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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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03.09.2017, 13:45 | #21 | |||
Moderator a.D.
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
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Zitat:
Es schadet aber auch nicht, wenn man nachweisen kann, dass man die Wohnung genutzt hat. Kann den Rechtsstreit abkürzen
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03.09.2017, 14:00 | #22 | ||
Registriert seit: 01/2010
Ort: Südbaden
Beiträge: 13.460
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Vermutlich möchte der Vermieter einfach höhere Mieteinnahmen realisieren und seine Wohnung nur noch befristet vermieten - und da die TE immer pünktlich zahlt und ihm auch sonst keinen Kündigungsgrund liefert, wird er sich schon vor Wochen oder gar Monaten mit seinem Anwalt beratschlagt haben.
Und dieser hat ihm nach Prüfung des Mietvertrags dann wahrscheinlich vorgeschlagen, von der Nichtbenutzungs-Klausel Gebrauch zu machen und beizeiten mit dem Sammeln von "Beweisen" anzufangen. Wenn er damit nicht durchkommt, wovon laut TE auszugehen ist, die in ihrer Wohnung ja täglich duscht und schläft, wird er sich wohl andere Schikanen einfallen lassen und die Miete eben in den nächsten Jahren schrittweise erhöhen.
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03.09.2017, 14:08 | #23 | |||
lass das!
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
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Zitat:
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03.09.2017, 15:24 | #24 | |||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Das hat folgenden Hintergrund: Du hast als versicherter die Pflicht, die versicherten Gegenstände so gut es eben geht in Ordnung zu halten und Schaden abzuwenden, bevor er entsteht, soweit das in deiner Gewalt liegt. Bei Rohrleitungen liegt das jetzt eher nicht in der Gewalt des versicherten bzw. würde es eine unbillige Härte darstellen, ständig die Wand aufzureißen und die Rohre inspizieren zu müssen. Daher hast du dich in entsprechend kurzfristigen Abständen davon zu überzeugen, das alles in Ordnung ist, damit der Versicherung im Schadensfall nicht unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, die du durch deine Fahrlässigkeit verursachst. Es könnte sonst nämlich sein, dass du einen Wasserschaden entdeckst und mutwillig noch acht Wochen wartest, bevor du ihn der Versicherung anzeigst, mit dem Hintergedanken, eben nicht nur den Rohrbruch bezahlt zu bekommen, sondern die Sanierung der gesamten Wohnung. Als Begründung könntest du dann evtl. angeben, du seist im Urlaub gewesen, als der Schaden entstand. Diese Klausel dient also nicht etwa der Gängelung von Versicherten, sondern der Verhinderung von Versicherungsbetrug.
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03.09.2017, 15:45 | #25 | |||
Senior Member
Registriert seit: 02/2009
Ort: Zwischen den Stühlen
Beiträge: 662
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Zitat:
Geändert von Lars VT (03.09.2017 um 15:54 Uhr) |
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03.09.2017, 16:50 | #26 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
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03.09.2017, 16:52 | #27 | ||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Hier auch noch mal was zur Kündigung bei Nichtbenutzen der Wohnung:
https://news.immowelt.at/n/2181-miet...kuendigen.html
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03.09.2017, 16:55 | #28 | ||||
Moderator a.D.
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
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Zitat:
Zitat:
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03.09.2017, 17:02 | #29 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
Na ja, doppelt hält besser.
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03.09.2017, 18:42 | #30 | |||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
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Zitat:
Leider nicht - steht in meinem Vertrag! Bin aus Österreich
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