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Alt 26.09.2013, 23:44   #41
mandoo
Platin Member
 
Registriert seit: 01/2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.647
Zitat:
Zitat von CtrlAltDel Beitrag anzeigen
das stimmt so nicht mehr, wurde vorher im Thread schon erklaert. Arbeitgeber duerfen, wenn sie das wollen, schon ab 1 Tag Krankheit ein Attest anfordern.
Nein, dürfen sie nicht. Lies nochmal.

Wenn dich der Arzt 4+ Tage krankschreibt, dann darf der AG verlangen, dass du schon an dem Tag, an dem du den Krankenschein bekommst, selbigen abgibst. Nichts anderes hat auch die Entscheidung aus Erfurt besagt. (jedenfalls nach dem Artikel von oben)

Wenn du aber nur max drei Tage krank bist, brauchst du kein ärztliches Attest. Siehe, was ich oben zum EngeltfortzahlungsG geschrieben hab.
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Alt 27.09.2013, 02:54   #42
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Zitat:
Zitat von SweetCherry92 Beitrag anzeigen
Wieso denn ungewöhnlich? So ungewöhnlich find ch das jetzt nicht
Du kannst das offenkundig nicht beurteilen, wie auch dein hilfloser Umgang mit dem gelbe Urlaubsschein zeigt.

Es ist, egal was du findest, sehr ungewöhnlich, daß ein arbeitsunfähig geschriebener am Arbeitsplatz erscheint und arbeiten möchte.
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Alt 27.09.2013, 05:48   #43
Hex
...
 
Registriert seit: 12/1999
Ort: Paderborn
Beiträge: 11.467
Ich glaube das Wort "Praxis" gelesen zu haben, heißt das du arbeitest beim Arzt? Wenn ja, kann es sein, dass du dich nicht direkt beim Arzt krankmelden musst, sondern bei der Leitung der Arzthelfer. Das mal als erste.
Als AN ruft man selber an, das gehört sich einfach so.

Wenn du wegen Magen-Darm krankgeschrieben bist bleib bloss die Tage auch zu hause. Niemand dankt es dir, wenn du noch nicht richtig gesund bist und alle anderen ansteckst.

Und nun mach dir keinen großen Kopf mehr. Für das nächste Mal weisst du jetzt ja Bescheid.
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Alt 27.09.2013, 08:31   #44
SweetCherry92
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2010
Ort: NRW
Beiträge: 518
Es scheint also keine allgemeingültige Regel zu geben, dann wird das jetzt auch ncht so schlimm sein.
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Alt 27.09.2013, 08:38   #45
sadness75
Platin Member
 
Registriert seit: 10/2011
Beiträge: 1.933
Doch! Dein Chef wird dir sofort fristlos kündigen, sobald du wieder zur arbeit kommst. ----> das war ein Spaß!

Man, du bist doch (Zahn)Arzthelferin. Du bist doch eigentlich vom Fach. Ruf das nächste mal in der Praxis an und sag, dass du krank bist und die AU nachreichst.
Man schreibt einfach keine SMS, das gehört zu einem anständigen Benehmen dazu.

Du darfst nicht arbeiten, wenn du AU bist und den Durchschlag 1 an die KK und 2 an den Arbeitgeber weitergeleitet hast. Das hat auch versicherungstechnische Gründe. Stell dir vor du hast einen Arbeitsunfall und bist eigentlich ja gar nicht da, weil du ja krank bist. Da kanns mächtig Ärger geben.
Wenn du unbedingt arbeiten willst geh zum Arzt und sag es ihm, dann schreibt er dich wieder gesund, bzw. die alte AU wird vernichtet und du gibst nichts ab!

Ist das nachvollziehbar?
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Alt 27.09.2013, 08:55   #46
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von mandoo Beitrag anzeigen
Nein, dürfen sie nicht. Lies nochmal.
Doch duerfen Sie. Lies DU doch mal, was Picasso Dir als Link in #23 gegeben hat. Das steht das Aktenzeichen vom BAG drin, kannst dementsprechend Dich selbst informieren: (z.B. hier - http://dejure.org/dienste/vernetzung...20AZR%20886/11)

Mein Verstaendnis (das ging damals auch durch die Nachrichten):

Die entsprechende, aeltere Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes wurde durch eine neuere Bundesarbeitsgerichtsentscheidung in dem Sinne "konkretisiert" (die Rechtspflege findet nicht allein durch den Gesetzgeber, sondern auch durch Gerichte statt), dass Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen duerfen, dass dieser seine Krankschreibung bereits am ersten Fehltag vom Arzt durch Attest bestaetigen laesst. Der Arbeitgeber muss hierfuer keine Begruendung geben und auch nicht mal alle Mitarbeiter diesbezueglich gleichbehandeln.

