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Alt 08.06.2018, 07:53   #61
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Also schriftlich mit Vertrag vor dem Sex? Oder wie?
Weil, wenn die Frau weinend mit Verletzungen zum Arzt und Polizei läuft wird sie immer am längeren Hebel sitzen.
Für die Praktiken, in die die Frau schriftlich eingewilligt hat, kann der Mann nicht verurteilt werden - sofern diese nicht gegen die guten Sitten Verstoßen. Das sollte klar sein. Der Mann muss es dann lediglich beweisen können. Das geht zum Beispiel durch eine schriftliche Erklärung der Frau.
Es kommt doch immer darauf an, dass du es beweisen kannst. Wenn du zur polizei gehst und sagst, du würdest vergewaltigt, werden sie dir als Frau immer erstmal glauben. Wenn du aber schriftlich dein Einverständnis erklärt hast und der Mann dieses Schriftstück hat, dann kann es wohl kaum noch eine Vergewaltigung gewesen sein oder? Wie siehst du das?
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Talamaur ist offline  
Alt 08.06.2018, 08:38   #62
Manati
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Er hatte geweint, weil er im Knast sterben wird.

P.S. Es ging aber nicht um ein psychisches Profil und auch nicht ob er psychischen Schaden anrichten kann.

Es ging nur darum, dass er angeblich in der Lage wäre körperlichen Schaden anzurichten. Bitte. Er ist 78 Jahre, wie soll das gehen? Der Mann sah aus wie eine alte verknitterte Bohnenstange.

Wenn es darum geht, ob jemand eventuell physischen Schaden anrichten kann, dann muss die ganze Menschheit weggesperrt werden.

Bei diesem Mann wird einfach präventiv bestraft, was völlig gegen das Rechtssystem ist. Keiner wird für etwas bestraft was er nicht getan hat, er schon.
Und wenn der Mann Kinderschänder wäre? Zehn Kinder vergewaltigt und getötet, Kinderpornographie vertrieben etc.?
Und er würde im Gefängnis weinen, weil er dort sterben muss? Dabei kann er als dürrer, klappriger Mann sowieso keinem mehr schaden?

Wer soll übrigens herausfinden, ob ein Täter wirklich "dazu gelernt" und "bereut" hat? Würde ich auch sagen, wenn ich im Gefängnis wäre, und wüsste, dass ich damit entlassen werden könnte.

Ich bin froh, dass ich kein Recht sprechen muss.
Aber noch froher bin ich, dass Recht im allgemeinen nicht solchen emotionalisierten Einschätzungen folgt wie der deinen.
Alleine schon, dass du einen bewaffneten Raubüberfall im Prinzip zur Lappalie runterspielst. Schon mal dabei gewesen? Ein Nebenjob mit Nachtschicht an der Tankstelle eines Problemviertels könnte dich da schnell auf den Boden der Tatsachen zurückbringen.
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Alt 08.06.2018, 08:51   #63
HW124
 
Registriert seit: 07/2010
Ort: Am Rande der Lüneburger Heide
Beiträge: 11.208
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Ich sagte ja man soll das filmen, aber ich wurde als Idiot hingestellt.
Das schaffst du schon ganz gut selber
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HW124 ist offline  
Alt 08.06.2018, 10:00   #64
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Für die Praktiken, in die die Frau schriftlich eingewilligt hat, kann der Mann nicht verurteilt werden - sofern diese nicht gegen die guten Sitten Verstoßen. Das sollte klar sein. Der Mann muss es dann lediglich beweisen können. Das geht zum Beispiel durch eine schriftliche Erklärung der Frau.
Es kommt doch immer darauf an, dass du es beweisen kannst. Wenn du zur polizei gehst und sagst, du würdest vergewaltigt, werden sie dir als Frau immer erstmal glauben. Wenn du aber schriftlich dein Einverständnis erklärt hast und der Mann dieses Schriftstück hat, dann kann es wohl kaum noch eine Vergewaltigung gewesen sein oder? Wie siehst du das?
Na ja. Das ist eben so eine Sache. Was ist wenn sie währenddessen Schmerzen hat, das auch sagt, und das er aufhören soll, aber der Mann nicht aufhört? So was gibt es bestimmt auch. Dann ist es schon Vergewaltigung, Schriftstück hin oder her.
Außerdem stelle ich mir das Ganze echt als Lustkiller vor, wenn man schon miteinander am Fummeln ist "Du, warte mal, bevor wir jetzt weitermachen, muss das hier erst noch unterschrieben werden."
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Curly2013 ist offline  
Alt 08.06.2018, 10:11   #65
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Na ja. Das ist eben so eine Sache. Was ist wenn sie währenddessen Schmerzen hat, das auch sagt, und das er aufhören soll, aber der Mann nicht aufhört? So was gibt es bestimmt auch. Dann ist es schon Vergewaltigung, Schriftstück hin oder her.
Außerdem stelle ich mir das Ganze echt als Lustkiller vor, wenn man schon miteinander am Fummeln ist "Du, warte mal, bevor wir jetzt weitermachen, muss das hier erst noch unterschrieben werden."
Du sprichst auf die "Safeword"-Thematik an. Bei solchen Spielen werden entweder explizit Safewords abgesprochen, auf die dann gehört werden soll, weil es ja sein kann, dass gerade gewünscht wird, dass es weh tut, zum Beispiel, oder es wird explizit der Abbruch ausgeschlossen, weil beide das so wollen. Kann man alles absprechen.
Und was den Lustkiller angeht... Solche Praktiken entstehen in der Regel natürlich nicht aus dem Nichts, sondern wachsen mit der Zeit, während man darüber spricht. Und natürlich gibt es da dann auch irgendwann eine Gelegenheit, eine solche Einwilligungserklärung zu unterschreiben.

