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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge.

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Alt 03.09.2017, 18:45   #31
Martina-89
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Hallo Martina-89,

in welchem Land lebst du?

Wer ist dein Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft?

Wie lange lebst du in der Wohnung und von was für einer konkreten
Klausel sprichst du hier, wonach "der einzige Kündigungsgrund eine
Nichtnutzung darstellen soll" (als wichtigen Grund?)?

Was glaubst du, wie der Vermieter darauf kommt, du würdest die
Wohnung nicht nutzen? Nur, weil du außerhalb essen und früh zu
Bett gehst, erscheint mir hierzu etwas zu vage, um eine Räumungs-
klage einleiten zu wollen.

Und weshalb hast du weder Telefon-/Internetanschluss, lässt Sendun-
gen lange vor der Tür stehen usw. usf., als ob du tatsächlich über lange
Zeit nicht in der Wohnung wärst bzw. diese aufgeben wollen würdest?
Ich sehe hier schon reichlich merkwürdige Ausreden, auch mit dem
niedrigen Wasser-/Stromverbrauch. Das solltest du vor Gericht ja irgend-
wie tatsächlich nachvollziehbar erklären können.
Meinem Vermieter gehört das ganze Haus. Also keine Wohnungsbaugesellschaft

Du hast mich wohl falsch verstanden. Internet habe ich zu Hause.
Hausnetzanschluss habe ich nicht, bin 1989, ich glaube in meinem Alter hat jeder nur noch ein Handy. Das ist ausreichend. Wozu brauche ich ein Hausnetzanschluss, wenn ich eh nur abends zu Hause bin und zusätzlich 1000 freie Minuten auf meinem Handy habe.

Sendungen habe ich nie vor meiner Tür stehen gelassen. Ich habe geschrieben, dass der Vermieter öfters irgendwelche Sachen vor meiner Tür abgestellt hat, damit er sieht, wie lange diese vor meiner Tür stehen bzw. ob ich da bin. Ich habe dieses Zeug aber immer sofort weggestellt, weil ich wie gesagt immer abends komme und dies somit sehe
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Alt 03.09.2017, 18:46   #32
Martina-89
Junior Member
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Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von binford6100 Beitrag anzeigen
Und schon muss sich der TE wieder rechtfertigen. Immer wieder interessant, wie schnell das im LT geht


Warum muss man die haben? Ich kenne auch 2 Personen, die nur einen Handyvertrag haben und über den alles abwickeln und kein TV brauchen. Ist das jetzt schon verwerflich? Hatte vor knapp 20 Jahren auch mal für 3 bis 4 Jahre keinen TV.



Wo liest du das bitte raus? Sie schreibt, dass der Vermieter Sachen vor die Tür stellt, um herauszufinden, ob diese eine bestimmte Zeit davor stehen. Nicht immer so viel reininterpretieren.



Erstmal hat sie nichts davon gesagt, dass sie einen niedrigen Wasserverbrauch hat. Es steht dort, dass sie nach der Arbeit noch duscht und dann ins Bett geht. Zum anderen gibt es einfach auch Personen, die sich nicht viel in der Wohnung aufhalten und dann z.B. Strom und Heizung nicht viel nutzen.

Grundsätzlich ist eine solche Kündigung aber Gerechtfertigt:
Deutschland: http://www.deutsches-rechtsforum.de/...tbenutzung.php
Österreich: https://news.immowelt.at/n/2181-miet...kuendigen.html

Wenn du aber z.B. einen Wasserverbrauch durch duschen vorweisen kannst, solltest du gute Chancen haben, die Wohnung behalten zu können. In der Beweispflicht ist erstmal der Vermieter.

Danke, dass du mir die Arbeit genommen hast!!!
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Alt 03.09.2017, 18:47   #33
Martina-89
Junior Member
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Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von Lars VT Beitrag anzeigen
Muss man in Deutschland wirklich nachweisen,
dass man täglich / regelmäßig eine Mietwohnung nutzt?
Was ist, wenn man beruflich tage- wochen- oder monatelang
woanders wohnt?
Oder im Auslanseinsatz ist?

