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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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02.08.2017, 11:36 | #21 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
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02.08.2017, 13:15 | #22 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Ich vermute, dass der damalige Kindesmissbrauch ein Offizialdelikt ist.
Das würde bedeuten, die Polizei *kann* gar nicht in dem Sinne beraten, wie man es von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt erwartet: nämlich so, dass das Opfer sich nach Beratung auch wieder zurückziehen kann. Sondern sie wäre schon allein aufgrund der Einordnung der Tat als Offizialdelikt gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen, sobald sie von dem Verdacht unterrichtet wird oder wenn sie auf anderem Wege Hinweise erhält, zumindest insoweit nicht schon eine Verjährung sicher festgestellt werden konnte. Durchaus auch gegen Deinen Willen. Ich würde Dir, lenii, daher raten, zunächst Kontakt zu einer unabhängigen Beratung (vielleicht über ein Frauenhaus, Deinen Hausarzt oder einen Kinderschutzverein (Wildwasser oder ähnliches) vermittelt) aufzunehmen, und dort das mitzuteilen, was Du uns gesagt hast. Und DANN erst mal ganz genau hinzuhören, welche Folgen eine Anzeige Deinerseits denn für Dich, für den Täter, für Deine Eltern, für die Öffentlichkeit haben könnte - und welche nicht. Wenn Du informiert bist, wirst Du besser entscheiden können als jetzt oder nur durch uns beraten. *** Richtig ist schon mal die von Dir gegebene Teilinformation, dass bei Kindesmissbrauch in Österreich alle Verjährungsfristen erst mit dem Erreichen des 28. Lebensjahr des Opfers beginnen. Ein schwerer sexueller Missbrauch (z.B. Beischlaf, Oral- oder Analverkehr) an einer 13jährigen durch einen 25jährigen wäre nach §206 des Strafgesetzbuches strafwürdig und würde daher (wenn bewiesen und vom zuständigen Gericht schuldig gesprochen) erst mit dem 38. Lebensjahr des Opfers verjähren, da der schwere sexuelle Missbrauch eine Verjährungsfrist von 10 Jahren hat, die erst mit dem Beginn der Ruhensfrist bis zum 28. Lebensjahr BEGINNT. Ein weniger schwerer Fall, der nach §207 strafwürdig wäre, würde hingegen mit dem 33. Lebensjahr verjähren. (Quelle: http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/Gut...rafrecht-2.pdf)
Geändert von gastlovetalk (02.08.2017 um 14:02 Uhr) |
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02.08.2017, 18:18 | #23 | ||
Junior Member
Registriert seit: 07/2017
Beiträge: 23
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Hallo Lenii
e tut mir leid zu hören was Dir widerfahren ist. Es ist schon eine lange Zeit her wo es passiert ist. Jeder Mensch möchte irgendwie ein Stück Gerechtigkeit. Aber schaffst Du das von der Kraft her? Was ist wenn es im Sande verläuft vor Gericht? Deine Eltern werden als Zeuge geladen, geben die es auch dort zu es gewusst zu haben?.... Es wird nicht einfach werden und wird deine Probleme nicht lösen. Ich würde erst einen anderen Ansatz gehen. Eine Therapie! Ich sage Dir auch warum. Der Bruder meiner Frau wurde als Junge missbraucht. Meine Frau hat davon nichts mitbekommen. Aber die Eltern wussten es und haben es totgeschwiegen. Hoffentlich erfährt das Dorf nicht davon. Er hatte auch gedacht das Eltern dafür da sind und musste leidvoll erfahren keinen Rückhalt als Opfer zu bekommen. Später wurde von ihm der Kontakt abgebrochen zu den Eltern. Er gründete eine Familie und spielte heile Welt vor er wäre glücklich usw... Aber das aus seiner frühen Jugend verfolgte ihn gnadenlos. Das Ende vom war der Versuch aus dem Leben zu scheiden. Zum Glück ist es schief gegegangen und er hat sich im Krankenhaus einem Arzt geöffnet. Der ihn in eine Therapieeinrichtung überwiesen hat. Er ist mittlerweile ein anderer Mensch geworden. Wir reden offen mit ihm über alles. Er konnte den Eltern teilweise verzeihen und verstehen warum sie so sind und gehandelt haben. Er konnte endlich seinen Frieden finden. Anzeige auf jeden Fall machen, nicht das der Cousin noch andere Opfer nach dir hatte. Vor Gericht hat man es immer schwer, habe auch das Gefühl das der Täter mehr Verständnis bekommt wegen schwere Kindheit usw..... Aber wer fragt dich? Was ist mit dir? Da heißt es Pech gehabt. Egal wie es nach der Anzeige, ev. Verfahrensöffnung der Staatsanwaltschaft läuft. Sie dir bewusst das es dir nicht den Frieden bringen wird. Du musst auch zwingend