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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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17.04.2014, 09:46 | #21 | ||
Moderator a.D.
Registriert seit: 08/2006
Ort: mit Ausblick
Beiträge: 17.102
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Ich bin überzeugt, daß in dieser Geschichte wesentliche Fakten fehlen.
Wenn man sich das hier so durchliest, und das war erst dieses Jahr im Februar, dann kommen einem schon heftige Zweifel an Nutekis Darstellung. http://www.lovetalk.de/panorama/1622...-egoisten.html Alleine schon die Geschichte mit dem früheren Chef, der einen Jobwechsel empfohlen hat, ist äußerst fragwürdig. Kein Chef läßt einen guten Mitarbeiter gehen. Außerdem liegt laut Nutekis Aussage der vorletzte Job schon ein gutes Jahr zurück. Dann beschwert man sich nach zwei Wochen - wohlgemerkt in der Probezeit - bereits über "egoistische und besserwisserische" Kollegen und wird kurz darauf in dieser kurzen Probezeit gleich einmal krank. Wahrscheinlich gibt's da andere Probleme als die fehlenden Unterlagen, warum kein Arbeitslosengeld bezahlt wird. Was die Original-Bewerbungsunterlagen und Arbeitsbescheinigung betrifft, muß man auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, wie das hier von einigen empfohlen wurde (Anwalt usw.), eigentlich sollte eine kurze Mail mit der Aufforderung, die Dokumente an diese oder jene Anschrift zu schicken, genügen. Ich finde es immer wieder erstaunlich, daß den Leuten sofort zu allen möglichen Maßnahmen gegen die bösen Arbeitgeber geraten wird, ohne irgendetwas zu hinterfragen.
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17.04.2014, 09:52 | #22 | |||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Zitat:
Es geht um den Fortbestand des Arbeitsplatzes und der Wahrung von Rechten beim Arbeitsplatzverlust. Es sind mehrere Fakten bekannt. Er hat Hausverbot und eine unwirksame Kündgung. Wie ich schon geschrieben habe sind zur Fristwahrung zeitnahe Reaktionen notwendig. Da der Arbeitgeber seine Pflichten zum Nachteil des Fragestellerd offensichlich nicht erfüllt und dies auch im persönlichen Gespräch nicht geklärt werden kann sehe ich hier die Einschaltung eines Anwaltes als alleiniges Mittel seine Rechte zu vertreten und einen finanziellen Nachteil zu verhindern. Er selber ist bereits aktiv geworden und ist dabei aufgelaufen.
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17.04.2014, 10:10 | #23 | ||||
Moderator a.D.
Registriert seit: 08/2006
Ort: mit Ausblick
Beiträge: 17.102
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Zitat:
steht der Fortbestand des Arbeitsplatzes sicher nicht mehr zur Diskussion, fehlende Unterschrift auf der Kündigung hin oder her. Zitat:
Wenn du meine Meinung für gefährlich hältst, dann steht dir das natürlich frei. Ich darf diese aber genauso wie du hier äussern und kann dir nur sagen, daß man aufgrund genausolcher Geschichten wie dieser hier als Unternehmer vor lauter Kopfschütteln fast ein Schleudertrauma bekommt.
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17.04.2014, 10:14 | #24 | ||
Galaxie-Reisender
Registriert seit: 01/2012
Ort: Galaxie: Milchstrasse, äusserer Spiralarm, (-)26.000LY-GC
Beiträge: 6.883
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ich denke das was grey sagen wollte, ist die generelle glaubwuerdigkeit nutekis, das wird sie wohl mit "hinterfragen" meinen.
generell halte ich seine beitraege sekber auch nicht fuer sonderlich glaubwuerdig. grey hatte es nur zusammen gefasst, was die zeitlichen ablaeufe begrifft. was man davon haelt bleiben selbst ueberlassen mm
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17.04.2014, 10:19 | #25 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Zitat:
Dto. im pur-Teil, wo den TE in aller Regel kopfnickend beigepflichtet wird, statt ihre Story zu hinterfragen. Im vorliegenden Fall hat mich das rührend - hilflose user-Bild mal wieder beeinflusst.
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17.04.2014, 11:18 | #26 | |||
Galaxie-Reisender
Registriert seit: 01/2012
Ort: Galaxie: Milchstrasse, äusserer Spiralarm, (-)26.000LY-GC
Beiträge: 6.883
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Zitat:
Wieviele Menschen sterben früher, weil sie sich nicht zum Arzt wagen, Krankheiten werden verschleppt und letztlich hat der AN das gesundheitliche Nachsehen - das ist ein Skandal!!!! Wieviele Unternehmen reden (natürlich aus Werbetechnischer Sicht) von Menschlichkeit und glücklichen Familien. Warum schliesst die Probezeit Krankheit mit ein (wsl inoffizierll)? Wer in dieser Zeit krank wird, kann sich ziemlich sicher sein die Probezeit vergeigt zu haben sollte er es sich wagen zum Arzt zu gehen... Aber viele AN nehmen das als Selbstverständlich hin, auch du Grey (und auch ich)... ...denn es ist ja "logisch" wer in der Probezeit zum Arzt geht fliegt, ja ja
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17.04.2014, 11:39 | #27 | ||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Ihm wurde seinen Angaben zu Folge nicht gekündigt. Er hat mit seinem Status keine Möglichkeit ALG zu erhalten.
