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Alt 17.04.2014, 09:46   #21
Dr. Grey
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: mit Ausblick
Beiträge: 17.102
Ich bin überzeugt, daß in dieser Geschichte wesentliche Fakten fehlen.

Wenn man sich das hier so durchliest, und das war erst dieses Jahr im Februar, dann
kommen einem schon heftige Zweifel an Nutekis Darstellung.

http://www.lovetalk.de/panorama/1622...-egoisten.html

Alleine schon die Geschichte mit dem früheren Chef, der einen Jobwechsel empfohlen
hat, ist äußerst fragwürdig. Kein Chef läßt einen guten Mitarbeiter gehen. Außerdem
liegt laut Nutekis Aussage der vorletzte Job schon ein gutes Jahr zurück.

Dann beschwert man sich nach zwei Wochen - wohlgemerkt in der Probezeit - bereits
über "egoistische und besserwisserische" Kollegen und wird kurz darauf in dieser kurzen
Probezeit gleich einmal krank.

Wahrscheinlich gibt's da andere Probleme als die fehlenden Unterlagen, warum kein
Arbeitslosengeld bezahlt wird.

Was die Original-Bewerbungsunterlagen und Arbeitsbescheinigung betrifft, muß man
auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, wie das hier von einigen empfohlen wurde
(Anwalt usw.), eigentlich sollte eine kurze Mail mit der Aufforderung, die Dokumente an
diese oder jene Anschrift zu schicken, genügen.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, daß den Leuten sofort zu allen möglichen Maßnahmen
gegen die bösen Arbeitgeber geraten wird, ohne irgendetwas zu hinterfragen.
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Alt 17.04.2014, 09:52   #22
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von Dr. Grey Beitrag anzeigen
Ich finde es immer wieder erstaunlich, daß den Leuten sofort zu allen möglichen Maßnahmen
gegen die bösen Arbeitgeber geraten wird, ohne irgendetwas zu hinterfragen.
Deine Einschätzung finde ich gefährlich, nicht unsere.

Es geht um den Fortbestand des Arbeitsplatzes und der Wahrung von Rechten beim Arbeitsplatzverlust.

Es sind mehrere Fakten bekannt. Er hat Hausverbot und eine unwirksame Kündgung. Wie ich schon geschrieben habe sind zur Fristwahrung zeitnahe Reaktionen notwendig. Da der Arbeitgeber seine Pflichten zum Nachteil des Fragestellerd offensichlich nicht erfüllt und dies auch im persönlichen Gespräch nicht geklärt werden kann sehe ich hier die Einschaltung eines Anwaltes als alleiniges Mittel seine Rechte zu vertreten und einen finanziellen Nachteil zu verhindern. Er selber ist bereits aktiv geworden und ist dabei aufgelaufen.
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Valentino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2014, 10:10   #23
Dr. Grey
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: mit Ausblick
Beiträge: 17.102
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Es geht um den Fortbestand des Arbeitsplatzes und der Wahrung von Rechten beim Arbeitsplatzverlust.
Nachdem er in der Probezeit gekündigt wurde und noch dazu krank war,
steht der Fortbestand des Arbeitsplatzes sicher nicht mehr zur Diskussion,
fehlende Unterschrift auf der Kündigung hin oder her.


Zitat:
Es sind mehrere Fakten bekannt.
Du kennst nur das, was Nuteki hier zum Besten gibt, sonst gar nix.

Wenn du meine Meinung für gefährlich hältst, dann steht dir das natürlich
frei.

