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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge.

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Alt 07.02.2018, 18:40   #191
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
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Alt 07.02.2018, 21:23   #192
lenii
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
Ja, ich habe eine Anwältin und eine Psychotherapeutin die mir von einer
Hilfseinrichtung für Frauen gestellt werden.
Morgen habe ich dort einen weiteren Termin um weiter Akteneinsicht zu bekommen in die Aussagen der anderen Personen. Ich hoffe das wird nicht so hart und enttäuschend wie gestern.

Die Anwältin ist dort allerdings nur alle paar Wochen für ein Gespräch verfügbar. Meine Fragen werden immer von der Therapeutin an sie weitergeleitet, das dauert dann eben immer seine Zeit. Aber da das ganze sich ohnehin so ewig zieht hab ich ja auch keinen Stress. Nur es ist immer belastend wenn man so in der Schwebe hängt und weiterhin Fragen offen sind.

Ich bin nicht naiv an die Sache rangegangen. Aber ich habe mehr Courage von manchen Menschen erwartet.
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Alt 08.02.2018, 12:11   #193
gastlovetalk
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von lenii Beitrag anzeigen
Ja, ich habe eine Anwältin und eine Psychotherapeutin die mir von einer
Hilfseinrichtung für Frauen gestellt werden.
Frag die Anwaeltin danach, was dieser Satz bedeutet.

Im uebrigen stimme ich Lilly zu und druecke Dir Daumen.

Zitat:
Zitat von lenii Beitrag anzeigen
Die Anwältin ist dort allerdings nur alle paar Wochen für ein Gespräch verfügbar. Meine Fragen werden immer von der Therapeutin an sie weitergeleitet, das dauert dann eben immer seine Zeit.
Ich ueberlege, ob es nicht besser waere, eine selbst beauftragte (und dann sicher auch selbst im Voraus bezahlte) Anwaeltin zu haben.

Da ist ja auch eine Ausschlussfrist von 14 Tagen genannt. Wenn die Anwaeltinnenantwort so lange dauert, kann eine solche Frist evtl. abgelaufen sein. Ob das wichtig oder nachteilig ist, kann von uns wohl keiner wissen.

*****

Das österreichische Rechtsdeutsch ist offensichtlich ein bisschen anders als das deutsche Rechtsdeutsch, aus dem ich aber zu kennen meine, dass eine Formulierung

"Verlangen nach gerichtlicher Aufnahme des Sachverständigenbeweises."

in manchen Kontexten gleichbedeutend sein kann mit

"Verlangen nach gerichtlicher Aufnahme eines Sachverständigenbeweises."

Was dann wiederum bedeuten koennte, dass Du innerhalb 14 Tagen beantragen kannst, weitere Sachverstaendigengutachten (z.B. die Du aus eigener Initiative von einem Psychiater Deiner eigenen Wahl hast erstellen lassen), vom Gericht "aufnehmen" zu lassen, ein etwaiger Antrag gleichen Inhalts aber vom Gericht nicht beruecksichtigt werden muss, falls er erst nach 15 Tagen - gerechnet von der Zustellung der "Verstaendigkeit" - beim Gericht eingeht.

Aber das sind jetzt alles nur Spekulationen meinerseits - du hattest aber gefragt, ob einer was weiss.
Und ich weiss, dass ich nichts weiss, sondern mir nur etwas zusammenzureimen versuche.
Eine kompetente Rechtsberatung kann Dir helfen.
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Geändert von gastlovetalk (08.02.2018 um 12:22 Uhr)
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Alt 25.06.2018, 19:58   #194
lenii
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Themenstarter
 
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
Hallo, habe mir gedacht ich melde mich mal wieder nach so langer Zeit. Mir geht es leider gerade sehr schlecht. Ich war im Jänner vor Gericht zu einer kontradiktorischen Vernehmung und habe nach langer Wartezeit auch diese Erstellung des Gutachtens hinter mir. Was in diesem Gutachten steht weiß ich nicht. Der Gutachter war mir sehr unsympathisch und hat den Ernst der Lage nicht erkannt. Hatte auch keine Informationen zu meinem Fall, wusste nicht wieso ich bei ihm bin.

