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Alt 08.01.2013, 19:08   #1
Druschek
Member
 
Registriert seit: 09/2009
Ort: Berlin
Beiträge: 145
Wie ist mein Arbeitszeugnis zu bewerten?

Habe gestern mein Arbeitszeugnis bekommen. Ist ein 400-Euro-Job in einer Metallverarbeitungsfirma. Bin leider ein ziemlicher Anfänger, was die berühmten Geheimcodes angeht. Was denkt ihr darüber?

So, hier ist es:

Herr XXX, geboren am XXX, ist seit XXX in unserem Unternehmen als geringfügig beschäftigte Aushilfskraft in der Produktion tätig.

Zu seinem Aufgabengebiet gehören:

{Die ganzen Aufgaben in einer Metallfirma} Bedienen von CNC-Maschinen, Pfeilen etc.

Bereits nach einer kurzen Einarbeitungsphase war Herr XXX in der Lage die ihm gestellten Aufgaben selbstständig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit auszuführen.
Er zeigt ein hohes Maß an technischem Verständnis und ist stets motiviert sich zusätzliches Wissen bezüglich der Fertigung und des Produktionsablaufes anzueignen.
Ihn zeichnet eine hohe Leistungsbereitschaft und Flexibilität auch bei hoher Belastung aus.
Von seinen Vorgesetzten und Kollegen wird er als freundlicher, hilfsbereiter, fleißiger und zuverlässiger Mitarbeiter geschätzt.
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Alt 08.01.2013, 19:08 #00
Administrator
Hallo Druschek, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 08.01.2013, 19:25   #2
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Note 2
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Alt 08.01.2013, 19:25   #3
GlossyEyes
Platin Member
 
Registriert seit: 06/2011
Ort: Glossy Castle
Beiträge: 1.987
Da hast du eine gute Zwei bekommen.

Gratulation.
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Alt 08.01.2013, 19:30   #4
TeamU
Special Member
 
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 9.192
Einwandfrei.
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Alt 08.01.2013, 19:39   #5
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Ich gehe davon aus dass nochwas hintendran kommt. Was steht da noch?
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Alt 09.01.2013, 00:06   #6
Druschek
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2009
Ort: Berlin
Beiträge: 145
Hört sich ja recht gut an.

Ne, da kommt nichts hintendran, da es ja nur ein Zwischenzeugnis ist und ich noch in der Firma arbeite. Und mein Chef war eh relativ verärgert darüber, dass er mir "als einfache 400-Euro-Kraft" noch ein Zeugnis schreiben soll und das es eigentlich nicht die Regel ist. Also, meinte er auch, wird es nur relativ kurz ausfallen. Warum? Was fehlt denn deiner Meinung nach noch?
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Alt 09.01.2013, 06:49   #7
Whiskas
Special Member
 
Registriert seit: 03/2010
Ort: Auf einem wilden Berg
Beiträge: 7.315
Zitat:
Zitat von Druschek Beitrag anzeigen
Und mein Chef war eh relativ verärgert darüber, dass er mir "als einfache 400-Euro-Kraft" noch ein Zeugnis schreiben soll und das es eigentlich nicht die Regel ist.
Ein Arbeitszeugnis ist nicht nur die Regel, sonders sogar Pflicht für deinen Arbeitgeber. Wieviel du verdienst ist dabei nicht wichtig.
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Alt 09.01.2013, 08:18   #8
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von Druschek Beitrag anzeigen
Ne, da kommt nichts hintendran,
Dann ist es wertlos, da sich die Firma über die Hintergründe des Zeugnisses ausschweigt und keine Schlussklausel enthält. Bei einem Arbeiotszeugnis wäre dies der Grund des Ausscheidens, bei einem Zwischenzeugnis eine Erläuterung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
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Alt 09.01.2013, 20:46   #9
binford6100
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
Zitat:
Zitat von Whiskas Beitrag anzeigen
Ein Arbeitszeugnis ist nicht nur die Regel, sonders sogar Pflicht für deinen Arbeitgeber. Wieviel du verdienst ist dabei nicht wichtig.
Prinzipiell ja, da es sich um ein Zwischenzeugnis handelt schaut es anders aus:

Zitat:
In Deutschland sind das Versetzung, Wechsel des Vorgesetzten, Fortbildung, Beförderung, Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst, Freistellung als Betriebsrat, Erziehungsurlaub, Betriebsübergang nach § 613a BGB oder Höhergruppierung. Das sind die Gründe, die von der Rechtsprechung anerkannt sind.[6] Das Bundesarbeitsgericht hat formuliert, was triftige Gründe sind.[7] Eine gesetzliche Regelung besteht nicht. Häufig gibt es einen tarifvertraglichen Anspruch, zum Beispiel im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeits...wischenzeugnis

@Druschek, wie Valentino schon schreibt, wenn bestimmte Formen nicht eingehalten werden kannst du das Zeugnis auch fast schon den Hasen geben. Lies mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis#Form

http://www.jobworld.de/bewerbungstip...enzeugnis.html
bzw. hier kannst du dich mal in Ruhe durchklicken. Finde die Seite sehr informativ:
http://www.jobworld.de/bewerbungstipps/arbeitszeugnis/

Blöde Frage: Für was brauchst du ein Zwischenzeugnis bei einem 400 Euro Job? Möchtest du dich wo anders bewerben oder warst du einfach mal neugierig?
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binford6100 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2013, 13:51   #10
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.913
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Dann ist es wertlos, da sich die Firma über die Hintergründe des Zeugnisses ausschweigt und keine Schlussklausel enthält. Bei einem Arbeiotszeugnis wäre dies der Grund des Ausscheidens, bei einem Zwischenzeugnis eine Erläuterung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht, ergibt sich schon aus der Verwendung des Präsens und daraus, dass nach dem Eintrittstermin kein Ausscheidetermin genannt wird (also "ist seit... tätig" statt "war von... bis... tätig"). Das muss also nicht noch einmal erwähnt werden. Es sollte aber erwähnt werden, dass das Zeugnis auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt wurde und dass man auch weiterhin einer guten Zusammenarbeit entgegen sieht. Liegt ein allgemein akzeptierter Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses vor, so sollte auch dieser angegeben werden.
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