Sollte einem so angewiesenen Arbeitnehmer an dem Tag sein Arzt keinen Termin machen, ist ihm zuzumuten, einen anderen Arzt als gewoehnlich aufzusuchen, also konkret: so lange rumzutelefonieren, bis er einen gefunden hat, der ihm einen Termin am selben Tage gibt. Sollte er tatsaechlich keine Moeglichkeit haben, einen Arzt aufzusuchen, der ihm einen Termin gibt, muss der Arbeitnehmer die Unmoeglichkeit, an dem Tag ein Attest zu bekommen, sogar nachweisen. )Z.B. durch eine Sammlung von schriftlichen Bescheinigungen von Aerzten, dass sie keinen Termin vergeben konnten.)

Wenn keine entsprechende Anweisung erfolgt ist, weder betriebsweit noch personenbezogen (kann z.B. auch waehrend des Telefonates erfolgen, bei dem der Arbeitnehmer sich krankmeldet) - also im Normalfall - darf der Arbeitnehmer allerdings annehmen, dass er erst nach drei Tagen das Attest braucht.

Durch die Bundesgerichtsentscheidung ist DAS jetzt Recht (mindestens solange, bis ein neues Gesetz gemacht wird).
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Geändert von gastlovetalk (27.09.2013 um 09:13 Uhr)
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Alt 27.09.2013, 09:29   #47
mandoo
Platin Member
 
Registriert seit: 01/2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.647
Zitat:
Zitat von CtrlAltDel Beitrag anzeigen
Durch die Bundesgerichtsentscheidung ist DAS jetzt Recht (mindestens solange, bis ein neues Gesetz gemacht wird).
..., das jeder popelige Arbeitsrichter auf dem Dorf anders entscheiden kann.

Trotzdem hast du wohl recht mit deiner Einschätzung des Urteils. Nicht zu fassen. Die pure Schikane...
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mandoo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2013, 09:37   #48
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Das Urteil selbst ist sicher keine Schikane, sondern ein Urteil.

Die Befuerchtung, dass es der Schikane Tuer und Tor oeffnen koennte, teile ich mit Dir - leider.

Allerdings habe ich bisher in den Medien noch nicht gehoert, dass ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin auf diesem Wege tatsaechlich schikaniert oder deswegen tatsaechlich entlassen worden waere.

Ich denke: der Normalfall wird bleiben, dass in den Unternehmen Vernunft waltet und die drei-Tage-Regelung belassen wird. Ich hoffe: dass die Gewerkschaften OEFFENTLICH Alarm schlagen, wenn verstaerkt Missbrauchfaelle (aus meiner Sicht, nicht der des Gerichtes) bekannt werden und dann auch der Gesetzgeber reagiert.

Da Arbeitskraefte in Zukunft knapp werden, rechne ich in den naechsten beiden Jahrzehnten eher mit Verbesserungen fuer die Arbeitskraefte als mit Verschlechterungen.
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Geändert von gastlovetalk (27.09.2013 um 10:32 Uhr)
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Alt 27.09.2013, 10:03   #49
Jahlia
Member
 
Registriert seit: 12/2012
Beiträge: 499
Ich glaub das Problem liegt am Job. Als Zahnarzthelferin krank zu machen ist in manchen Praxen ziemlich doof, weil es keinen Ersatz für einen gibt. Man weiß, dass die Kolleginnen riesen Stress haben und man selbst sitzt dann mit schlechten Gewissen zu Hause. Stimmts cherry? Hab ja selber mal in dem Beruf gearbeitet.
Trotzdem kann ich dir auch nur raten die 2 Tage zu Hause zu bleiben. Ich hoffe du genießt deinen freien Tag!
Und denk nicht an die Arbeit!
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Jahlia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2013, 10:17   #50
SweetCherry92
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2010
Ort: NRW
Beiträge: 518
Ja deshalb will ich auch nicht so gerne dort anrufen. Wenn eine Person ans Telefon geht die eh immer schon viel Stress macht, dann ist das dann doof für mich. Und habe die andere Azubine gefragt, die öfter mal fehlt, ob sie den Chef persönlich anruft meinte sie nein.
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