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Themen-Optionen |
02.07.2019, 17:46 | #51 | |||
Zan Zendegi Azadi
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.888
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Daran dachte ich auch schon...
Zitat:
Sobald die SCHUFA die Info hat, dass die Schuld beglichen wurde, ist auch der Eintrag am nächsten Tag entfernt. Du hast auch die Möglichkeit, bei der SCHUFA anzurufen und nachzufragen.
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02.07.2019, 17:48 | #52 | ||
Golden Member
Themenstarter
Registriert seit: 09/2009
Beiträge: 1.401
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Nein, ich hatte keine Freundin und auch keine Ex, aber ich habe einen sehr großen Familien und Bekanntenkreis. Ich weiß nicht ob da ein schwarzes scharf drunter sein kann. Eigentlich komme ich so mit jedem gut aus. Den einzigen den ich das so zutrauen würde, wäre mein Halbbruder.
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02.07.2019, 18:03 | #53 | |||
Golden Member
Themenstarter
Registriert seit: 09/2009
Beiträge: 1.401
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Zitat:
Aber den Eintrag auf Juristischen Weg entfernen zu lassen ist jetzt wieder eine neue Option, die mir so gar nicht in den Sinn gekommen ist. Und das der Schufa-Eintrag sofort gelöscht wird ist für mich absolut neu.
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02.07.2019, 18:09 | #54 | ||
Zan Zendegi Azadi
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.888
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Ich habe grad nachgedacht und bin nicht mehr sicher.
Einer meiner Schützlinge beglich die Schuld und der Eintrag wurde gelöscht; allerdings war das, bevor er in die Betreuung kam und ich kümmerte mich u.a. um die Löschung... Das ist schon einige Jahre her.
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03.07.2019, 07:48 | #55 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
nur, wenn die Nasen bei der Schufa das auch machen. Das passiert nämlich nicht immer und nicht immer zeitnah. Deshalb: Unbedingt selbst kontrollieren. Es gibt unterschiedliche Fristen für die Löschung von Einträgen. Ich will ja nix sagen, aber die Neuregelung von Fristen für die Löschung von Einträgen greift bei El Guapo nicht so ohne weiters, weil das vor dem 1. Juli 2012 passiet ist, der Eintrag. Da der Betrag hier nur ein paar hundert Euro beträgt, wäre es kein Problem, der ist aber schon so alt, sprich so lange im System und wenn sein Pseudo-Geschäftsführer ihm auch noch ne alte Rechnung aus welchem System auch immer schickt und Inkasso sagt, bei uns ist keine Schuld beglichen worden, ist er weit davon entfernt, dass das Ding taggenau da weggkommt. Das hier läuft unter Einzelfall. Anwalt. Vielleicht hast du Glück, El Guapo, und es löst sich schnell für dich, weil schon so lange her. *wünsch*
Geändert von ehemaliges Mitglied (03.07.2019 um 07:52 Uhr) |
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03.07.2019, 07:58 | #56 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Von wann der Eintrag ist hatte El G glaube ich noch gar nicht geschrieben, nur das die Forderung aus 2009 ist. Ich hatte das auch schon gefragt wann das Ding eingetragen wurde. Vielleicht habe ich es auch überlesen?
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03.07.2019, 08:02 | #57 | ||||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
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03.07.2019, 08:03 | #58 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
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03.07.2019, 11:14 | #59 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Ombudsmann Schufa Zitat: So kann er zum Beispiel eine Überprüfung von beanstandeten Meldungen bei dem betreffenden Vertragspartner veranlassen und gegebenenfalls die Korrektur eines Datensatzes in die Wege leiten. Stellt er hingegen fest, dass die Verfahrensweise der SCHUFA korrekt war, wird er dem Verbraucher den Sachverhalt verständlich und nachvollziehbar erläutern. Zitat zu Verjährungsfirsten: Neben dem Recht, die Leistung zu verweigern, hat die Verjährungseinrede zur Folge, dass auch eine etwa in der Schufa eingetragene Forderung zu löschen bzw. zu widerrufen ist. Dies hat das OLG Frankfurt in einer Entscheidung AZ 23 U 68/12 vom 19. November 2012 entschieden und sinngemäß ausgeführt, dass dem Schuldner, der sich auf sein Leistungsverweigerungsrecht beruft, durch die Einrede der Verjährung kein rechtlicher Nachteil entstehen darf. Der Veröffentlichung des Zahlungsrückstands des Schuldners stünden die schutzwürdigen Interessen des Schuldners nach Maßgabe des § 28 I Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entgegen. @El Guapo Das sind rechtliche Vorgänge, die ganz sicher schnell und geschmeidig zu lösen sind, wenn einer Ahnung hat. Dieser Depp von Quelle, der weiß gar nichts. Über den könnte ich mich stundenlang aufregen. @Findus Ein Anwalt über die Rechtsschutz kostet gar nix, dafür hat man ja die Versicherung im Leistungsfall, sonst brauche ich die ja nicht. Bei mir haben die immer alles anstandlos übernommen.
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03.07.2019, 11:21 | #60 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Wow, cool, Helen!
Da hat er was fundiertes in der Hand!
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