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17.04.2014, 11:56 | #28 | ||
Platin Member
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
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Formal unwirksame Kuendigung, + Hausverbot
Per Einschreiben und gegebenefals Zeugen dokumetieren Schriftlich, auf einer formel korrekten Kuendigung bestehen, gelichzeitig so lange diese nicht erfolgt, seine Arbeitskraft anbieten Das waeren so die Grundlagen um spaeter entgagenen Lohn einzuklagen, bzw. Drohpotential um endlich die korrekte Kuendigung zu bekommen , Kostenpuntkt 1 Euro und irgendjemand der zuschaut wie du den Brief zumachst, und evtl. einmal mit zum Arbeitsplatz kommt bin zu faul mehr zu schrieben und genau auszufuehren, weil ich glaube, das Dr. Grey recht hat, und das ganze anders abgelaufen ist
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17.04.2014, 11:56 | #29 | ||
abgemeldet
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Hallo Nuteki,
keine Panik, der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Mitwirkung (rechtzeitigen Herausgabe) unter Androhung von Bußgeld in Höhe bis 5.000 Euro verpflichtet, und die Bundesagentur für Arbeit kann und wird den Anspruch für dich durchsetzen. Zitat § 312a SGB 3 Für die Durchsetzung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Erteilung und Aushändigung der Arbeitsbescheinigung ist nach herrschender Auffassung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Für Klagen, die sich auf den Inhalt bzw. auf die Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung beziehen, sind nach herrschender Auffassung jedoch die Sozialgerichte zuständig. Bei Nichtausstellung oder bei Streitigkeiten über den Inhalt einer Arbeitsbescheinigung wird dem Arbeitnehmer jedoch regelmäßig nicht zugemutet, seinen Anspruch durchzusetzen. Er kann sich insoweit auf die Grenzen seiner Mitwirkungspflicht berufen und die Durchsetzung seines Anspruches durch die Agentur für Arbeit verlangen. Diese kann die Ausstellung und Aushändigung der Arbeitsbescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber durch Leistungsklage durchsetzen. Achtung Geldbuße bis 2.000 EUR bei Ordnungswidrigkeit Ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur rechtzeitigen Ausstellung und Aushändigung oder zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Ausstellung der Arbeitsbescheinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 EUR geahndet werden. Bei Verweigerung des Arbeitgebers zur Erteilung von Auskünften für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II sowie bei unvollständiger oder unrichtiger Auskunft kann ebenfalls der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt sein, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Der Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft eine Arbeitsbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt. Dabei haftet er nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das Verschulden beauftragter Personen. Fehler beim Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung, die darauf zurückzuführen sind, dass von dem Arbeitgeber rechtliche Wertungen verlangt worden sind (s. o.), schließen einen Schadensersatzanspruch jedoch aus. Zitat Ende Eine Arbeitsbescheinigung sieht übrigens so aus: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm...22DSTBAI378254 Deine Arbeitgeber scheuen davor wahrscheinlich zurück, da zu mühsam, zu kompliziert. Lass dich nicht abwimmeln. Und im schlimmsten Fall zahlst du halt für einen Anwaltbrief, der den Arbeitgeber auf seine Mitwirkungspflicht und die drohenden Bußgelder sowie den Gang zum Arbeitsgericht hinweist. Das kostet nicht die Welt. Der Anwalt schüttelt so einen Standardbrief aus dem Ärmel, und der Arbeitgeber wacht auf. Es gibt auch einen Vorläufigen Bescheid von der Bundesagentur f. Arbeit, falls sich alles zu sehr verzögern sollte. Also - ruhig Blut!
Geändert von Time2bcool (17.04.2014 um 12:10 Uhr) |
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17.04.2014, 12:00 | #30 | ||||
Galaxie-Reisender
Registriert seit: 01/2012
Ort: Galaxie: Milchstrasse, äusserer Spiralarm, (-)26.000LY-GC
Beiträge: 6.883
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Zitat:
Zitat:
Aber so ist das: wenn immer seine Threads kommen bei denen er selber schnell das Interesse verliert, also nicht sonderlich ernst nimmt, geht man hier auch von aus... Einiges an Tipps hast du bekommen, für den Fall dass du es nun wirklich ernst meinst
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