Wenn jetzt das Safeword gesagt wird und der Top-Part trotzdem nicht aufhört, dann wird das ganze natürlich zu einer Vergewaltigung, und da kommen wir dann wieder zur Beweislast-Diskussion. Denn natürlich muss immer gelten "in dubio pro reo". Dieser fundamental wichtige Grundsatz wird aber gerade in Vergewaltigungsdiskussionen häufig ausgeblendet. Denn natürlich muss bei Aussage gegen Aussage ohne weitere Beweise ein Verfahren eingestellt werden. Denn, wie gesagt, in dubio pro reo. Passiert das nicht, ist das ein völliges Versagen des Justizapparates.
Aber das ist nun wieder, wie gesagt, ein anderes Thema.
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Talamaur ist offline  
Alt 08.06.2018, 10:16   #66
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.689
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Ich sagte ja man soll das filmen, aber ich wurde als Idiot hingestellt.
Mal davon abgesehen das Dich niemand Idiot genannt hat, hat da nur ein Teil gegen opponiert. Soweit ich mich erinnere auch nur Frauen. Das heißt nicht das alle so denken, nur weil ein paar laut schreien. Auch wenn das heutzutage oftmals suggeriert werden soll in den Medien und den sozialen Medien.
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monochrom ist offline  
Alt 08.06.2018, 10:22   #67
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.689
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Dann soll der Mann eben heute freigelassen werden, aber das wird er nicht.
Die Rechtslage ist jetzt anders und trotzdem sitzt er bis zum Tod ein.

Früher kamen Schwule ins Zuchthaus, heute nicht mehr.
Und gibt es jetzt noch Schwule von früher die heute noch im Zuchthaus sitzen? Nein.

P.S. Ich will Schwule nicht mit SM gleichstellen, ich greife das jetzt nur auf um ein Beispiel zu geben was früher / heute angeht.

Und wieder frage ich mich wie alt Du eigentlich bist! Du argumentierst wie ein Teenager.
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monochrom ist offline  
Alt 08.06.2018, 10:24   #68
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.689
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Weil er die Tat aber damals begangen hat und auch nach damaligem Recht bestraft wurde kann man ihn heute nicht freilassen!
Man, man, man.
Kann man schon. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten, aber scheinbar lässt man ihn nicht aufgrund von negativen Prognosen.
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monochrom ist offline  
Alt 08.06.2018, 10:25   #69
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.689
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Für die Praktiken, in die die Frau schriftlich eingewilligt hat, kann der Mann nicht verurteilt werden - sofern diese nicht gegen die guten Sitten Verstoßen. Das sollte klar sein. Der Mann muss es dann lediglich beweisen können. Das geht zum Beispiel durch eine schriftliche Erklärung der Frau.
Es kommt doch immer darauf an, dass du es beweisen kannst. Wenn du zur polizei gehst und sagst, du würdest vergewaltigt, werden sie dir als Frau immer erstmal glauben. Wenn du aber schriftlich dein Einverständnis erklärt hast und der Mann dieses Schriftstück hat, dann kann es wohl kaum noch eine Vergewaltigung gewesen sein oder? Wie siehst du das?
Ganz dünnes Eis.
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monochrom ist offline  
Alt 08.06.2018, 10:34   #70
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Wenn jetzt das Safeword gesagt wird und der Top-Part trotzdem nicht aufhört, dann wird das ganze natürlich zu einer Vergewaltigung, und da kommen wir dann wieder zur Beweislast-Diskussion. Denn natürlich muss immer gelten "in dubio pro reo". Dieser fundamental wichtige Grundsatz wird aber gerade in Vergewaltigungsdiskussionen häufig ausgeblendet. Denn natürlich muss bei Aussage gegen Aussage ohne weitere Beweise ein Verfahren eingestellt werden. Denn, wie gesagt, in dubio pro reo. Passiert das nicht, ist das ein völliges Versagen des Justizapparates.
Aber das ist nun wieder, wie gesagt, ein anderes Thema.
Was sind denn "weitere Beweise"?
Wenn Frau zum Arzt geht, mit Verletzungen im Intimbereich, vielleicht mit Würgemale, dann denke ich schon, dass ihr eher geglaubt wird. Da ist dann nix mehr mit Aussage gegen Aussage.
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Curly2013 ist offline  
 

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