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Sportismylife 07.06.2018 22:37

Zitat:

Zitat von dear_ly (Beitrag 5651496)
Behauptet der Täter.

Ich sagte ja man soll das filmen, aber ich wurde als Idiot hingestellt.

Talamaur 07.06.2018 22:47

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651491)
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.

Davon, wie Gesellschaften funktionieren, hast du keine Ahnung, oder?
Nach deiner Argumentation könnte ich auch mordend durch die Straßen vagabundieren, weil mir die Nasen meiner Mitmenschen nicht gefallen. Weil: Scheiß auf die Rechtslage, sie haben meinen Sinn für Ästhetik beleidigt.

Gesellschaften müssen Kompromisse eingehen. Das tun sie, indem sie Gesetze erlassen, die, weil sie von Menschen gemacht sind, lückenhaft sind. Daraus folgt, dass zum Teil objektiv unschuldige verurteilt werden, weil das Gesetz es verlangt, und dass im Gegenzug objektiv schuldige freigesprochen werden, weil das Gesetz es ebenfalls so verlangt.

Hier kommt noch etwas anderes hinzu: Zu der Zeit, als das Urteil erging, hielt man Sadomasochismus für eine hochgradig sittenwidrige Praktik. Und zwar die Mehrheit der Gesellschaft. Und wenn die Mehrheit der Gesellschaft etwas nicht will, dann werden entsprechende Gesetze erlassen. Und nur die Gesetze, die zum Zeitpunkt der Tat gelten, können zur Verhandlung herangezogen werden, das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland und sorgt für Rechtssicherheit. Somit hat Willkür im deutschen Rechtssystem überhaupt keinen Platz.

Freilich kannst du konkrete Urteile anders beurteilen als die Richter, die sie gefällt haben. Das ist dein gutes Recht. Dann geh in die Politik und mach Gesetze. Oder werde Richter, dann kannst du im Rahmen der Rechtsfortbildung ganz aktiv auf die Weiterentwicklung der deutschen Rechtsnormen einwirken. Aber: Du musst das alles schon sehr gut begründen können. "Scheiß auf die Rechtslage, es war keine Vergewaltigung" ist aber kein Argument. Denn zur Beurteilung eines Falls kannst du, wie schon gesagt, eben nur und ausschließlich die Rechtslage heranziehen, die zum Zeitpunkt der Tat gegolten hat. Und die war damals eben: Das war eine Vergewaltigung, ganz objektiv.

"Scheiß auf die Rechtslage" kann also überhaupt kein Argument sein.

Btw, filmen hätte ihm überhaupt nicht geholfen. Schlicht und ergreifend deswegen, weil Atemkontrollspiele sittenwidrig waren. Selbst eine vom Opfer eigenhändig unterschriebene Erklärung hätte nicht geholfen, weil das Ausüben dieser Praktik als solche unter Strafe stand, ganz unabhängig davon, ob das Opfer einwilligt oder nicht. Das ist heute
anders, war es damals aber eben gerade nicht.

Sportismylife 07.06.2018 22:58

Dann soll der Mann eben heute freigelassen werden, aber das wird er nicht.
Die Rechtslage ist jetzt anders und trotzdem sitzt er bis zum Tod ein.

Früher kamen Schwule ins Zuchthaus, heute nicht mehr.
Und gibt es jetzt noch Schwule von früher die heute noch im Zuchthaus sitzen? Nein.

P.S. Ich will Schwule nicht mit SM gleichstellen, ich greife das jetzt nur auf um ein Beispiel zu geben was früher / heute angeht.

dear_ly 08.06.2018 00:03

DU glaubst es war es SM: Und wenn es wirklich ne Sextat war?

Sportismylife 08.06.2018 00:06

Zitat:

Zitat von dear_ly (Beitrag 5651523)
DU glaubst es war es SM: Und wenn es wirklich ne Sextat war?

Lebenslänglich.

dear_ly 08.06.2018 00:19

Na das hat er ja :schüttel:

Sportismylife 08.06.2018 00:20

Zitat:

Zitat von dear_ly (Beitrag 5651526)
Na das hat er ja :schüttel:

Ich würde niemanden jemals auf Verdacht lebenslänglich verdonnern.
Im Zweifel für den Angeklagten.

Curly2013 08.06.2018 05:07

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651480)
Inzwischen kann man - dank der medienwirksamen Inszenierung der BDSM-Szene - in Verletzungen am eigenen Körper einwilligen, ausgenommen Verstümmelungen. Man kann also inzwischen auch in Atemkontrollspiele einwilligen. ... Heute kannst du in Verletzungen im Rahmen von sexuellen Handlungen einvernehmlich einwilligen, und eben auch in Atemkontrollspiele. Nur nicht in Verstümmelungen und Tötung. Beides lag im diskutierten Fall ja aber nicht vor.

Also schriftlich mit Vertrag vor dem Sex? Oder wie?
Weil, wenn die Frau weinend mit Verletzungen zum Arzt und Polizei läuft wird sie immer am längeren Hebel sitzen.

Curly2013 08.06.2018 05:08

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651491)
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.

:-/
Sche*ß auf die Rechtslage. Mit dir kann man echt nicht diskutieren.
:wink:

Curly2013 08.06.2018 05:10

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651508)
Dann soll der Mann eben heute freigelassen werden, aber das wird er nicht.

Weil er die Tat aber damals begangen hat und auch nach damaligem Recht bestraft wurde kann man ihn heute nicht freilassen!
Man, man, man.


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