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Sportismylife 07.06.2018 19:02

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651446)
:schüttel:
Also sitzt der Mann von deinem Beispiel doch zu Recht.

Ich würde niemals eine Frau würgen, ich weiß nichtmal wie man auf sowas kommt.

Egal, dafür Lebenslänglich zu bekommen ist einfach nur lächerlich.

Curly2013 07.06.2018 19:07

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651448)
Ich würde niemals eine Frau würgen, ich weiß nichtmal wie man auf sowas kommt.

Durch Würgen werden Endorphine freigesetzt (also bei der Person, die gewürgt wird), und der Orgasmus ist sehr viel intensiver ...



Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651448)
Egal, dafür Lebenslänglich zu bekommen ist einfach nur lächerlich.

Kannst du noch 100 mal wiederholen, es wird nicht anders werden.

dear_ly 07.06.2018 20:19

Erst mal würde ich nicht auf jede Doku reinfallen. Die können und sind oft manipuliert. Man sieht nur das, was die Filmcrew einem zeigen will.
Abgesehen davon muss man nicht weich werden, nur, weil einer flennt. Und auch die Aussage nicht zwingend glauben. :schüttel:
Da gibts immer mehrere Seiten udn ich hab Respekt vor Leuten, die das schwere Los haben solche Menschen zu verurteilen und sich da alles anhören müssen

Hologramm77 07.06.2018 20:40

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651427)
Ein Mann hatte Sex mit einer Frau und hat sie gewürgt (allerdings war das eine fragwürdige Sexpraktik und keine Vergewaltigung).

Er wurde dann angezeigt und wegen Vergewaltigung verurteilt.
Er saß 30 Jahre im Gefängnis, ist jetzt 78 und selbst jetzt lässt man ihn nicht raus, da er immer noch "im stande ist gewalttätig zu werden", laut Analyse.

Und dass, obwohl er eindeutig nicht dazu in der Lage ist!

Schwer zu beurteilen: Könnte sich zum einen um einen Justizirrtum handeln, wo eine Reue des Verurteilten nicht erforderlich ist. Der ist selbstverständlich mit Entschädigung freizulassen.

Allerdings bei 30 Jahren im Gefängnis würde ich das auch davon abhängig machen, wie sein psychisches Profil aussieht. Es gibt nämlich neben der physischen auch die psychische Gewalt. Zu letzterer ist man auch mit 78 in der Lage, Reue und Tränen kann man mit entsprechendem psychischen Profil auch vortäuschen. Solche Leute müssen selbstverständlich hinter Gittern bleiben.

Sportismylife 07.06.2018 21:00

Er hatte geweint, weil er im Knast sterben wird.

P.S. Es ging aber nicht um ein psychisches Profil und auch nicht ob er psychischen Schaden anrichten kann.

Es ging nur darum, dass er angeblich in der Lage wäre körperlichen Schaden anzurichten. Bitte. Er ist 78 Jahre, wie soll das gehen? Der Mann sah aus wie eine alte verknitterte Bohnenstange.

Wenn es darum geht, ob jemand eventuell physischen Schaden anrichten kann, dann muss die ganze Menschheit weggesperrt werden.

Bei diesem Mann wird einfach präventiv bestraft, was völlig gegen das Rechtssystem ist. Keiner wird für etwas bestraft was er nicht getan hat, er schon.

Talamaur 07.06.2018 21:00

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651451)
Kannst du noch 100 mal wiederholen, es wird nicht anders werden.

Doch, es hat sicher sogar schon geändert. ;)

Inzwischen kann man - dank der medienwirksamen Inszenierung der BDSM-Szene - in Verletzungen am eigenen Körper einwilligen, ausgenommen Verstümmelungen. Man kann also inzwischen auch in Atemkontrollspiele einwilligen. Das ging bis vor ein paar Jahren noch nicht, da hat sich der ausführende Part immer und grundsätzlich strafbar gemacht.
Das war allerdings - auch wenn es falsch war - hinreichend bekannt, man konnte sich also gut davor schützen, indem man es schlicht und ergreifend nicht praktiziert hat. Jeder, der es trotzdem praktiziert hat, musste damit rechnen, verurteilt zu werden.

Heute ist das anders. Heute kannst du in Verletzungen im Rahmen von sexuellen Handlungen einvernehmlich einwilligen, und eben auch in Atemkontrollspiele. Nur nicht in Verstümmelungen und Tötung. Beides lag im diskutierten Fall ja aber nicht vor.
Freilich trifft im Streitfall die Beweislast immer den Mann, was schon eine Diskriminierung, aber dennoch ein anderes Thema ist. Die kann man aber auch relativ einfach erfüllen, eine Unterschrift des passiven Parts reicht da.

Wir hatten das Thema letztes Semester im Propädeutikum, und da ich davon ausgehe, dass uns da zur Auslegung aktueller Rechtsnormen kein Schmu erzählt wurde, gehe ich mal davon aus, dass es auch tatsächlich so gehandhabt wird.

Im Übrigen kenne ich den Fall aus der betreffenden Doku, und der "Täter" hätte eben wissen müssen und sich darüber klar sein müssen, dass er sich der Gefahr einer Verurteilung aussetzt, auch wenn sie einwilligt, weil damals eben die Gesetzeslage so war.

Sportismylife 07.06.2018 21:05

Ganz genau so ist es. Er wurde für Vergewaltigung bestraft, obwohl es keine war. Und zwar Lebenslänglich.

Talamaur 07.06.2018 21:08

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651482)
Ganz genau so ist es. Er wurde für Vergewaltigung bestraft, obwohl es keine war. Und zwar Lebenslänglich.

Du hast es nicht verstanden.
Es war eine Vergewaltigung. Nach der damaligen Rechtslage.
Und eigentlich hat er noch "Glück", dass er "nur" wegen Vergewaltigung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Denn so war damals die Rechtslage in Deutschland.

Sportismylife 07.06.2018 21:25

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651485)
Du hast es nicht verstanden.
Es war eine Vergewaltigung. Nach der damaligen Rechtslage.

Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.

dear_ly 07.06.2018 21:35

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651491)
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.

Behauptet der Täter.


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