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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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14.01.2019, 16:03 | #271 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Die Staatsanwaltschaft meint wsl., dass die Strafe höher sein sollte, um dem abschreckenden Zweck einer Verurteilung besser zu dienen.
Es ist Sache der Staatsanwaltschaft in dieser Hinsicht zu erwägen, ob es Revision geben sollte oder nicht, aber es ist Sache des Gerichtes zu entscheiden, ob die beantragte Revision auch angenommen wird oder nicht. Wsl. soll das Gespräch zur Klärung dienen, um dem Gericht eine Entscheidung zu ermöglichen. Solange Revision ist, ist das Verfahren nicht abgeschlossen und der in erster Instanz Verurteilte muss noch gar keine Konsequenzen tragen. Schmerzensgeld und Strafe sind nicht dasselbe. Auch wenn es zu einem Revisionsverfahren und Verurteilung in der Revision kommt, ist keinesfalls gesagt, dass das Schmerzensgeld höher ausfällt.
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14.01.2019, 17:02 | #272 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
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Dass das Schmerzensgeld nicht angehoben wird ist mir schon klar, bin eher besorgt dass der Betrag gesenkt wird.
Mir ist wichtig dass er erkennungsdienstlich erfasst wird, dass er als Sexualstraftäter registriert wird und dass einfach Schwarz auf Weiß steht dass ich nicht gelogen habe. Abschreckender Zweck für eine Verurteilung. Meiner Meinung nach gibt es den momentan nicht für ihn und auch nicht für andere Täter. Naja am meisten hat ihm bei der Urteilsverkündung ja die Höhe des Schmerzensgeldes getroffen. Eine Strafe auf Bewährung ausgesetzt ist einfach keine Strafe, von dieser Meinung bringt mich hier auch niemand ab und es war offensichtlich dass er als Täter auch dieser Meinung war und ist. Wenn bei diesem Gespräch beschlossen wird dass es zu einer Revision kommt dann wird das vermutlich wieder erst in einigen Monaten stattfinden und das ist einfach für mich unzumutbar. Im Moment bin ich einfach ziemlich enttäuscht dass ich noch keinen Anruf von der Psychotherapeutischen Prozessbegleitung bekommen habe. Ich weiß aber wenn ich anrufe dann wird mir gesagt dass es noch keine Neuigkeiten gibt. Das war bisher immer so, fühle mich einfach allein gelassen.
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14.01.2019, 20:56 | #273 | ||
Special Member
Registriert seit: 02/2016
Ort: BW
Beiträge: 2.857
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Dann melde denen das doch genau so zurück. Dann bist du wenigstens dieses Gefühl bei denen losgeworden, die sich dafür verantwortlich fühlen sollten. Ich denke, das ist etwas sehr wichtiges.
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14.01.2019, 21:04 | #274 | ||
Sporty
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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. (Beitrag war unproduktiv)
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16.01.2019, 15:23 | #275 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
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Jetzt habe ich das Schreiben vor mir liegen.
Was bedeutet der Satz: "Der Zuspruch an die Privatbeteiligte ist unbekämpft" Mir wurde gesagt dass meine Anwältin nicht dabei sein wird. Was mich enttäuscht ehrlich gesagt. Ich selber habe keine Ladung bekommen, eben nur meine Anwältin. Ich weiß noch nicht ob ich nächsten Mittwoch bei dieser Berufungsverhandlung dabei sein werde. Ich darf sowieso nichts sagen. Aber ich habe wenig Vertrauen und würde gerne kontrollieren ob dann überhaupt was besprochen wird oder ob ich quasi zu unwichtig bin und nur verarscht werde.
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16.01.2019, 16:00 | #276 | |||||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
https://www.gewaltinfo.at/recht/opfe...eteiligung.php Zitat:
Zitat:
Was ich allerdings sagen kann das Dein Mindset in den letzten Sätzen zwar verständlich, aber nicht hilfreich ist. Was sagt Dein Therapeut dazu? So denn Du mittlerweile Einen hast. Und ganz wichtig: die Justiz in Ö hat ebensowenig wie die in D den Rache- bzw. Sühnegedanken als Grundlage. Das ist oftmals für Opfer, gerade von Gewalttaten, absolut unbefriedigend.
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16.01.2019, 17:54 | #277 | |||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
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Zitat:
Mir ist klar was ich als Privatbeteiligte bin und welche Rechte ich habe, trotzdem ist mir nicht klar was dieser Satz bedeuten soll. Ich will geladen werden weil es um mich geht. Össis? - Hab ich ja noch nie gehört. Mir ist klar dass der Staat möglichst wenig Geld und Zeit investieren möchte. Ich frage mich immer öfter wieso ich eigentlich nicht kriminell bin und klaue wie eine Elster.
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16.01.2019, 18:06 | #278 | |||||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Was ist mit Deiner Therapie? Diese Frage umschiffst Du irgendwie die ganze Zeit. Kann es sein das Du noch keine begonnen hast? Das solltest Du aber dringend tun!
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17.01.2019, 15:26 | #279 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Du solltest Deine Frage bzgl. der Bedeutung dieses Satzes unbedingt einer österreichischen Expertin vorlegen (wsl. Deine Anwältin, die Dir ja auch Auskunft über den Inhalt eines Schreibens geben können sollte, wenn sie mal nicht zum Termin geladen ist).
Die Bedeutung des Satzes ist ja schon sprachlich schwer zu entschlüsseln, wird aber sicherlich auch durch den Kontext mitbestimmt. Was es heißt (sprachliche Bedeutung) ist auch nicht immer gleich mit der Frage was es für Folgen hat (praktische Bedeutung)! So wie er da steht, könnte er z.B. heißen, dass niemand bisher dagegen Einspruch erhoben hat, dass Du Schmerzensgeld in der genannten Höhe bekommen sollst oder diese Frage ausdrücklich nicht Gegenstand der beantragten Revision sein soll, oder, oder, oder .... Oder auch etwas ganz Anderes - für uns sind da eben höchstens Spekulationen möglich. Weil es aus Deiner Sicht wichtig sein KÖNNTE - geh zur Anwältin. Schmerzengsgeld hat juristisch nichts mit Strafe zu tun, es hat einen anderen Grund und Zweck. Bewährungsstrafe ist juristisch Strafe und hat den gleichen Grund und Zweck wie eine anzutretende Gefängnisstrafe. Die Aussage, dass Sühne oder Rache im Strafrecht keine Rolle spielt, ist in so allgemeiner Form glaube ich nicht ganz richtig. Allerdings ist so eine theoretische Überlegung für Dich wohl völlig unwichtig. Such Dir möglichst außerdem einen Therapeuten / Therapeutin. Könnte es nicht so sein, dass Du vom Gericht jene Hilfeart erwartest, die Dir in Wirklichkeit nur eine Therapie bieten könnte Mit der juristischenn und gesellschaftlichen Wirklichkeit hast DU ja nun etwas mehr Erfahrung als am Anfang ... lohnt sich da nicht ein neues Überlegen?
Geändert von gastlovetalk (17.01.2019 um 15:33 Uhr) |
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18.01.2019, 17:23 | #280 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
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Ich kann mich nicht um eine Therapie kümmern. Ich will einfach nicht so durchleuchtet werden. Ich habe richtig Angst davor und weiß einfach dass dabei Dinge aufkommen würden die mir nicht gut tun würden.
Außerdem glaube ich nicht dass eine Therapie, eine Methode die für alle anderen passt zu mir passt. Ich kann keine Hilfe annehmen mal abgesehen davon dass ich weiß dass mir sowieso niemand helfen kann.
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