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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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15.02.2017, 11:28 | #11 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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tobiis Vermieter haben ihren Teil getan, wenn sie den Vermieter des Lärmverursachers aktiviert haben.
Wenn der nichts macht, ist es nicht deren Schuld, sondern seine, tobiii hat ihm gegenüber aber keine durchsetzbaren Rechtsansprüche. Klar, Minderung kann er versuchen (und zwar, für alle die es noch nie gemacht haben: nicht fragen, ob man mindern darf, sondern sagen, dass man mindert, warum und um wieviel und es dann auch machen), jedoch sollte er das Geld nicht ausgeben, sondern bunkern, denn es wird unter den o.g. Begründungen zurückverlangt werden. Eigentümergemeinschaften sind tatsächlich auch für die Mieter nachteilig.
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15.02.2017, 17:23 | #12 | ||
Registriert seit: 01/2010
Ort: Südbaden
Beiträge: 13.460
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Und was, wenn tobii selbst der Eigentümer seiner Wohnung ist - dass er zur Miete wohnt, hat er bislang nirgends geschrieben?
Aber selbst wenn dem so wäre, wird er vor einer Mietminderung erst einmal nach- bzw. beweisen müssen, wie oft, wie lange und wie laut der Mieter über ihm TV "hört" - dem Vermieter wird alleine sein Wort und das eines anderen Nachbarn kaum genügen, um 20% weniger Miete stillschweigend hinzunehmen. Da tobii in ein paar Monaten sowieso auszieht, wird er es auf einen Rechtsstreit mit seinem Vermieter vermutlich nicht ankommen lassen und sein Geld lieber in das neue Heim investieren, statt in einen Anwalt.
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16.02.2017, 14:04 | #13 | ||||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
Das Problem ist halt bloss - in MFHs mit geteilter Eigentümerschaft - dass der eigene Vermieter oftmals gar nichts Wirkungsvolles tun KANN. Wenn der Mangel nicht abstellbar ist, ist der Minderungsbetrag (der bei systematischer Ruhestörung auch viel höher als 20% sein könnte) durchaus auf Dauer berechtigt - dabei ist aber absehbar, dass die Vermieter wsl. nach ein oder zwei Einschüchterungs- bzw. Überrumpelungsversuchen dann Rechtsmittel gegen den Vermieter einlegen werden, um den Minderungsbetrag zu drücken. Bei Tobiii könnte der Vermieter versuchen, einen dem Minderungsbetrag gleichwertigen Betrag von der Mietkaution einzubehalten. Das ist ein ziemlich typisches Vermieterverhalten, aber eigentlich rechtswidrig, sofern keine anderen Gründe (z.B. von tobiii hinterlassene Schäden) die Einbehaltung rechtfertigen. Aber um sein Recht durchzusetzen müsste tobii klagen. Hoffen wir mal für tobiii, dass er nicht der Eigentümer ist, denn so ein Horrornachbar kann den Verkaufswert seiner Wohnung ziemlich drücken.
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17.02.2017, 08:26 | #14 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
Lärmprotokoll anlegen, regelmäßig die Polizei rufen (die können übrigens durchaus etwas tun, nämlich die Lärmquelle beschlagnahmen) und ggü. dem Vermieter tätig werden. Da geht schon etwas, ist aber stressig. Da der TE eh bald auszieht braucht er sich wegen des zukünftigen Nachbarschaftverhältnisses keine Sorgen machen. Denn diese Assis werden wahrscheinlich früher oder später schlagkräftige Antworten geben bei o.g. Vorgehensweise.
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