Ich darf diese aber genauso wie du hier äussern und kann dir nur sagen,
daß man aufgrund genausolcher Geschichten wie dieser hier als Unternehmer
vor lauter Kopfschütteln fast ein Schleudertrauma bekommt.
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Alt 17.04.2014, 10:14   #24
Orlando.
Galaxie-Reisender
 
Registriert seit: 01/2012
Ort: Galaxie: Milchstrasse, äusserer Spiralarm, (-)26.000LY-GC
Beiträge: 6.883
ich denke das was grey sagen wollte, ist die generelle glaubwuerdigkeit nutekis, das wird sie wohl mit "hinterfragen" meinen.

generell halte ich seine beitraege sekber auch nicht fuer sonderlich glaubwuerdig. grey hatte es nur zusammen gefasst, was die zeitlichen ablaeufe begrifft. was man davon haelt bleiben selbst ueberlassen mm
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Alt 17.04.2014, 10:19   #25
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Zitat:
Zitat von Dr. Grey Beitrag anzeigen
Ich finde es immer wieder erstaunlich, daß den Leuten sofort zu allen möglichen Maßnahmen
gegen die bösen Arbeitgeber geraten wird, ohne irgendetwas zu hinterfragen.
Ja, da hast du Recht.

Dto. im pur-Teil, wo den TE in aller Regel kopfnickend beigepflichtet wird, statt ihre Story zu hinterfragen.

Im vorliegenden Fall hat mich das rührend - hilflose user-Bild mal wieder beeinflusst.
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Alt 17.04.2014, 11:18   #26
Orlando.
Galaxie-Reisender
 
Registriert seit: 01/2012
Ort: Galaxie: Milchstrasse, äusserer Spiralarm, (-)26.000LY-GC
Beiträge: 6.883
Zitat:
Zitat von Dr. Grey Beitrag anzeigen
Nachdem er in der Probezeit gekündigt wurde und noch dazu krank war,
steht der Fortbestand des Arbeitsplatzes sicher nicht mehr zur Diskussion,
fehlende Unterschrift auf der Kündigung hin oder her.
Andererseits ist es ein Unding dass Krankheit von vornherein als Kündigungsgrund bemessen wird - mit welchen Recht nimmt der AG Einfluss auf die Gesundheit des AN (allgemein). Das sollte viel eher geächtet werden...

Wieviele Menschen sterben früher, weil sie sich nicht zum Arzt wagen, Krankheiten werden verschleppt und letztlich hat der AN das gesundheitliche Nachsehen - das ist ein Skandal!!!!

Wieviele Unternehmen reden (natürlich aus Werbetechnischer Sicht) von Menschlichkeit und glücklichen Familien.

Warum schliesst die Probezeit Krankheit mit ein (wsl inoffizierll)? Wer in dieser Zeit krank wird, kann sich ziemlich sicher sein die Probezeit vergeigt zu haben sollte er es sich wagen zum Arzt zu gehen...

Aber viele AN nehmen das als Selbstverständlich hin, auch du Grey (und auch ich)... ...denn es ist ja "logisch" wer in der Probezeit zum Arzt geht fliegt, ja ja
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Alt 17.04.2014, 11:39   #27
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von Dr. Grey Beitrag anzeigen
Nachdem er in der Probezeit gekündigt wurde
Ihm wurde seinen Angaben zu Folge nicht gekündigt. Er hat mit seinem Status keine Möglichkeit ALG zu erhalten.
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Valentino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2014, 11:56   #28
Iskander
Platin Member
 
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
Formal unwirksame Kuendigung, + Hausverbot

Per Einschreiben und gegebenefals Zeugen dokumetieren

Schriftlich, auf einer formel korrekten Kuendigung bestehen, gelichzeitig so lange diese nicht erfolgt, seine Arbeitskraft anbieten

Das waeren so die Grundlagen um spaeter entgagenen Lohn einzuklagen, bzw. Drohpotential um endlich die korrekte Kuendigung zu bekommen , Kostenpuntkt 1 Euro und irgendjemand der zuschaut wie du den Brief zumachst, und evtl. einmal mit zum Arbeitsplatz kommt

bin zu faul mehr zu schrieben und genau auszufuehren, weil ich glaube, das Dr. Grey recht hat, und das ganze anders abgelaufen ist
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Alt 17.04.2014, 11:56   #29
Time2bcool
abgemeldet
Hallo Nuteki,

keine Panik, der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Mitwirkung (rechtzeitigen Herausgabe) unter Androhung von Bußgeld in Höhe bis 5.000 Euro verpflichtet, und die Bundesagentur für Arbeit kann und wird den Anspruch für dich durchsetzen.

