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Alt 23.07.2015, 13:22   #1
Katamaran
Special Member
 
Registriert seit: 05/2010
Ort: zu hause
Beiträge: 2.319
kind unterhalt

hab schon im inet gesucht aber noch keine eindeutige antwort gefunden

beispiel:

partnerschaft unverheiratet, freundin wird schwanger.

während der kugelphase kann sie nicht arbeiten gehen - verständlich

bis zum 3 geburtstag des kindes ist der (meistens) vater verpflichtet unterhalt für mutter/kind zu zahlen (außer es wurde vereinbart das der vater in den ersten 3 jahren zuhause bleibt und sich um kind/haushalt usw kümmert)

was ist wenn der partner nach den 3 jahren keine arbeit findet oder auch einfach kein bock mehr auf arbeit hat? kann doch nicht sein das dann sein partner bis zur volljährigkeit des kindes alleiniger versoger ist?! kann man ggf. vom zuhausebleiber verlangen eine angemessende arbeit anzunehmen oder wie läuft der hase da derzeit?
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Alt 23.07.2015, 13:22 #00
Administrator
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Alt 23.07.2015, 13:55   #2
OneSilverDollar
Zan Zendegi Azadi
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.888
WAS für 'ne Phase?
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Alt 23.07.2015, 13:58   #3
OneSilverDollar
Zan Zendegi Azadi
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.888
http://www.unterhalt.net/
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Alt 23.07.2015, 14:06   #4
Katamaran
Special Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2010
Ort: zu hause
Beiträge: 2.319
kugelphase = schwangerschaft
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Alt 23.07.2015, 14:08   #5
OneSilverDollar
Zan Zendegi Azadi
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.888
...dann sag das doch!

btw: Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit - auch wenn einige Frauen so tun, als wären sie die Ersten, die je ein Kind auf die Welt gebracht haben.

In dieser Zeit kann man sehr wohl arbeiten. Gesetzlich ist alles haarkleinst geregelt.
Ausreden gibt's da fast nicht...
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Alt 23.07.2015, 15:22   #6
TheSar
Senior Member
 
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 822
Zitat:
Zitat von OneSilverDollar Beitrag anzeigen
...dann sag das doch!

btw: Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit - auch wenn einige Frauen so tun, als wären sie die Ersten, die je ein Kind auf die Welt gebracht haben.

In dieser Zeit kann man sehr wohl arbeiten. Gesetzlich ist alles haarkleinst geregelt.
Ausreden gibt's da fast nicht...
Bei mir gibts etliche Ladies im Umfeld, die nicht mehr arbeiten durften. Z.B. im Schichtdienst in der Psychatrie, denn schwanger dürfen sie nicht mehr alleine auf Station sein. Da das arbeitsorganisatorisch nicht möglich war, bekamen sie BEschäftigungsverbot. Oder eine Ergotheraputin, die zwischendurch Blutungen hatte und nicht mehr körperlich arbeiten durfte, andere Arbeit gab es aber in der Praxis nicht.

Und das sind nur die, die mir ad hoc einfallen. Da gibt es viele Gründe, die oft mit dem Arbeitgeber und der internen Orga zu tun haben.

Zum Thread selber: so viel ich weiß, muss der unterhaltsberechtigte Elternteil nachweisen, dass er oder sie sich um Arbeit bemüht. Das hängt ja auch von anderen Faktoren ab, z-B. wie lange das Kind in Kita o.ä. betreut werden kann, ob ein Elternteil Vollzeit arbeiten kann oder nicht.

Mein Tipp: Elternzeit teilen, beide rasch wieder anfangen zu arbeiten, am besten beide in Teilzeit, und nach einer Trennung beide zu gleichen Teilen das Kind betreuen. Dann hat sich das Problem erledigt.

Finde ich echt behämmert, dass die Männer über den Unterhalt stöhnen, wenn die Frau sich dem Kind widmet und deshalb Nachteile im Job hat, die Väteraber nicht das Kind nach einer Trennung nehmen wollen. Die Mutter hat immerhin auch noch das ganze Alltags-Pipapo an der Backe, da ist das mit der 40-Stunden-Woche gar nicht so leicht. (Falls die Aufteilung anders herum ist, gilt das natürlic ebenso für die Väter!)
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TheSar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2015, 15:24   #7
Katamaran
Special Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2010
Ort: zu hause
Beiträge: 2.319
ich denke mal das der partner der zuhause bleibt bis das kind in kita und co kann auch für gewöhnlich die 3 jahre nutzen wird. aber was ist danach? spielen wir mal durch es wurde nicht geheiratet und die person die nach den besagten 3 jahren zuhause geblieben ist, ist inzwischen der meinung das dieser zustand "mama-hausmütterchen-sein" bis zur volljährigkeit ihre erfüllung ist und es dabei auch im prinzip belassen möchte. kann doch nicht sein das der "geldverdiener" dann bis dahin allein in der goldesel-verpflichtung ist und für kind UND partner arbeiten muss, selbst dann wenn sich das paar getrennt hat...
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Alt 23.07.2015, 15:25   #8
TheSar
Senior Member
 
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 822
Ah sorry, jetzt erst gesehen - wenn man unverheiratet ist, hat der betreuende Elternteil exakt 0,0 Anspruch auf Unterhalt. Nur das Kind. Und für das zahlst du, bis die Ausbildung beendet ist.
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Alt 23.07.2015, 15:29   #9
Fischli >°}}}>><
süß-sauer mariniert
 
Registriert seit: 11/2012
Ort: Seeanemone
Beiträge: 4.776
Frag beim Jugendamt nach (in Ö wärs die Kinder- und Jugendhilfe) die können dir das ganz genau sagen. Man muss dafür nichtmal seinen Namen sagen und kriegt gesichert die derzeit wirklich gültige Rechtslage gesagt.
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Alt 23.07.2015, 15:32   #10
Katamaran
Special Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2010
Ort: zu hause
Beiträge: 2.319
Zitat:
Zitat von TheSar Beitrag anzeigen
Ah sorry, jetzt erst gesehen - wenn man unverheiratet ist, hat der betreuende Elternteil exakt 0,0 Anspruch auf Unterhalt. Nur das Kind. Und für das zahlst du, bis die Ausbildung beendet ist.
"Die unverheiratete Mutter soll jetzt nicht mehr in jedem Fall gezwungen sein, ab dem 3. Lebensjahr des Kindes für sich selbst zu sorgen. Auch die unverheiratete Mutter kann also nach dem 3. Lebensjahr das, was sie wegen der Kindesbetreuung nicht selbst verdienen kann, als Unterhalt geltend machen. Vor allem, wenn die Parteien als Familie zusammengelebt haben und die Trennung nach dem 3. Lebensjahr erfolgt, greift seit 2008 ein Vertrauensschutz, den es früher nicht gab."

gehen wir mal von dem beispiel aus: mann geht 40h arbeiten, frau bleibt drei jahre zuhause und hat danach kein bock mehr sich "richtige arbeit" zu suchen. inzwischen ist das paar auch getrennt und die frau hat einen neuen partner (nicht verheiratet und nicht zusammenlebend) - ist der mann doch dann ziemlich angeschmiert... umkehrt ist das bsp natürlich auch gültig aber kommt wohl recht selten vor... ps: wie assi- oder nicht assi das sein mag, steht hier nicht zur diskussion.
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Geändert von Katamaran (23.07.2015 um 15:37 Uhr)
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