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Du befindest dich im Forum: Kummer und Sorgen. Dieses Forum bietet dir die Möglichkeit, deine Sorgen nieder zu schreiben, welche nichts mit Liebe oder Herzschmerz zu tun haben. Liegt dir etwas auf dem Herzen, was dir Sorgen bereitet und du nicht weiter weisst? Dann wartet hier immer ein offenes Ohr auf dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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Themen-Optionen |
18.07.2018, 07:09 | #11 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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18.07.2018, 13:48 | #12 | ||
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Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.567
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@ Dexter & Mono
Üblicherweise würde sich ein Troll nicht die Mühe machen, solch einen langen Beitrag zu schreiben. Wie auch immer: Lasst die User doch am besten selbst entscheiden. Bei jedem zweiten Thread mit Trollgefasel daherzukommen, vertreibt nur genügend Leute, die wirklich Hilfe brauchen. Hier gibt es genug Themen in allen Richtungen, die mit Liebe und Partnerschaft nichts zu tun haben. Also spart euch euer Gefasel und schreibt einfach gar nichts, wenn ihr glaubt, eure Zeit zu verschwenden. ------------------------ @TE: Ich empfehle Dir ebenfalls, Dir möglichst schnell einen Anwalt in dem Fachgebiet zu nehmen und auf keine Deals mit den Geschwistern einzugehen, da Du ansonsten vielleicht weitere Ansprüche verlieren könntest. Der Anwalt kann Dir dann genau sagen, welche Ansprüche Du geltend machen kannst. Wegen der Wohnsituation: Du kannst, soweit ich weiß, einen Härteantrag stellen und die Zeit, in der Du dort bleiben kannst, verlängern. In Deutschland genießen Mieter üblicherweise einen guten rechtlichen Schutz. Auch dahingehend solltest Du Dich beraten lassen, z.B. vom Mieterschutzbund. Auch wegen den Kosten bezgl. Streichen, Grundreinigung, etc. Nichts zahlen ohne vorherige professionelle Beratung.
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18.07.2018, 15:57 | #13 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Lassen wir doch...
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18.07.2018, 16:31 | #14 | ||
Dissident
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
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Kann jeder schreiben, was er will .
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18.07.2018, 22:19 | #15 | ||
Special Member
Registriert seit: 06/2011
Beiträge: 2.214
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Das lässt auf einen grundehrlichen Charakter schließen
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19.07.2018, 09:48 | #16 | |||
Golden Member
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1.156
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Zitat:
Mit euren destruktiven Pauschalverdächtigungen schadet ihr dem Forum mehr als die tatsächlichen Trolle, die vielleicht ab und an hier auftauchen, denn deren Geschichten sind wenigstens Unterhaltsam und kurzweilig.
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19.07.2018, 10:44 | #17 | |||
Dissident
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
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Zitat:
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19.07.2018, 12:40 | #18 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Was! Wieso? Mein Aluhut sitzt straff, mich kann also niemand verfolgen!
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20.07.2018, 00:28 | #19 | ||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Hallo Loveley,
ich kann dir auch nur dazu raten, dir schleunigst einen Erbrechtsanwalt zur Seite zu nehmen und die Sache rechtlich prüfen zu lassen. Dein Pflichtteilsanspruch würde sich im Übrigen nach dem gesamten Nachlass be- rechnen. Davor müsste ggf. abgeklärt werden, was deine Mutter (als Ehefrau?) selbst zu welchen Anteilen als Nachlass von ihrem Ehemann übernommen hat, ob es eine bestimmte Erbfolgenregelung usw. gegeben hat und ob du mit Ver- lesung des Testaments deiner Mutter tatsächlich erstmals überhaupt von deiner Enterbung erfahren hast usw. usf. Was hatte denn dein Vater als "letzen Willen" verfügt? Bei z.B. einem Berliner Testament deiner Eltern hättest du eben auch zwei Pflichtteilsansprüche, mit denen du nicht einfach übergangen werden kannst. Unabhängig davon solltest du rechtlich überprüfen lassen, inwieweit du ggf. et- waige Investitionen, die du für das Haus deiner Eltern/ Mutter aufgewendet hast, nun von den Erben zurück verlangen kannst. Gleiches für Aufwendungen wegen der Pflege usw. Was die von dir bewohnte Wohnung im Elternhaus betrifft, so gilt zunächst nichts anderes, als bei einer "normalen" Rechtsnachfolge auf Vermieterseite. Nämlich, dass dein etwaiger Mietvertrag davon unberührt bleibt und Mieterhöhungen nur, wie im Gesetz vorgesehen, verlangt werden können. Der Erbfall als solches stellt also keinen Mieterhöhungs-/ bzw. Kündigungsgrund dar. Soweit wegen Eigenbe- darfs gekündigt werden sollte, hätten sich deine Brüder dabei selbst bereits ins Aus gesetzt, nachdem sie dort