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Alt 04.11.2013, 16:30   #1
Lucky_Bastard :)
Special Member
 
Registriert seit: 02/2007
Ort: bei Hockenheim
Beiträge: 2.413
Arbeitsrechtfrage

Hi Leute.

Zuvor: meine Ansprechperson in der Firma kann ich nicht fragen da Sie 2 Wochen Urlaub hat aktuell.

Folgende Situation:

Mein Wohnsitz und auch der Arbeitgeberfirmensitz sind in Baden-Württemberg.
Eingesetzt bin ich aktuell in einem Kernkraftwerk in einem anderen Bundesland.Dies ändert sich aber mehrmals im Jahr wenn die jährlichen Wartungsarbeiten in Deutschlands Kernkraftwerken losgehen.

Der 6. Januar ist in Ba-Wü ein Feiertag, aber in dem Bundesland wo das Kernkraftwerk ist wo ich aktuell bin nicht.

Wenn ich jetzt Kalenderwoche 51+52+01+02 Urlaub nehmen will, wird mir dann für den 6. Januar (erster Tag der KW 02) ein Tag Urlaub abgezogen oder nicht?

Zu diesem Zeitpunkt befinde ich mich ja in Ba-Wü und dort ist ja Feiertag.

Was meint Ihr?
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Alt 04.11.2013, 16:30 #00
Administrator
Hallo Lucky_Bastard :), in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 04.11.2013, 16:35   #2
OneSilverDollar
Zan Zendegi Azadi
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.888
...dann brauchst du für diesen (Feier)-Tag auch keinen Tag Urlaub eintragen.
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Alt 04.11.2013, 16:36   #3
mandoo
Platin Member
 
Registriert seit: 01/2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.647
Nach ein bisschen googlen... zählt der tatsächliche Arbeitsort.
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Alt 04.11.2013, 16:36   #4
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.956
Entscheidend ist was für eine Regelung an deinem Arbeitsort ansteht. Wenn dort kein Feiertag ist, an deinem Wohnort aber schon, hast du keinen Anspruch drauf.

Glaub das heißt interlokales Feiertagsrecht
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Matze1985 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2013, 16:01   #5
Lucky_Bastard :)
Special Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2007
Ort: bei Hockenheim
Beiträge: 2.413
Hab heute mal ein Betriebsratsmitglied angerufen.

Es zählt der Feiertag an dem Ort an dem ich mich an diesem Tag aufhalte.

Da ich am 6. Januar zuhause bin und dort Feiertag ist, muss ich keinen Tag Urlaub nehmen
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Alt 06.11.2013, 01:05   #6
Findus
Kater
 
Registriert seit: 09/2008
Ort: am Rhein
Beiträge: 14.029
Zitat:
Zitat von Lucky_Bastard :) Beitrag anzeigen
Es zählt der Feiertag an dem Ort an dem ich mich an diesem Tag aufhalte.
Das ist falsch.

Es zählt der Ort, an dem Du Deinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hast.

Aber ist ja egal: Du bist ja zufrieden...

Warum man damit nicht zu seiner Personalabteilung geht, erschließt sich mir so gar nicht. Auch wenn man ab dem 04.November noch 2 Wochen auf Antwort warten müsste...
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Alt 06.11.2013, 01:15   #7
mandoo
Platin Member
 
Registriert seit: 01/2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.647
Zitat:
Zitat von Findus Beitrag anzeigen
Das ist falsch.

Es zählt der Ort, an dem Du Deinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hast.

Aber ist ja egal: Du bist ja zufrieden...

Warum man damit nicht zu seiner Personalabteilung geht, erschließt sich mir so gar nicht. Auch wenn man ab dem 04.November noch 2 Wochen auf Antwort warten müsste...
Nee, also sorry, mit der Meinung stehst du hier ganz allein...
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Alt 06.11.2013, 01:24   #8
Findus
Kater
 
Registriert seit: 09/2008
Ort: am Rhein
Beiträge: 14.029
Zitat:
Zitat von mandoo Beitrag anzeigen
Nee, also sorry, mit der Meinung stehst du hier ganz allein...
Normal ist das, dass ich hier alleine da stehe.

Und nü?

Irgendwelche Fakten vorzutragen?

Normalerweise ist es so, dass ich einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in einem bestimmten Bundesland abschließe. Und dann gelten auch da die gesetzlichen Feiertage. Egal, wo ich mich befinde. Könnte ja der Arbeitgeber auf die Idee kommen mich zu jedem Feiertag ins benachbarte Ausland zu senden...was glaubst Du, wie gesetzeskonform das wäre?
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Alt 06.11.2013, 10:20   #9
mandoo
Platin Member
 
Registriert seit: 01/2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.647
Zitat:
Zitat von Findus Beitrag anzeigen
Normal ist das, dass ich hier alleine da stehe.

Und nü?

Irgendwelche Fakten vorzutragen?

Normalerweise ist es so, dass ich einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in einem bestimmten Bundesland abschließe. Und dann gelten auch da die gesetzlichen Feiertage. Egal, wo ich mich befinde. Könnte ja der Arbeitgeber auf die Idee kommen mich zu jedem Feiertag ins benachbarte Ausland zu senden...was glaubst Du, wie gesetzeskonform das wäre?
Dunkl: Kommentar zum Entgeldfortzahlungsgesetz § 2 Rn. 7:

http://books.google.de/books?id=UGjl...srecht&f=false
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Alt 06.11.2013, 10:21   #10
Sailcat
lass das!
 
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
Ganz so einfach ist das (aus meiner gelebten Erfahrung) nicht.
Ich habe einige Jahre in der Schweiz gearbeitet. Die Kollegen aus Bayern kamen am 06.01. nicht, weil für sie (in Bayern) Feiertag war. Für mich galt der nicht, weil ich aus NRW komme, ich mußte also arbeiten.
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