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Alt 01.08.2015, 16:46   #21
gabimaus
abgemeldet
Zitat:
Zitat von OneSilverDollar Beitrag anzeigen
WAS für 'ne Phase?
KUGELphase

Zitat:
während der kugelphase kann sie nicht arbeiten gehen - verständlich
soweit ich weiß, gilt diese Pause aber erst einige Wochen vor Entbindungstermin.

Schwangerschaft ist schließlich keine Krankeit, soweit ich weiß
und so viele Berufe gibt es wieder nicht, wo es Ausnahmen gibt.

Aber wenn ich das hier so lese, würde auch das mich nicht mehr wundern.

Nur, welche Kasse bezahlt das?
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gabimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2015, 16:48   #22
gabimaus
abgemeldet
Zitat:
Zitat von Kaesekuchen Beitrag anzeigen
Warum überhaupt ein Kind bekommen, wenn man eine Trennung nach ca. 3 Jahren nicht für unwahrscheinlich hält?
gute Frage
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gabimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2015, 14:17   #23
Don Diro
Senior Member
 
Registriert seit: 05/2015
Ort: Oberbayern
Beiträge: 598
Zitat:
Zitat von gabimaus Beitrag anzeigen
soweit ich weiß, gilt diese Pause aber erst einige Wochen vor Entbindungstermin.
Nur, welche Kasse bezahlt das?
Mutterschaftszeit: 6 Wochen vor der Geburt,und 6 Wochen nach der Geburt zahlt dies die Krankenkasse in Höhe des normalen Krankengeldes!
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Don Diro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2015, 17:52   #24
Heidschnucki
Senior Member
 
Registriert seit: 07/2005
Beiträge: 529
Zitat:
Zitat von Don Diro Beitrag anzeigen
Mutterschaftszeit: 6 Wochen vor der Geburt,und 6 Wochen nach der Geburt zahlt dies die Krankenkasse in Höhe des normalen Krankengeldes!
Oh, ein Experte. Hat nur mit der Realität nicht viel zu tun. Hier die gesetzliche Lage, die für hiesige Unternehmen, Jobcenter und Krankenkassen gilt:

Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote)

Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.


Weitere zuverlässige Informationen, was die Krankenkasse oder sonstwer bezahlt (oder auch nicht), gibt es ebenfalls hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html


Wobei das mit den Mutterschutzfristen nicht das Problem des Thread-Erstellers ist. Zu der Geschichte habe ich eher keine Meinung. Außer, dass mir jedes Kind leid tut, dessen Eltern sich wegen Unterhalt zoffen (müssen).
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Alt 03.08.2015, 11:23   #25
Don Diro
Senior Member
 
Registriert seit: 05/2015
Ort: Oberbayern
Beiträge: 598
Zitat:
Zitat von Heidschnucki Beitrag anzeigen
Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen,
Na dann sind lediglich die 2 Wochen ( statt 6 nun 8 Wochen) strittig!
Zur Zeit als meine Kinder geboren wurden,war es noch so,wie von mir beschrieben!
Als Urgroßvater bin ich da nicht mehr so "auf dem Laufenden"
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Alt 23.05.2017, 18:44   #26
BettinaTu
Junior Member
 
Registriert seit: 05/2017
Beiträge: 1
Also, Du must Kindes unterhalt und Partnerunterhalt trennen:
1. Für das Kind muss der Vater bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung zahlen.
2. Der Untrehalt der Mutter ist zunächst auf 3 Jahre nach der Geburt begrenzt. Da gibt es aber ein paar Ausnahmen. Ich habe ein paar Quellen rausgesucht, die hierzu Stellung nehmen:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/Familie...echt_node.html;
https://onlinescheidung-rechtsanwalt...lichen-kindes/
https://onlinescheidung-rechtsanwalt...lichen-kindes/

Kein Bock auf Arbeiten gehen, geht für die Mutter nicht. Eine solche Einstellun ist ebensowenig zu akzeptieren wie der Vater, der Kündigungen provoziert, nicht arbeiten geht etc..
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Alt 23.05.2017, 18:48   #27
Fischli >°}}}>><
süß-sauer mariniert
 
Registriert seit: 11/2012
Ort: Seeanemone
Beiträge: 4.776
Der Thread ist aus dem Jahr 2015. Ich glaube, das Problem ist mittlerweile gelöst...
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Fischli >°}}}>>< ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2017, 20:52   #28
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Fischli >°}}}>>< Beitrag anzeigen
Der Thread ist aus dem Jahr 2015. Ich glaube, das Problem ist mittlerweile gelöst...
Kommt drauf an. Ist das Kind bereits 3 Jahre alt und will
die Kindesmutter nun den Betreuungsunterhalt weiterhin?
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
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