Lovetalk.de

Zurück   Lovetalk.de > >
Alle Foren als gelesen markieren

Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge.

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 03.09.2017, 13:45   #21
binford6100
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
Zitat:
Zitat von Lars VT Beitrag anzeigen
Muss man sowas wirklich durch Wasserrechnung oder
Stromrechnung oder Einkaufsquittungen beweisen?
Nein, die Beweispflicht liegt beim Vermieter, dass die Wohnung nicht genutzt wird.
Es schadet aber auch nicht, wenn man nachweisen kann, dass man die Wohnung genutzt hat. Kann den Rechtsstreit abkürzen
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
binford6100 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 14:00   #22
Sad Lion
 
Registriert seit: 01/2010
Ort: Südbaden
Beiträge: 13.460
Vermutlich möchte der Vermieter einfach höhere Mieteinnahmen realisieren und seine Wohnung nur noch befristet vermieten - und da die TE immer pünktlich zahlt und ihm auch sonst keinen Kündigungsgrund liefert, wird er sich schon vor Wochen oder gar Monaten mit seinem Anwalt beratschlagt haben.
Und dieser hat ihm nach Prüfung des Mietvertrags dann wahrscheinlich vorgeschlagen, von der Nichtbenutzungs-Klausel Gebrauch zu machen und beizeiten mit dem Sammeln von "Beweisen" anzufangen.
Wenn er damit nicht durchkommt, wovon laut TE auszugehen ist, die in ihrer Wohnung ja täglich duscht und schläft, wird er sich wohl andere Schikanen einfallen lassen und die Miete eben in den nächsten Jahren schrittweise erhöhen.
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
Sad Lion ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 14:08   #23
Sailcat
lass das!
 
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Ich habe mal gelesen, dass man alle 2 Wochen in seiner Wohnung sein muss, weil ....
Wenn das stimmen würde, dürfte man ja nie einen längeren Urlaub außerhalb von Balkonien antreten.
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
Sailcat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 15:24   #24
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von Sailcat Beitrag anzeigen
Wenn das stimmen würde, dürfte man ja nie einen längeren Urlaub außerhalb von Balkonien antreten.
Das stimmt - versicherungstechnisch - tatsächlich. Hier ist es nützlich, wenn man in Zeiten längerer Abwesenheit einem Nachbarn/Freund/Verwandten einen Schlüssel überlässt und diesen bittet, alle paar Tage mal dem rechten zu sehen. Dieser kann dann im Streitfall als Zeuge auftreten und bezeugen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht älter als die genannten zwei Wochen war.

Das hat folgenden Hintergrund: Du hast als versicherter die Pflicht, die versicherten Gegenstände so gut es eben geht in Ordnung zu halten und Schaden abzuwenden, bevor er entsteht, soweit das in deiner Gewalt liegt. Bei Rohrleitungen liegt das jetzt eher nicht in der Gewalt des versicherten bzw. würde es eine unbillige Härte darstellen, ständig die Wand aufzureißen und die Rohre inspizieren zu müssen. Daher hast du dich in entsprechend kurzfristigen Abständen davon zu überzeugen, das alles in Ordnung ist, damit der Versicherung im Schadensfall nicht unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, die du durch deine Fahrlässigkeit verursachst. Es könnte sonst nämlich sein, dass du einen Wasserschaden entdeckst und mutwillig noch acht Wochen wartest, bevor du ihn der Versicherung anzeigst, mit dem Hintergedanken, eben nicht nur den Rohrbruch bezahlt zu bekommen, sondern die Sanierung der gesamten Wohnung. Als Begründung könntest du dann evtl. angeben, du seist im Urlaub gewesen, als der Schaden entstand. Diese Klausel dient also nicht etwa der Gängelung von Versicherten, sondern der Verhinderung von Versicherungsbetrug.
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
Talamaur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 15:45   #25
Lars VT
Senior Member
 
Registriert seit: 02/2009
Ort: Zwischen den Stühlen
Beiträge: 662
Zitat:
Zitat von binford6100 Beitrag anzeigen
Nein, die Beweispflicht liegt beim Vermieter, dass die Wohnung nicht genutzt wird.
Ja genau, zum Glück
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.

Geändert von Lars VT (03.09.2017 um 15:54 Uhr)
Lars VT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 16:50   #26
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von Sailcat Beitrag anzeigen
Wenn das stimmen würde, dürfte man ja nie einen längeren Urlaub außerhalb von Balkonien antreten.
Wenn jemand wochenlang nicht da ist, muss man eben jemanden vorbei schicken, der nach dem Rechten sieht. Ansonsten ist es ein Kündigungsgrund.
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
Curly2013 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 16:52   #27
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Hier auch noch mal was zur Kündigung bei Nichtbenutzen der Wohnung:

https://news.immowelt.at/n/2181-miet...kuendigen.html
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
Curly2013 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 16:55   #28
binford6100
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Hier auch noch mal was zur Kündigung bei Nichtbenutzen der Wohnung:

https://news.immowelt.at/n/2181-miet...kuendigen.html
Zitat:
Zitat von binford6100 Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ist eine solche Kündigung aber Gerechtfertigt:
Deutschland: http://www.deutsches-rechtsforum.de/...tbenutzung.php
Österreich: https://news.immowelt.at/n/2181-miet...kuendigen.html
Ich war schneller Und das gilt nur für Österreich (obwohl in Deutschland wohl eine ähnliche Rechtssprechung herrscht).
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
binford6100 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 17:02   #29
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von binford6100 Beitrag anzeigen
Ich war schneller Und das gilt nur für Österreich (obwohl in Deutschland wohl eine ähnliche Rechtssprechung herrscht).
Ups. Deinen Beitrag hatte ich wohl überlesen.
Na ja, doppelt hält besser.
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
Curly2013 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2017, 18:42   #30
Martina-89
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von HW124 Beitrag anzeigen
Eben

Als ich noch Messen gemacht habe war ich teilweise in der Saison von 6 Monaten netto kaum 4 Wochen in meiner Wohnung....

Leider nicht - steht in meinem Vertrag! Bin aus Österreich
Beitragsmeldung
Dieser Beitrag verstößt gegen die Forenregeln? Hier melden.
Martina-89 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Ausgesuchte Informationen

Themen-Optionen





Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimisation provided by DragonByte SEO (Lite) - vBulletin Mods & Addons Copyright © 2024 DragonByte Technologies Ltd.
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:31 Uhr.