nicht, was sexuelle Übergriffe und damit
Überschreitungen des Rechts eines Jeden, zur sexuellen Selbstbestim-
mung mit Flirten zu tun haben sollen?

Natürlich gibt es immer irgendwelche Dumpfbacken, die meinen, jede
Frau (aber auch Männer) einfach mal begrabschen oder im Suff über
diese herfallen zu dürfen, weil sie einfach nicht kapieren, dass zu
solchen Handlungen immer zwei gehören, die das unmissverständ-
lich auch so wollen.

Du scheinst dir auch noch nie wirklich einen Kopf darüber gemacht
zu haben, wie demütigend ein Strafverfahren für Vergewaltigungs-
opfer oder überhaupt Opfer sexueller Übergriffe ist.

Der Gesetzesentwurf ist im Grunde genommen nur eine Konkreti-
sierung der Tatbestände, damit eben klarstellend gesetzlich gere-
gelt ist, was alles zu den Übergriffen gehören soll. Schlimm, dass
eine zivilisierte Gesellschaft das überhaupt nötig hat.
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Lilly 22 ist offline  
Alt 14.08.2014, 13:32   #7
lune
abgemeldet
Ich kann Deine Gedankenzüge gut verstehen. Es ist viel zu schwammig formuliert!

1) so soll, anders als bisher, nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr auch dann als Vergewaltigung gelten, wenn sich die Frau nicht körperlich wehrt, sondern lediglich "Nein" sagt.

2) Sexuelle Handlungen, sowie deren Versuch (!), werden ohne das ausdrückliche oder konkludente Einverständnis einer anderen Person, strafbar.

>> Ich seh schon die ganzen Gerichtsverfahren. "Ich hab Nein gesagt" - und wie wir doch langsam wissen, wird der Frau meistens geglaubt.

>> Der Flirt kann ja durchaus schon als "Versuch" ausgelegt werden.
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lune ist offline  
Alt 14.08.2014, 13:39   #8
DuckDuckGoBot
Member
 
Registriert seit: 07/2014
Beiträge: 56
[Ironie] Ich empfinde es auch einfach als Schweinerei, dass wir Frauen nicht mehr nach Belieben belästigen, begrabschen und vergewaltigen dürfen.
Good old times are gone! [/Ironie]

Edit: Da Ironie im Internet selten funktioniert, habe ich vorsichtshalber mal Ironietags hinzugefügt
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Geändert von DuckDuckGoBot (14.08.2014 um 13:55 Uhr)
DuckDuckGoBot ist offline  
Alt 14.08.2014, 14:12   #9
shiila
Special Member
 
Registriert seit: 03/2011
Ort: Munich
Beiträge: 3.927
Zitat:
Zitat von questio Beitrag anzeigen
2) Sexuelle Handlungen, sowie deren Versuch (!), werden ohne das ausdrückliche oder konkludente Einverständnis einer anderen Person, strafbar.
Finde ich super, und war längst überfällig. Ich verstehe nur nicht, worin genau der Unterschied zu sexueller Belästigung liegt?
Die war doch vorher schon auch strafbar, oder nicht?
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shiila ist offline  
Alt 14.08.2014, 14:28   #10
lune
abgemeldet
Ja, aber was ist eine sexuelle Handlung? Wird das irgendwo definiert? Da kann ja jeder kommen. Eine streng gläubige Christin empfindet vielleicht schon eine obszöne Geste, bei der wir und einfach wegdrehen würden, als sexuelle Handlung. Klar, so betrachtet wird sie damit vor Gericht nur Gelächter kassieren. Aber wehe der Anwalt ist von der Muse geküsst...
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lune ist offline  
 

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