Du zahlst regelmäßig die Miete und vermutlich auch die Nebenkosten.
Was will der Vermieter dir dann eigentlich vorwerfen?
Beruf, Schulungen, Kuraufenthalt ist erlaubt, aber man benötigt eine Bestätigung, falls es vor Gericht geht
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Alt 03.09.2017, 18:49   #34
Martina-89
Junior Member
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Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von Lars VT Beitrag anzeigen
Danke für die Aufklärung.
Das mit dem Versicherungsschutz ist nachvollziebar,
das mit der Gemeinnützigkeit auch.

Aber wen ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe,
nutzt die TE die Wohnung regelmäßig mindestens
zum Duschen und Schlafen.
Dafür ist eine Wohnung ja da, oder?
Muss man sowas wirklich durch Wasserrechnung oder
Stromrechnung oder Einkaufsquittungen beweisen?
Ja genau, du hast es richtig verstanden. Er hat mir aber sogar mit einem privaten Detektiv gedroht. Das ist ein Psycho.
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Alt 03.09.2017, 18:51   #35
Martina-89
Junior Member
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Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von Sad Lion Beitrag anzeigen
Vermutlich möchte der Vermieter einfach höhere Mieteinnahmen realisieren und seine Wohnung nur noch befristet vermieten - und da die TE immer pünktlich zahlt und ihm auch sonst keinen Kündigungsgrund liefert, wird er sich schon vor Wochen oder gar Monaten mit seinem Anwalt beratschlagt haben.
Und dieser hat ihm nach Prüfung des Mietvertrags dann wahrscheinlich vorgeschlagen, von der Nichtbenutzungs-Klausel Gebrauch zu machen und beizeiten mit dem Sammeln von "Beweisen" anzufangen.
Wenn er damit nicht durchkommt, wovon laut TE auszugehen ist, die in ihrer Wohnung ja täglich duscht und schläft, wird er sich wohl andere Schikanen einfallen lassen und die Miete eben in den nächsten Jahren schrittweise erhöhen.

Ja! Er wollte zuerst meinen Mietvertrag sehen, weil er erst vor paar Monaten das Haus gekauft hat. Darum hatte er meinen Vertrag nicht. Er hat bestimmt gesehen dass es unbefristet ist und dass dies der einzige Kündigungsgrund ist.
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Alt 03.09.2017, 19:21   #36
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Martina-89 Beitrag anzeigen
Ja genau, du hast es richtig verstanden. Er hat mir aber sogar mit einem privaten Detektiv gedroht. Das ist ein Psycho.
Ich denke eher der hat ein Ziel!
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Alt 03.09.2017, 20:07   #37
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Hallo Martina-89,

Zitat:
Zitat von Martina-89 Beitrag anzeigen
Meinem Vermieter gehört das ganze Haus. Also keine Wohnungsbaugesellschaft...
es geht nicht darum, ob ich dich falsch verstehe, sondern, wie
deine Argumentation bisher rüber kommt. Eine Wohnungsbau-
gesellschaft könnte mit der Kündigung durchkommen, wenn
zutrifft, was dein Vermieter behauptet und er dieses schlüssig
darlegen kann, du dagegen nichts Schlüssiges entgegenzubrin-
gen weißt. Solltest du die Klage verlieren würdest du dazu auf
einer Menge Kosten sitzen bleiben. Ich hoffe, dein Anwalt hat
dir das mal kurz vorgerechnet.

Ist die konkrete Klausel soweit also rechtsmäßiger Vertragsbe-
standteil, würde ich mir an deiner Stelle schon ein bisschen
mehr darüber einen Kopf machen, was konkret du gegen die
Vorwürfe vortragen kannst, ohne, dass die Richter dabei ledig-
lich den Eindruck gewinnen, du würdest nur Ausreden vortra-
gen. Denn wenn du alles außerhalb machst (Duschen, Essen,
Aufenthalte, sonstige Verbrauche usw.), musst du dich nicht
wundern, wenn die Sache für den Vermieter zunächst besser
aussieht, als für dich.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2017, 20:47   #38
Martina-89
Junior Member
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Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Hallo Martina-89,



es geht nicht darum, ob ich dich falsch verstehe, sondern, wie
deine Argumentation bisher rüber kommt. Eine Wohnungsbau-
gesellschaft könnte mit der Kündigung durchkommen, wenn
zutrifft, was dein Vermieter behauptet und er dieses schlüssig
darlegen kann, du dagegen nichts Schlüssiges entgegenzubrin-
gen weißt. Solltest du die Klage verlieren würdest du dazu auf
einer Menge Kosten sitzen bleiben. Ich hoffe, dein Anwalt hat
dir das mal kurz vorgerechnet.