Zitat § 312a SGB 3

Für die Durchsetzung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Erteilung und Aushändigung der Arbeitsbescheinigung ist nach herrschender Auffassung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Für Klagen, die sich auf den Inhalt bzw. auf die Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung beziehen, sind nach herrschender Auffassung jedoch die Sozialgerichte zuständig.

Bei Nichtausstellung oder bei Streitigkeiten über den Inhalt einer Arbeitsbescheinigung wird dem Arbeitnehmer jedoch regelmäßig nicht zugemutet, seinen Anspruch durchzusetzen. Er kann sich insoweit auf die Grenzen seiner Mitwirkungspflicht berufen und die Durchsetzung seines Anspruches durch die Agentur für Arbeit verlangen. Diese kann die Ausstellung und Aushändigung der Arbeitsbescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber durch Leistungsklage durchsetzen.

Achtung

Geldbuße bis 2.000 EUR bei Ordnungswidrigkeit

Ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur rechtzeitigen Ausstellung und Aushändigung oder zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Ausstellung der Arbeitsbescheinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 EUR geahndet werden.

Bei Verweigerung des Arbeitgebers zur Erteilung von Auskünften für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II sowie bei unvollständiger oder unrichtiger Auskunft kann ebenfalls der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt sein, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.

Der Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft eine Arbeitsbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt. Dabei haftet er nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das Verschulden beauftragter Personen. Fehler beim Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung, die darauf zurückzuführen sind, dass von dem Arbeitgeber rechtliche Wertungen verlangt worden sind (s. o.), schließen einen Schadensersatzanspruch jedoch aus.


Zitat Ende


Eine Arbeitsbescheinigung sieht übrigens so aus:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm...22DSTBAI378254

Deine Arbeitgeber scheuen davor wahrscheinlich zurück, da zu mühsam, zu kompliziert.

Lass dich nicht abwimmeln.
Und im schlimmsten Fall zahlst du halt für einen Anwaltbrief, der den Arbeitgeber auf seine Mitwirkungspflicht und die drohenden Bußgelder sowie den Gang zum Arbeitsgericht hinweist. Das kostet nicht die Welt. Der Anwalt schüttelt so einen Standardbrief aus dem Ärmel, und der Arbeitgeber wacht auf.

Es gibt auch einen Vorläufigen Bescheid von der Bundesagentur f. Arbeit, falls sich alles zu sehr verzögern sollte.

Also - ruhig Blut!
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Geändert von Time2bcool (17.04.2014 um 12:10 Uhr)
Time2bcool ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2014, 12:00   #30
Orlando.
Galaxie-Reisender
 
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Beiträge: 6.883
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Ihm wurde seinen Angaben zu Folge nicht gekündigt. Er hat mit seinem Status keine Möglichkeit ALG zu erhalten.
Valentino mal ganz ehrlich, und dein Engagement in allen Ehren (und das meine ich ehrlich), das ist aber nur die Sichtweise von Nuteki. Wenn man die zeitlichen Abläufe und generell seine Sichtweisen betrachtet, vermute ich viel Unreife sogar Naivität. Er selber sagt ja schon im Eingang:

Zitat:
Hallo, ich bin wieder zurück - Mit einem sehr ernsten Thema.
Ich weis manche machen sich jetzt wahrscheinlich wieder lustig über mich, aber ich versuche jetzt einfach mal trotzdem mein Problem offen zu stellen
wie soll man denn da ernstzunehmende Reflektion vermuten? Vielleicht bin ich jetzt auch ungerecht (sorry Nuteki sollte es so sein), nur sollte er versuchen glaubwürdiger rüberzukommen...bzw. so dass man ihn ernst nimmt.

Aber so ist das: wenn immer seine Threads kommen bei denen er selber schnell das Interesse verliert, also nicht sonderlich ernst nimmt, geht man hier auch von aus...

Einiges an Tipps hast du bekommen, für den Fall dass du es nun wirklich ernst meinst
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Orlando. ist offline   Mit Zitat antworten
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