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Alt 07.06.2018, 20:02   #41
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen

Also sitzt der Mann von deinem Beispiel doch zu Recht.
Ich würde niemals eine Frau würgen, ich weiß nichtmal wie man auf sowas kommt.

Egal, dafür Lebenslänglich zu bekommen ist einfach nur lächerlich.
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Sportismylife ist offline  
Alt 07.06.2018, 20:07   #42
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Ich würde niemals eine Frau würgen, ich weiß nichtmal wie man auf sowas kommt.
Durch Würgen werden Endorphine freigesetzt (also bei der Person, die gewürgt wird), und der Orgasmus ist sehr viel intensiver ...



Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Egal, dafür Lebenslänglich zu bekommen ist einfach nur lächerlich.
Kannst du noch 100 mal wiederholen, es wird nicht anders werden.
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Curly2013 ist offline  
Alt 07.06.2018, 21:19   #43
dear_ly
となりのトトロ, トトロ♫
 
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
Erst mal würde ich nicht auf jede Doku reinfallen. Die können und sind oft manipuliert. Man sieht nur das, was die Filmcrew einem zeigen will.
Abgesehen davon muss man nicht weich werden, nur, weil einer flennt. Und auch die Aussage nicht zwingend glauben.
Da gibts immer mehrere Seiten udn ich hab Respekt vor Leuten, die das schwere Los haben solche Menschen zu verurteilen und sich da alles anhören müssen
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dear_ly ist offline  
Alt 07.06.2018, 21:40   #44
Hologramm77
Senior Member
 
Registriert seit: 05/2018
Beiträge: 664
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Ein Mann hatte Sex mit einer Frau und hat sie gewürgt (allerdings war das eine fragwürdige Sexpraktik und keine Vergewaltigung).

Er wurde dann angezeigt und wegen Vergewaltigung verurteilt.
Er saß 30 Jahre im Gefängnis, ist jetzt 78 und selbst jetzt lässt man ihn nicht raus, da er immer noch "im stande ist gewalttätig zu werden", laut Analyse.

Und dass, obwohl er eindeutig nicht dazu in der Lage ist!
Schwer zu beurteilen: Könnte sich zum einen um einen Justizirrtum handeln, wo eine Reue des Verurteilten nicht erforderlich ist. Der ist selbstverständlich mit Entschädigung freizulassen.

Allerdings bei 30 Jahren im Gefängnis würde ich das auch davon abhängig machen, wie sein psychisches Profil aussieht. Es gibt nämlich neben der physischen auch die psychische Gewalt. Zu letzterer ist man auch mit 78 in der Lage, Reue und Tränen kann man mit entsprechendem psychischen Profil auch vortäuschen. Solche Leute müssen selbstverständlich hinter Gittern bleiben.
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Hologramm77 ist offline  
Alt 07.06.2018, 22:00   #45
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Er hatte geweint, weil er im Knast sterben wird.

P.S. Es ging aber nicht um ein psychisches Profil und auch nicht ob er psychischen Schaden anrichten kann.

Es ging nur darum, dass er angeblich in der Lage wäre körperlichen Schaden anzurichten. Bitte. Er ist 78 Jahre, wie soll das gehen? Der Mann sah aus wie eine alte verknitterte Bohnenstange.

Wenn es darum geht, ob jemand eventuell physischen Schaden anrichten kann, dann muss die ganze Menschheit weggesperrt werden.

Bei diesem Mann wird einfach präventiv bestraft, was völlig gegen das Rechtssystem ist. Keiner wird für etwas bestraft was er nicht getan hat, er schon.
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Sportismylife ist offline  
Alt 07.06.2018, 22:00   #46
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Kannst du noch 100 mal wiederholen, es wird nicht anders werden.
Doch, es hat sicher sogar schon geändert.

Inzwischen kann man - dank der medienwirksamen Inszenierung der BDSM-Szene - in Verletzungen am eigenen Körper einwilligen, ausgenommen Verstümmelungen. Man kann also inzwischen auch in Atemkontrollspiele einwilligen. Das ging bis vor ein paar Jahren noch nicht, da hat sich der ausführende Part immer und grundsätzlich strafbar gemacht.
Das war allerdings - auch wenn es falsch war - hinreichend bekannt, man konnte sich also gut davor schützen, indem man es schlicht und ergreifend nicht praktiziert hat. Jeder, der es trotzdem praktiziert hat, musste damit rechnen, verurteilt zu werden.

Heute ist das anders. Heute kannst du in Verletzungen im Rahmen von sexuellen Handlungen einvernehmlich einwilligen, und eben auch in Atemkontrollspiele. Nur nicht in Verstümmelungen und Tötung. Beides lag im diskutierten Fall ja aber nicht vor.
Freilich trifft im Streitfall die Beweislast immer den Mann, was schon eine Diskriminierung, aber dennoch ein anderes Thema ist. Die kann man aber auch relativ einfach erfüllen, eine Unterschrift des passiven Parts reicht da.

Wir hatten das Thema letztes Semester im Propädeutikum, und da ich davon ausgehe, dass uns da zur Auslegung aktueller Rechtsnormen kein Schmu erzählt wurde, gehe ich mal davon aus, dass es auch tatsächlich so gehandhabt wird.

Im Übrigen kenne ich den Fall aus der betreffenden Doku, und der "Täter" hätte eben wissen müssen und sich darüber klar sein müssen, dass er sich der Gefahr einer Verurteilung aussetzt, auch wenn sie einwilligt, weil damals eben die Gesetzeslage so war.
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Talamaur ist offline  
Alt 07.06.2018, 22:05   #47
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Ganz genau so ist es. Er wurde für Vergewaltigung bestraft, obwohl es keine war. Und zwar Lebenslänglich.
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Sportismylife ist offline  
Alt 07.06.2018, 22:08   #48
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Ganz genau so ist es. Er wurde für Vergewaltigung bestraft, obwohl es keine war. Und zwar Lebenslänglich.
Du hast es nicht verstanden.
Es war eine Vergewaltigung. Nach der damaligen Rechtslage.
Und eigentlich hat er noch "Glück", dass er "nur" wegen Vergewaltigung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Denn so war damals die Rechtslage in Deutschland.
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Talamaur ist offline  
Alt 07.06.2018, 22:25   #49
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Du hast es nicht verstanden.
Es war eine Vergewaltigung. Nach der damaligen Rechtslage.
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.
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Sportismylife ist offline  
Alt 07.06.2018, 22:35   #50
dear_ly
となりのトトロ, トトロ♫
 
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.
Behauptet der Täter.
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dear_ly ist offline  
 

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