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Alt 13.06.2018, 17:43   #191
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Zitat:
Zitat von Matze1985 Beitrag anzeigen
Und das Ergebnis wäre trotzdem dasselbe.

Deswegen macht die Justiz eben einen Unterschied in den Beweggründen.
Sowas sehe ich auch ein. Das ist schließlich logisch.

Aber was ist mit jemandem, der aus dem Affekt eine Person getötet hat und es nicht bereuht?
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Sportismylife ist offline  
Alt 13.06.2018, 17:43   #192
041gast
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
OK, Spotty...ich erklärs Dir nochmal.

Anmerkung: der folgende Text ist in leichter Sprache geschrieben. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache


1) Karl und Otto spielen Karten. Beide sind betrunken. Karl sieht, wie Otto schummelt. Karl haut Otto einmal. Otto kippt um und ist tot. Karl wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

2) Karl und Otto spielen Karten. Karl sieht, wie Otto schummelt und verhaut ihn ganz schrecklich. Otto kippt um und bricht sich dabei das Genick. Otto ist tot. Karl wird wegen Totschlags angeklagt.

3) Karl weiß, dass Otto viel Geld hat. Karl hat keins. Karl erschießt Otto, weil er sein Geld will. Otto ist tot. Karl wird wegen Mordes angeklagt.

4) Karl will Otto erschießen und zieht eine Waffe. Otto zieht seine Waffe und erschießt Karl, um sich selbst zu schützen. Otto wird nicht angeklagt, denn Otto hat in Notwehr gehandelt.

So. Nun müsste auch Dir der Unterschied klar sein. Und komm' bitte nicht wieder mit "aber tot ist tot"! Das WISSEN wir.

N.
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Alt 13.06.2018, 17:47   #193
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.952
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Aber was ist mit jemandem, der aus dem Affekt eine Person getötet hat und es nicht bereuht?
Reue ist für Bestrafung doch unerheblich.

Er bekommt die Strafe doch für den Sachverhalt. WENN Er es einsieht und Reue zeigt KANN es sich strafmildernd auswirken.
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Matze1985 ist offline  
Alt 13.06.2018, 17:50   #194
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Zitat:
Zitat von Matze1985 Beitrag anzeigen
Reue ist für Bestrafung doch unerheblich.

Er bekommt die Strafe doch für den Sachverhalt. WENN Er es einsieht und Reue zeigt KANN es sich strafmildernd auswirken.
Nein, das meinte ich nicht. Ich meinte was ist wenn der Täter es nicht bereuht, es wieder tun würde und und es einfach so will, er will, dass er tot ist. Auch nach der Tat. Das würde doch mit geplantem Mord gleich kommen?

Zitat:
OK, Spotty...ich erklärs Dir nochmal.
Ja, das ist mir klar. (Auch wenn es sich ein paar Seiten vorher nicht so angehört hat)
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Sportismylife ist offline  
Alt 13.06.2018, 17:51   #195
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Vielleicht sollten wir einfach mal die Rechtsnormen direkt zu Rate ziehen?

Zitat:
Zitat von §211 StBG
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Wichtig sind immer die "niedrigen Beweggründe". Wenn die nicht vorliegen, kann es kein Mord sein, denn die sind zwingende Tatvoraussetzung. Weitere zwingende Kriterien sind die Heimtücke, die Graumsamkeit, die gemeingefährlichen Mittel oder das verdecken bzw. ermöglichen einer weiteren Straftat.

Wann immer das nicht zutrifft, ist es also entweder Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Und die werden - zu Recht, wegen der Schwere der Tat im Mordfall - eben milder bestraft als Mord.
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Talamaur ist offline  
Alt 13.06.2018, 17:53   #196
YeOldeFerret
Golden Member
 
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1.156
Zitat:
Zitat von narrenkaeppchen Beitrag anzeigen
OK, Spotty...ich erklärs Dir nochmal.

Anmerkung: der folgende Text ist in leichter Sprache geschrieben. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache


1) Karl und Otto spielen Karten. Beide sind betrunken. Karl sieht, wie Otto schummelt. Karl haut Otto einmal. Otto kippt um und ist tot. Karl wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

2) Karl und Otto spielen Karten. Karl sieht, wie Otto schummelt und verhaut ihn ganz schrecklich. Otto kippt um und bricht sich dabei das Genick. Otto ist tot. Karl wird wegen Totschlags angeklagt.

3) Karl weiß, dass Otto viel Geld hat. Karl hat keins. Karl erschießt Otto, weil er sein Geld will. Otto ist tot. Karl wird wegen Mordes angeklagt.

4) Karl will Otto erschießen und zieht eine Waffe. Otto zieht seine Waffe und erschießt Karl, um sich selbst zu schützen. Otto wird nicht angeklagt, denn Otto hat in Notwehr gehandelt.

So. Nun müsste auch Dir der Unterschied klar sein. Und komm' bitte nicht wieder mit "aber tot ist tot"! Das WISSEN wir.

N.
Du hast den Sonderfall vergessen wenn Karl geistig benachteiligt ist und nur STUSS redet, dann kommt es wegen verminderter Schuldfähigkeit eher zur Einweisung in eine Psychiatrie.
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YeOldeFerret ist offline  
Alt 13.06.2018, 17:53   #197
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.952
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Nein, das meinte ich nicht. Ich meinte was ist wenn der Täter es nicht bereuht, es wieder tun würde und und es einfach so will, er will, dass er tot ist. Auch nach der Tat. Das würde doch mit geplantem Mord gleich kommen?
Das macht rückwirkend einen Totschlag nicht zum Mord.

Wenn ich im Suff den neuen Freund meiner Ex aus Versehen im Streit töte und es nicht bereue - dann bleibt es beim Totschlag.

Dann sitze ich eben meine 10 Jahre ab. Bestraft worden bin ich ja.
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Matze1985 ist offline  
Alt 13.06.2018, 17:55   #198
dear_ly
となりのトトロ, トトロ♫
 
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
Zitat:
Zitat von YeOldeFerret Beitrag anzeigen
Du hast den Sonderfall vergessen wenn Karl geistig benachteiligt ist und nur STUSS redet, dann kommt es wegen verminderter Schuldfähigkeit eher zur Einweisung in eine Psychiatrie.
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dear_ly ist offline  
Alt 13.06.2018, 17:56   #199
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Zitat:
Zitat von Matze1985 Beitrag anzeigen
Das macht rückwirkend einen Totschlag nicht zum Mord.
Das stell ich mir seltsam vor.
Nehmen wir mal an ich hätte eine Sohn und jemand würde ihn aus Affekt töten und würde das nicht bereuehen, würde es nicht ungeschehen machen wenn er es könnte und will für den Rest seines Lebens, dass mein Sohn tot ist und ist glücklich darüber.

DAS als Totschlag zu werten stell ich mir schwierig vor.
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Sportismylife ist offline  
Alt 13.06.2018, 18:00   #200
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.952
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Das stell ich mir seltsam vor.
Nehmen wir mal an ich hätte eine Sohn und jemand würde ihn aus Affekt töten und würde das nicht bereuehen, würde es nicht ungeschehen machen wenn er es könnte und will für den Rest seines Lebens, dass mein Sohn tot ist und ist glücklich darüber.

DAS als Totschlag zu werten stell ich mir schwierig vor.
ich denke, wenn man im Affekt tötet wird man es in den meisten Fällen bereuen.
Denn sowas passiert ja eben plötzlich - unerwartet.

Reue und Glück sind wieder Zusammenhänge, die nicht unbedingt miteinander einher gehen.
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Matze1985 ist offline  
 

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