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Themen-Optionen |
07.06.2018, 21:37 | #51 | ||
Sporty
Themenstarter
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Ich sagte ja man soll das filmen, aber ich wurde als Idiot hingestellt.
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07.06.2018, 21:47 | #52 | |||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Nach deiner Argumentation könnte ich auch mordend durch die Straßen vagabundieren, weil mir die Nasen meiner Mitmenschen nicht gefallen. Weil: Scheiß auf die Rechtslage, sie haben meinen Sinn für Ästhetik beleidigt. Gesellschaften müssen Kompromisse eingehen. Das tun sie, indem sie Gesetze erlassen, die, weil sie von Menschen gemacht sind, lückenhaft sind. Daraus folgt, dass zum Teil objektiv unschuldige verurteilt werden, weil das Gesetz es verlangt, und dass im Gegenzug objektiv schuldige freigesprochen werden, weil das Gesetz es ebenfalls so verlangt. Hier kommt noch etwas anderes hinzu: Zu der Zeit, als das Urteil erging, hielt man Sadomasochismus für eine hochgradig sittenwidrige Praktik. Und zwar die Mehrheit der Gesellschaft. Und wenn die Mehrheit der Gesellschaft etwas nicht will, dann werden entsprechende Gesetze erlassen. Und nur die Gesetze, die zum Zeitpunkt der Tat gelten, können zur Verhandlung herangezogen werden, das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland und sorgt für Rechtssicherheit. Somit hat Willkür im deutschen Rechtssystem überhaupt keinen Platz. Freilich kannst du konkrete Urteile anders beurteilen als die Richter, die sie gefällt haben. Das ist dein gutes Recht. Dann geh in die Politik und mach Gesetze. Oder werde Richter, dann kannst du im Rahmen der Rechtsfortbildung ganz aktiv auf die Weiterentwicklung der deutschen Rechtsnormen einwirken. Aber: Du musst das alles schon sehr gut begründen können. "Scheiß auf die Rechtslage, es war keine Vergewaltigung" ist aber kein Argument. Denn zur Beurteilung eines Falls kannst du, wie schon gesagt, eben nur und ausschließlich die Rechtslage heranziehen, die zum Zeitpunkt der Tat gegolten hat. Und die war damals eben: Das war eine Vergewaltigung, ganz objektiv. "Scheiß auf die Rechtslage" kann also überhaupt kein Argument sein. Btw, filmen hätte ihm überhaupt nicht geholfen. Schlicht und ergreifend deswegen, weil Atemkontrollspiele sittenwidrig waren. Selbst eine vom Opfer eigenhändig unterschriebene Erklärung hätte nicht geholfen, weil das Ausüben dieser Praktik als solche unter Strafe stand, ganz unabhängig davon, ob das Opfer einwilligt oder nicht. Das ist heute anders, war es damals aber eben gerade nicht.
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07.06.2018, 21:58 | #53 | ||
Sporty
Themenstarter
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Dann soll der Mann eben heute freigelassen werden, aber das wird er nicht.
Die Rechtslage ist jetzt anders und trotzdem sitzt er bis zum Tod ein. Früher kamen Schwule ins Zuchthaus, heute nicht mehr. Und gibt es jetzt noch Schwule von früher die heute noch im Zuchthaus sitzen? Nein. P.S. Ich will Schwule nicht mit SM gleichstellen, ich greife das jetzt nur auf um ein Beispiel zu geben was früher / heute angeht.
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07.06.2018, 23:03 | #54 | ||
となりのトトロ, トトロ♫
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
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DU glaubst es war es SM: Und wenn es wirklich ne Sextat war?
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07.06.2018, 23:06 | #55 | ||
Sporty
Themenstarter
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Lebenslänglich.
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07.06.2018, 23:19 | #56 | ||
となりのトトロ, トトロ♫
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
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Na das hat er ja
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07.06.2018, 23:20 | #57 | ||
Sporty
Themenstarter
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Ich würde niemanden jemals auf Verdacht lebenslänglich verdonnern.
Im Zweifel für den Angeklagten.
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08.06.2018, 04:07 | #58 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
Weil, wenn die Frau weinend mit Verletzungen zum Arzt und Polizei läuft wird sie immer am längeren Hebel sitzen.
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08.06.2018, 04:08 | #59 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
Sche*ß auf die Rechtslage. Mit dir kann man echt nicht diskutieren.
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08.06.2018, 04:10 | #60 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
Man, man, man.
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