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Und nein, sie haben sich NICHT an das deutsche Recht gehalten. Mediziner haben ihn untersucht ob er noch in der Lage ist gewalttätig zu werden. Der Mann bestand nur noch aus Haut und Knochen, also bitte, wer kommt da zum Schluss dass er immer noch gewalttätig werden könnte? Das hat nichts mit deutschem Recht zu tun, das war eine Untersuchung mit offensichtlich falschem Ergebnis. |
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P.S. du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft sagen, dass man für eine fragwürdige Sexpraktik lebenslänglich bekommen soll? :schüttel: was ist denn mit dir los?
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Das hatten wir schon mal in einem anderen Thread. Da wollte die Frau Prügel beim Sex, und der Mann hat es ihr auch gegeben. Dann hatte sie ein blutunterlaufenes Auge und sie ist zum Anwalt / Polizei. Wer zieht da wohl den Kürzeren? Der Mann in deinem Beispiel sitzt zu Recht. Hätte er lieber lassen sollen. Oder sich absichern sollen (Kamera als Beweismittel aufstellen). Männer ziehen bei so was fast immer den Kürzeren. |
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Also sitzt der Mann von deinem Beispiel doch zu Recht. |
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