Jetzt warte ich seit einem halben Jahr auf eine Nachricht, einen Brief oder Anruf. Aber nichts. Letzten Dienstag habe ich durch Umwege erfahren dass erst am 4. Juni Anklage erhoben wurde. Es ist so quälend. Die Warterei, das Verhältnis zu meinen Verwandten und das Unwissen. Jeden Tag gehe ich zum Briefkasten und hoffe auf einen Brief. Bin nervös wenn mein Handy klingelt. Mir geht so viel durch den Kopf. Wenn der Täter eine Strafe bekommt, wie wird die aussehen? Ich bin mit dem Thema ganz allein. Meine Freunde haben Probleme die sind lächerlich nichtig und mich macht es regelrecht aggressiv ihnen zuzuhören. Ich hätte aber den Mut meinen Freundinnen von der Sache zu erzählen.
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Alt 25.06.2018, 20:06   #195
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Gehst du regelmäßig zur Psychotehrapeutin? Ich glaube, da dass alles so belastend für dich ist, könntest du professionelle Hilfe gut gebrauchen.
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Alt 25.06.2018, 20:31   #196
lenii
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
Ich will ja eine Therapie machen. Ich hoffe mir steht was zu und dass der Täter das bezahlen muss. Ich habe einfach riesen Angst davor. Ich Geräte bestimmt wieder an eine falsche Person und ich bin dann wieder ganz unten wenn ich mich umsonst jemanden geöffnet habe.

Ich denke im Moment vorallem an seine Strafe. Wie ich mich jeweils fühlen würde.
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Alt 25.06.2018, 20:36   #197
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von lenii Beitrag anzeigen
Ich will ja eine Therapie machen. Ich hoffe mir steht was zu und dass der Täter das bezahlen muss. Ich habe einfach riesen Angst davor. Ich Geräte bestimmt wieder an eine falsche Person und ich bin dann wieder ganz unten wenn ich mich umsonst jemanden geöffnet habe.

Ich denke im Moment vorallem an seine Strafe. Wie ich mich jeweils fühlen würde.

Weiter oben steht, dass du eine Psychotherapeutin hast.
Ich glaube eine Therapie wäre jetzt schon wichtig, ich glaube nicht dass der Täter das bezahlen muss.
Und er ist auch immer noch nicht verurteilt. Und vielleicht wird er auch freigesprochen ... das kannst du alles nicht wissen.
Du machst einen sehr labilen Eindruck und solltest dir wirklich dringend professionelle Hilfe suchen. Und zwar jetzt und nicht irgendwann.
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Alt 25.06.2018, 21:11   #198
lenii
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Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Weiter oben steht, dass du eine Psychotherapeutin hast.
naja bei dieser Beratungsstelle gibt es eine Psychotherapeutin, die ist auch nett aber eine Therapie bietet die nicht an. Das ist mal ein Telefonat hier und ein Gespräch falls es Neues gibt da, mehr eben nicht.
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Alt 26.06.2018, 19:19   #199
lenii
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 237
Laut Anklage handelt es sich um §206 Abs. 1 und 3 StGB:

(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der unmündigen Person zur Folge oder wird die unmündige Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Ich hoffe die Strafe ist so hoch wie nur irgendwie möglich. Manchmal denke ich auch daran wie ich mich fühlen würde wenn er sterben würde oder Suizid begehen würde. Dann wäre ich für seine Familie natürlich wie eine Mörderin.
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Alt 28.06.2018, 10:49   #200
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
lenii, auch ich rate Dir dazu, eine Therapeutin zu suchen, die Dir eine Therapie anbietet.

WIE man in A sucht, und OB man den/die Therapeutin dann annimmt, mit welchen Wartezeiten man zu rechnen hat etc ... dazu kann Dir wsl. die Psychologin, die Du schon kennst, durchaus Tipps geben ... die Du aber auch in den Wind schlagen kannst.

In D ist es m.W. so, dass die ersten vier Termine dazu dienen, den/die Therapeuten/Therapeutin/Gespraechssituation etwas kennen zu lernen und darauf basierend einzuschaetzen, ob man der Person vertraut und sich der Person oeffnen koennte. Auch der/die Therapeut muss abschaetzen, ob er sich Deiner in einer Gespraechstherapie annehmen kann/moechte oder nicht, ob es also passt.

