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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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02.09.2017, 12:48 | #11 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Kündigung wegen Nichtnutzung, muss er das nicht beweisen? Whatever, die besten Tipps bekommst Du von Deinem Anwalt. Wenn nicht hast Du wahrscheinlich den Falschen.
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02.09.2017, 23:47 | #12 | ||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Hallo Martina-89,
in welchem Land lebst du? Wer ist dein Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft? Wie lange lebst du in der Wohnung und von was für einer konkreten Klausel sprichst du hier, wonach "der einzige Kündigungsgrund eine Nichtnutzung darstellen soll" (als wichtigen Grund?)? Was glaubst du, wie der Vermieter darauf kommt, du würdest die Wohnung nicht nutzen? Nur, weil du außerhalb essen und früh zu Bett gehst, erscheint mir hierzu etwas zu vage, um eine Räumungs- klage einleiten zu wollen. Und weshalb hast du weder Telefon-/Internetanschluss, lässt Sendun- gen lange vor der Tür stehen usw. usf., als ob du tatsächlich über lange Zeit nicht in der Wohnung wärst bzw. diese aufgeben wollen würdest? Ich sehe hier schon reichlich merkwürdige Ausreden, auch mit dem niedrigen Wasser-/Stromverbrauch. Das solltest du vor Gericht ja irgend- wie tatsächlich nachvollziehbar erklären können.
Geändert von Lilly 22 (02.09.2017 um 23:51 Uhr) |
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03.09.2017, 07:45 | #13 | ||
Zan Zendegi Azadi
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.881
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Ja...und wenn?
Solange Miete bezahlt wird, kann es doch latte sein, wie oft man in der Wohnung ist?!?!
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03.09.2017, 08:35 | #14 | |||
Registriert seit: 07/2010
Ort: Am Rande der Lüneburger Heide
Beiträge: 11.212
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Zitat:
Als ich noch Messen gemacht habe war ich teilweise in der Saison von 6 Monaten netto kaum 4 Wochen in meiner Wohnung....
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03.09.2017, 08:54 | #15 | ||
Zan Zendegi Azadi
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.881
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Ja! Eben!
Das ist sehr komisch, die ganze Sache.
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03.09.2017, 09:54 | #16 | ||||
Moderator a.D.
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
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Und schon muss sich der TE wieder rechtfertigen. Immer wieder interessant, wie schnell das im LT geht
Warum muss man die haben? Ich kenne auch 2 Personen, die nur einen Handyvertrag haben und über den alles abwickeln und kein TV brauchen. Ist das jetzt schon verwerflich? Hatte vor knapp 20 Jahren auch mal für 3 bis 4 Jahre keinen TV. Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich ist eine solche Kündigung aber Gerechtfertigt: Deutschland: http://www.deutsches-rechtsforum.de/...tbenutzung.php Österreich: https://news.immowelt.at/n/2181-miet...kuendigen.html Wenn du aber z.B. einen Wasserverbrauch durch duschen vorweisen kannst, solltest du gute Chancen haben, die Wohnung behalten zu können. In der Beweispflicht ist erstmal der Vermieter.
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03.09.2017, 11:42 | #17 | ||
Senior Member
Registriert seit: 02/2009
Ort: Zwischen den Stühlen
Beiträge: 662
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Muss man in Deutschland wirklich nachweisen,
dass man täglich / regelmäßig eine Mietwohnung nutzt? Was ist, wenn man beruflich tage- wochen- oder monatelang woanders wohnt? Oder im Auslanseinsatz ist? Du zahlst regelmäßig die Miete und vermutlich auch die Nebenkosten. Was will der Vermieter dir dann eigentlich vorwerfen?
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03.09.2017, 12:06 | #18 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
Platzt also irgendwo ein Schlauch und du merkst das erst nach 8 Wochen und in der Zeit hast du den Boden der Wohnung etc ruiniert, musst du das aus eigener Tasche zahlen, das zahlt die Versicherung nicht mehr. Das weiß ich von jemandem, der selbst vermietet, wo der Mieter auch wochenlang nicht anwesen war, und Wasser in die Wohnung gelaufen ist. Das muss der Mieter jetzt aus eigener Tasche zahlen. Und ein Kündigungsgrund ist das auch.
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03.09.2017, 12:16 | #19 | |||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Anders kann die Sache gelagert sein, wenn der Vermieter eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft ist. Deren Zweck und Hauptinteresse ist es nicht, ihren Eigentümern ein Einkommen zu gewährleisten, sondern günstigen, qualitativ hochwertigen Wohnraum für sozial benachteiligte Menschen zu schaffen und damit der Wohnungsknappheit entgegen zu wirken. Tritt jetzt dort ein Fall auf, in dem eine Wohnung zwar vermietet, der Mieter aber praktisch nie anwesend ist, so ist das Mietverhältnis unter den zu berücksichtigenden Interessen von Mieter und Vermieter dem Vermieter nicht zumutbar, auch wenn regelmäßig ausreichende Mietzahlungen eingehen und das Objekt nicht vernachlässigt wird, weil der Vermieter eben ein deutlich größeres Interesse daran hat, diese Wohnung jemandem zur Verfügung zu stellen, der sie auch tatsächlich braucht. Ein befristeter Auslandsaufenthalt dürfte da kaum ausreichen, zugegeben. Wenn aber jemand den Großteil seiner Freizeit eben nicht in dieser Wohnung verbringt, so lässt sich durchaus die legitime Frage stellen, wo sich dieser sonst aufhält und ob er diese Wohnung tatsächlich braucht.
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03.09.2017, 13:04 | #20 | ||
Senior Member
Registriert seit: 02/2009
Ort: Zwischen den Stühlen
Beiträge: 662
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Danke für die Aufklärung.
Das mit dem Versicherungsschutz ist nachvollziebar, das mit der Gemeinnützigkeit auch. Aber wen ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe, nutzt die TE die Wohnung regelmäßig mindestens zum Duschen und Schlafen. Dafür ist eine Wohnung ja da, oder? Muss man sowas wirklich durch Wasserrechnung oder Stromrechnung oder Einkaufsquittungen beweisen?
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