ausgezogen sind. Sie dürften auch mit diesem Mittel dich kaum aus dem Mietvertrag bekommen. Einzig die sog. "Verwertungs- kündigung" käme demnach in Betracht (so lange du nicht in Zahlungsverzug usw. geraten bist und deshalb auch eine außerordentliche usw. Kündigung in Frage käme). Der Bundesgerichtshof erteilt nach seiner aktuellen Rechts- sprechung jedoch Kündigungen, die lediglich zur Gewinnmaximierung als Ver- wertungskündigung (Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) erfolgen eine Absage (siehe hier: https://www.lto.de/recht/hintergruen...zrecht-mieter/). Hinzu kommt, dass dir deine Brüder deinen entweder Pflichtteils- oder eben Erbteilsanspruch (berechnet nach gesamten Nachlass und davon dann eben mindestens ein bzw. zwei Achtel usw.) eben erst mal auch auszahlen können müssen usw. usf. Können sie das nicht, hast du eine gute Verhandlungsbasis, um so eventuell u.a. Eigentum an deiner Mietwohnung zu erwerben usw. usf. Solltest du tatsächlich mit deiner Mutter einen Mietvertrag abgeschlossen ha- ben, so wirst du aus diesem zudem entnehmen können, zu was du mietver- traglich tatsächlich verpflichtet bist und zu was eben nicht. Hast du bereits eine Kündigung erhalten, beachte die Fristen, falls du in der Wohnung ver- bleiben möchtest usw. usf. Deine Brüder können ja gern viel behaupten usw., d.h. aber nicht, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Interessant dürfte ferner sein, dass deine eigenen Mietzahlungen rein theo- retisch ebenfalls in den Nachlass gefallen sind. Darüber hinaus sollte dein Anwalt das / die Testamente prüfen. Denn selbst, wenn du z.B. enterbt bist, könntest du ja Vermächtnisnehmerin geworden sein oder ein lebenslanges Wohnrecht usw. erhalten haben, was du ggf. im Rahmen deiner emotionalen Betroffenheit bei Verlesung überhört haben könntest (keine Ahnung) oder das Testament gar anfechten können usw. usf. Eventuell sind deine drei Brüder auch nur deshalb Erben geworden, weil das Haus in Wirklichkeit verschuldet ist und du da nicht mit reingezogen werden solltest. Sind dir die wirtschaftlichen Verhältnisse soweit überhaupt bekannt? Was Pflichteilsberechtige zudem oft vergessen ist, dass eben u.a. auch Lebensversicherungen mit in den Nachlass fallen, sofern man hier recht- zeitig Widerspruch bei der Versicherung erhebt, für den relative kurze Fristen zu wahren sind, möchte man auch hieran seinen Anteil geltend machen. Du hast also mit Bekanntwerden des Erbfalls nicht wirklich viel Zeit, um die- se unnötig damit zu verschwenden, warum deine Brüder ggf. bevorzugt be- handelt worden sind usw. usf. Kümmere dich lieber um deine Angelegenhei- ten und das, was für dich jetzt wichtig ist. Vermutlich hast du über deinen Groll nämlich bereits viele Fristen verpasst und damit deinen Brüdern einen riesen Gefallen getan, sofern sie dich lieber gern über`s Ohr ziehen wollen. Im Übrigen sehe ich deine Mutter nicht als das arme Opfer. Sie hat ihre Söh- ne selbst so verzogen und mit ihrer Erziehung dafür gesorgt, dass diese nur ihre eigenen Interessen im Sinn haben und sich mit dir auf der Konkurrenz- ebene befinden (durch Bevorzugung bzw. Ungleichbehandlung). Und du hast vermutlich mittels deiner Selbstaufopferung erhofft, am Ende doch noch ei- ne Art Liebesbeweis von deiner Mutter zu erhalten. Aber ehrlich, hätte sie dir gegenüber das so leisten können, stündest du nicht in einem solche arg schlechten Verhältnis mit deinen Brüdern. Eben, weil ihr dann ihre Kinder alle gleich lieb und wichtig gewesen wären. Spätestens da, als deine Mut- ter von dir Mietzahlungen verlangt hat, wo sie diese von deinen Brüdern nie verlangt hat, hättest du m.E.n. auf das Wohnangebot verzichten und dich emotional unabhängig von ihr machen sollen. Leider vermute ich in deinem Fall zudem weiter, dass deine Brüder auf- grund dessen, was ihnen eure Mutter vorgelebt hat und wo sie diesen im Grunde gezeigt hat, wie man dich zu behandeln hat usw., eben nie ein gesundes Verhältnis zu dir pflegen werden können. Deshalb glaube ich, dass es für dich und deine Tochter eher gesünder sein dürfte, dass du deine Interessen endlich in die eigene Hand nimmst und dich dabei auch aus dieser toxischen Familienverstrickung (zumindest emotional) löst. Eventuell solltest du dir hier ebenso schnellstmöglich therapeutische Hilfe suchen, um das alles für dich aufzuarbeiten und zu verarbeiten. Anderenfalls sehe ich bei dir die Chancen ziemlich groß dafür, dass du dich auch in anderen Beziehungen einer emotionalen Abhängigkeit hingibst, wo du am Ende nur aus- genutzt wirst bzw. als bloßer Spielball dienst. Lass dich von dem Erlebten aber nicht klein kriegen. Du hast viele posivite Sei- ten an dir, die nur in die richtige Bahn gelenkt werden müssen, damit auch du dein Glück findest, anstatt in weiterer Verbitterung dein Leben weg zu werfen. Alles Gute.
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20.07.2018, 10:55 | #20 | ||
Moderator
Registriert seit: 07/2005
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Beiträge: 10.082
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Anwalt nehmen!
Mit den Brüdern Kontakt abbrechen.
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