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Talamaur 08.06.2018 10:02

Zitat:

Zitat von monochrom (Beitrag 5651562)
Ganz dünnes Eis.

Kannst du das vielleicht auch etwas genauer ausführen? Dann könnte man nämlich diskutieren. Ich weiß nämlich gerade nicht, wo das Problem liegt. :schüttel:

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651567)
Was sind denn "weitere Beweise"?
Wenn Frau zum Arzt geht, mit Verletzungen im Intimbereich, vielleicht mit Würgemale, dann denke ich schon, dass ihr eher geglaubt wird. Da ist dann nix mehr mit Aussage gegen Aussage.

"Weitere Beweise" sind eben gerade zum Beispiel Verletzungen im Intimbereich oder Würgemale.
Jetzt mal ein ganz konkretes Beispiel. Du überlegst dir, du möchtest gerne mal Atemkontrollspiele ausprobieren, und findest einen Mann, der das mit dir macht. Wie abgesprochen würgt er dich und du stellst dann fest, dass es dir eben doch nicht gefällt, weil du dabei Angst bekommst.
Jetzt stellt sich doch die Frage, wurdest du vergewaltigt, oder hast du einvernehmlich eine Praktik ausgeübt, weil du sie gerne testen wolltest?
Jetzt gehst du zur Polizei und sagst, du wurdest vergewaltigt. Und du hast ja auch ganz offensichtlich Würgemale am Hals. Der Fall liegt also auf den ersten Blick klar auf der Hand. Der betreffende Mann hat sich aber vor dem Akt deine schriftliche Einwilligung in diese Praktik von dir geholt. Und das kann er auch nachweisen, indem er dieses Schriftstück vorlegt.

Was haben wir nun? Eine Vergewaltigung oder eine einvernehmlichen Sex?

Curly2013 08.06.2018 10:33

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651570)
Was haben wir nun? Eine Vergewaltigung oder eine einvernehmlichen Sex?

Ich glaube eben, dass im Zweifelsfall das Schriftstück nichts wert ist.

Talamaur 08.06.2018 10:41

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651572)
Ich glaube eben, dass im Zweifelsfall das Schriftstück nichts wert ist.

Was aber dann ja schon ein Skandal wäre.

Curly2013 08.06.2018 10:47

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651574)
Was aber dann ja schon ein Skandal wäre.

Du merkst aber schon, dass dieses Schriftstück auch richtig gut missbraucht werden kann, oder?

Talamaur 08.06.2018 11:02

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651575)
Du merkst aber schon, dass dieses Schriftstück auch richtig gut missbraucht werden kann, oder?

Inwiefern?

monochrom 08.06.2018 12:07

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651572)
Ich glaube eben, dass im Zweifelsfall das Schriftstück nichts wert ist.

Das ist genau der Punkt! So ein Schriftstück hilft nur bedingt vor Gericht. Wie schnell ist die einvernehmliche Erstellung desselben bestritten. Auch sollte man bedenken wie neben der Rechtsnorm die aktuell gelebte Rechtspraxis ausschaut. Und die hat sich in den letzten Jahren ebenfalls deutlich verändert.

Curly2013 08.06.2018 12:18

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651577)
Inwiefern?

Oh bitte, echt jetzt? Da kommst du nicht selbst drauf?

Mann bittet die Frau um so ein Schriftstück, er ist ja dann super raus damit, und läßt bei der Frau mal richtig die Sau raus und verletzt sie. Sie geht zur Polizei, zeigt ihn an, er zeigt das Schriftstück und behauptet, alles ganz einvernehmlich, ich habe hier sogar das Schriftstück.

Talamaur 08.06.2018 12:33

Zitat:

Zitat von monochrom (Beitrag 5651584)
Das ist genau der Punkt! So ein Schriftstück hilft nur bedingt vor Gericht. Wie schnell ist die einvernehmliche Erstellung desselben bestritten. Auch sollte man bedenken wie neben der Rechtsnorm die aktuell gelebte Rechtspraxis ausschaut. Und die hat sich in den letzten Jahren ebenfalls deutlich verändert.

Im Zweifelsfall kann man auch da ja gegen Maßnahmen ergreifen, indem man das ganze vor Zeugen unterschreibt.

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651590)
Oh bitte, echt jetzt? Da kommst du nicht selbst drauf?

Mann bittet die Frau um so ein Schriftstück, er ist ja dann super raus damit, und läßt bei der Frau mal richtig die Sau raus und verletzt sie. Sie geht zur Polizei, zeigt ihn an, er zeigt das Schriftstück und behauptet, alles ganz einvernehmlich, ich habe hier sogar das Schriftstück.

Ich komm tatsächlich nicht drauf. Wenn in dieser Einverständniserklärung von Atemkontrollspielen die Rede ist und Frau dann plötzlich mit schweren Verletzungen im Intimbereich beim Arzt aufläuft, dann hat das eine mit dem anderen selbstverständlich nichts zu tun.
Es geht doch nur darum, das Einverständnis zu bestimmten Praktiken zu beweisen. Zu allen anderen Praktiken selbstverständlich nicht. Das ist doch gerade die Definition von einvernehmlich.

Das grundlegende Problem ist doch folgendes: Wenn du solche Spiele machst und dir hinterher überlegst, ihn halt einfach mal anzuzeigen, weil warum auch immer, das kann doch nicht rechtens sein! Davor muss man sich schützen können. Und ich sehe hier auch nach wie vor kein Problem. Ich verstehe auch nach wie vor nicht, wo du das Problem dabei siehst. Nein, wirklich nicht. Was spricht dagegen, dass Mann sich absichern kann? Ich hab nämlich den Eindruck, dass du genau das verhindern willst. Warum?

Curly2013 08.06.2018 12:35

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651594)
Im Zweifelsfall kann man auch da ja gegen Maßnahmen ergreifen, indem man das ganze vor Zeugen unterschreibt.

:lachen:
Sorry, aber das ist doch lachhaft. Soll ich meine Eltern das Schriftstück vielleicht vorlegen und sie sollen als Zeuge fungieren? "Du Papa, ich will mal hart rangenommen werden, unterschreib´ mal.

Talamaur 08.06.2018 12:40

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651596)
:lachen:
Sorry, aber das ist doch lachhaft. Soll ich meine Eltern das Schriftstück vielleicht vorlegen und sie sollen als Zeuge fungieren? "Du Papa, ich will mal hart rangenommen werden, unterschreib´ mal.

Du könntest ja auch eine gute Freundin drum bitten, der du vertraust.
Ich weiß jetzt nicht, wie du das so handhabst, aber ich unterhalte mich mit einigen Freunden durchaus über Phantasien. Da die darüber bescheid wissen, hätte ich auch kein Problem dabei, so eine Erklärung in ihrer Anwesenheit zu unterschreiben.
Und wenn du das nicht willst, dann ist die Lösung für dich ja ganz einfach: Du übst solche Praktiken schlicht und ergreifend nicht aus. Aber darum geht's ja nicht. Es geht ja gerade um Leute, die solche Praktiken ausüben wollen. Und denen muss man eben eine Möglichkeit geben, sich vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen.


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