Meist werden nach dem zweiten Termin Formulare rausgeholt, damit rechtzeitig nach dem vierten Treffen die Krankenkasse der Weiterbehandlung kostenmaessig zugestimmt haben kann. Diese ersten vier "explorativen" Sitzungen werden in D in jedem Fall von der KK uebernommen, und wenn sich dabei herausgestellt hat, dass man miteinander nicht klarkommt hat man auch noch einen zweiten und/oder dritten Anlauf bei einem/einer anderen Therapeuten/in.

Aber Achtung: in D kann sich fast jeder "Therapeut" nennen, und auch ein Abschluss als "Psychologe" ist nicht ausreichend, um von der Krankenkasse Kostenerstattungen zu bekommen.

Vielmehr gehoeren nur einige Therapeuten, die besondere Qualifikationen erreicht haben und dadurch in eine Liste der Aerztekammer aufgenommen wurden, in den Kreis der erstattungsfaehigen Personen. D.h. vor dem ersten explorativen Termin solltest Du Dir - wenn's in Deutschland waere - diese Liste fuer Deinen Wohnort geben lassen (z.B. von der eigenen Krankenkasse) und aus diesem Kreise den/die Thera aussuchen, den/die zuerst um einen Termin ansprichst.

Ich nehme zwar an, dass das in A ungefaehr analog laeuft, aber das solltest Du vorher in Erfahrung zu bringen versuchen.


Du sagst Du haettest den Mut, Freundinnen von allem zu erzaehlen. Ich finde das nicht grundsaetzlich schlecht, es kann sehr befreiend wirken, ueberhaupt mit jemandem ueber belastende Erlebnisse zu sprechen oder aber den Kreis der Eingeweihten zu vergroessern.

Allerdings waere es falsch zu meinen, dass dies in jedem Fall hilfreich waere - es kann auch negative Erfahrungen mit der Selbstoeffnung geben. Auch kann es sein, dass langfristigere Folgen fuer das Freundinnenverhaeltnis eintreten, als man zunaechst angenommen hat.

Wenn Du tatsaechlich therapeutische Begleitung suchst, wuerde ich daher vorschlagen den Zeitpunkt der Freundinnen-Inanspruchnahme noch ein bisschen zu verschieben, damit Du eine Begleitung hast, falls etwas sich belastend entwickelt.

Bist Du hingegen zur Zeit entschlossen, keine Therapie zu suchen, dann waere immerhin noch ein eroertendes Gespraech mit der Beratungsstellenpsychologin angesagt, finde ich.

Einen absolut sicheren Grund, die Freundinnen im Unklaren zu lassen, gibt es m.E. nicht, ebensowenig wie einen absolut sicheren Grund, sie ins Vertrauen ziehen zu "muessen". Ich wuerde also einer Kombination von Bauchgefuehl und vorsichtiger Selbst-Reflexion folgen, wenn ich keine professionelle Begleitung haette.

Wenn der Taeter einer Tat nach §206 Absatz 3 schuldig gesprochen wird, heisst dies nach dem von Dir eingefuegten Gesetzestext "mindestens fuenf Jahre Gefaengnis". Mir ist aber noch nicht klar, ob eine Aussetzung der Strafe auf Bewaehrung in diesem Fall moeglich ist (ich gehe fast davon aus).

Schließlich zu dem letzten Teil Deiner Selbstmitteilung: hat er denn Anzeichen von Suizidalitaet oder Selbstverletzung gezeigt - oder wie kommst Du auf diesen Gedanken?

Ist es vielleicht z.B. eher so, dass Du (fuer mich verstaendliche) Rachegefuehle entwickelt hast, die ein Ventil in Deiner Phantasie suchen, aber keinen richtigen Anker finden, dass sie vielleicht dann noch weiterkreisen und sich sogar steigern? Hast Du vielleicht sogar irgendwie Angst vor Deinen eigenen Gefuehlen?

Solche oder aehnliche Gefuehls- und Gedanken-Vorgaenge sind fuer mich ein Zeichen, dass Du nicht davor zurueckschrecken sollten, eine Gespraechstherapie zu suchen.

So oder so druecke ich Dir alle vorhandenen Daumen und wuensche Dir viel Mut, mit Deiner Situation weiterhin moeglichst konstruktiv umzugehen.
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Geändert von gastlovetalk (28.06.2018 um 11:09 Uhr)
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