dabei was für Dich tun. Ich drück dir die Daumen.... ich möchte nichts beschönigen oder schlecht reden. Wir haben mitbekommen wie es läuft..... dann war es das, mehr kam nicht dabei raus? Ihr Bruder war fürs erste zufrieden, das Gefühl ging schnell wieder weg und es kamen wieder die verdrängten Ängste, Wut, Hilflosikeit usw. zu Tage. Bring den Mut auf und tue was dagegen aber schütz Dich erst. Anzeige und Therapie gleichzeitig. Oder erst die Therapie und dann gestärkt den Versuch Gerechtigkeit zu erlangen wobei der Ausgang ungewiss ist. Ohne Therapie zieht dich dann das eventuelle Ergebnis so richtig runter. Ich fühle mit Dir und ja es macht wütend was für Kreaturen sich Opfer ihrer Perversionen aussuchen. Auch vor Gericht geht es leider nicht gerecht zu. Ich finde es bemerkenswert das Du den Weg hierher gefunden hast und ganz stark von Dir den Mut hast darüber zu reden. Helfen können wir leider nicht dabei es zu lösen, aber dir helfen anzufangen die richtigen Schritte zu gehen . LG
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02.08.2017, 23:05 | #24 | ||
Moderator
Registriert seit: 07/2005
Ort: Frankfurt
Beiträge: 10.082
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Schonmal überlegt dir bei so einer Organisation Hilfe und Unterstützung zu suchen ?
Du solltest auf jeden Fall diesen Weg der Anzeige gehen. http://www.tamar.at/html/links.html
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03.08.2017, 09:36 | #25 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Notwendige Korrektur, logischer Fehler in der Formulierung:
Zitat:
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03.08.2017, 10:47 | #26 | ||
fortune cookie
Registriert seit: 10/2010
Ort: mal links mal rechts
Beiträge: 5.193
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Hier noch eine Stimme für eine Therapie
Und ja, Du solltest auf jeden Fall etwas unternehmen. Für Dich, aber auch für andere, wer weiß, bei wem er das noch alles macht
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03.08.2017, 11:37 | #27 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
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Danke für Eure Nachrichten. Ich war gerade bei der Polizei und habe eine Anzeige gemacht. Gott sei Dank war der Polizist sehr nett und verständnisvoll.
Vielleicht interessiert es ja nach mir noch andere Betroffene wie so etwas abläuft. Anfangs wurden meine Personalien aufgenommen. Dann wurde ich belehrt was meine Rechte und Pflichten angeht. Dann kam auch schon die Anzeige was genau eben passiert ist. Auch wenn ich mich nicht mehr an alle Details erinnern konnte war der Polizist sehr nett. Am Ende musste ich das ganze natürlich unterschreiben und ich habe noch viele Adressen und Telefonnummern bekommen an die ich mich wenden kann. Das ganze geht jetzt an die Staatsanwaltschaft. Falls es zu einem Prozess kommt habe ich das Recht auf eine Aussage vor der Kamera (also muss ich nicht persönlich vor Ort sein) und ich habe das Recht auf eine psychische Prozess-begleitung-betreuung. Eine Frage die ich jetzt noch habe. Ich wollte den Polizisten das nicht auch noch fragen sondern schnell heim. Er sagte es handelt sich laut meinen Aussagen um Vergewaltigungen. Ich dachte es handelt sich "nur" um sexuellen Missbrauch. In meinem Fall war es so dass der Täter mit seiner Hand bzw. Finger in mich eingedrungen ist. Ich dachte unter einer Vergewaltigung versteht man nur wenn der Mann mit dem Penis in die Frau eindringt. So ich putze jetzt meine Wohnung von oben bis unten damit ich Abends super müde bin und schlafen kann. Vielen Dank für all Eure Ratschläge
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03.08.2017, 15:45 | #28 | ||
Sporty
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Boa was gibt es für abartige Kreaturen. Ich hoffe der bekommt Knast und zwar lange! Sehr lange!
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03.08.2017, 16:41 | #29 | |||
Snikt!
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
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Zitat:
Mit was er eindringt, ist wohl egal. Es geht darum, dass dein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wurde.
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03.08.2017, 17:31 | #30 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Du hast Deine Entscheidung getroffen und es durchgezogen. Ich wünsche Dir viel Kraft und Nerven für die nun bevorstehende harte Zeit.
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