Ist die konkrete Klausel soweit also rechtsmäßiger Vertragsbe-
standteil, würde ich mir an deiner Stelle schon ein bisschen
mehr darüber einen Kopf machen, was konkret du gegen die
Vorwürfe vortragen kannst, ohne, dass die Richter dabei ledig-
lich den Eindruck gewinnen, du würdest nur Ausreden vortra-
gen. Denn wenn du alles außerhalb machst (Duschen, Essen,
Aufenthalte, sonstige Verbrauche usw.), musst du dich nicht
wundern, wenn die Sache für den Vermieter zunächst besser
aussieht, als für dich.
Ich kenne mich mit dieser Wohnungsbaugesellschaft null aus und ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht was das ist, habe gerade gegoogelt.

Über die Kosten habe ich mich informiert, ich war mir am Anfang auch unsicher, ob ich es überhaupt vor Gericht riskieren soll. Habe mich dann aber dafür entschieden, weil ich eine Rechtsschutzversicherung habe und somit einen Teil von denen bezahlt bekommt.

Ich muss auch ehrlich sein dass ich das letzte Jahr nur bei meinen Eltern war. Seit April 2017 bin ich öfters in meiner Wohnung, übernachte aber vielleicht 1-2 Mal die Woche bei meinen Eltern. Die ziehen jetzt bald in ein Haus ein und mein Plan war es, wenn sie in das neue Haus einziehen, dass ich dann in meine Wohnung gehe, weil es für mich dort im Haus keinen Platz gibt und ich wollte auch schon langsam alleine leben, immerhin bin ich nicht mehr so jung. Der Umzug wäre jetzt im Winter.

Das habe ich auch bei einem Anwalt gesagt, bei dem ich nur ein Gespräch hatte. Er meinte, dass er vor Gericht gute Chancen für mich sieht. Dazu meinte er, auch wenn der Vermieter beweisen kann, dass ich nicht in meiner Wohnung war, kann er mich noch immer nicht so leicht loswerden, da er angeblich vor Gericht auch beweisen muss, dass ich diese Wohnung in Zukunft nicht benötige. Er sagte mir auch, dass wir das mit dem Umziehen vor Gericht sagen können und es als Grund nehmen.

Ich habe diesen Anwalt dann nicht gewählt, weil ihn meine Rechtsschutzversicherung nicht zahlen würde. Ich habe eine Anwältin von meiner Versicherung bekommen, nur bin ich mir mit ihr bisschen unsicher und habe Angst. Heute habe ich bei diesem Herr Anwalt angerufen, wollte sogar die Kosten alleine - ohne der Versicherung übernehmen. Er meinte aber, dass er an meinem Gerichtstermin leider keine Zeit hat.

Dieser Anwalt sagte mir auch damals beim Gespräch, dass das Gericht mit jungen alleinstehenden Personen milder umgeht, ob das stimmt, ist wieder eine andere Frage
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Alt 04.09.2017, 21:19   #39
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von Martina-89 Beitrag anzeigen
Ich muss auch ehrlich sein dass ich das letzte Jahr nur bei meinen Eltern war. Seit April 2017 bin ich öfters in meiner Wohnung, übernachte aber vielleicht 1-2 Mal die Woche bei meinen Eltern. ...

Bald verstehe ich nichts mehr.
Heißt dass, du hast das letzte Jahr Tag und Nacht bei deinen Eltern verbracht, obwohl du eine Wohnung gemietet hast?
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Curly2013 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2017, 21:32   #40
Martina-89
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Registriert seit: 07/2015
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen

Bald verstehe ich nichts mehr.
Heißt dass, du hast das letzte Jahr Tag und Nacht bei deinen Eltern verbracht, obwohl du eine Wohnung gemietet hast?
Genau, ich weiß ziemlich blöd gelaufen, habe nicht damit gerechnet dass es soweit kommt. Ich dachte immer, wenn man die Miete zahlt, ist es dem Vermieter egal, nur meinem halt nicht, weil ich einen alten Mietvertrag habe und zu wenig zahle. Er will mich loswerden damit er die Wohnung dann um mehr vermietet.
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