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Alt 09.07.2017, 10:39   #1
El Guapo25
Golden Member
 
Registriert seit: 09/2009
Beiträge: 1.401
Vorübergehende Anmeldung Wohnsitz

Morgen,

und zwar, mein Vater lebt in Spanien und ist jetzt kurzfristig für ca. 2 Monate hier in Deutschland. Er hat hier etwas zu erledigen, u.a. Behördengänge wofür er Polizeilich Angemeldet sein muss.

Nun folgendes, mein Vermieter möchte nicht, dass mein Vater sich bei mir Anmeldet für den Zeitraum.


Nun folgende frage, wo kann er sich kurzfristig Postalisch Anmelden/Registrieren lassen, damit er seine Sachen erledigen kann und Polizeilich Angemeldet ist? Gibt es hier stellen wo er hingehen kann?


Liebe Grüße
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Alt 09.07.2017, 10:39 #00
Administrator
Hallo El Guapo25, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 09.07.2017, 10:50   #2
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.952
Ruf doch mal beim zuständigen Bürgeramt in deiner Stadt an.
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Alt 09.07.2017, 12:42   #3
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
Registriert seit: 02/2003
Ort: NW1
Beiträge: 17.094
Genau.
Buergerbuero heissen die in der Stadt, in der ich auch lebe.
Du kannst auch mal auf die Seite deiner Stadt im www schauen. Vielleicht findest du dort schon die Infos. Aber mindestens ein paar Telefonnummern.

btw., in der Lounge geht dein Anliegen vielleicht unter.
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Alt 09.07.2017, 13:51   #4
El Guapo25
Golden Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2009
Beiträge: 1.401
Ok, danke euch

Ich wusste nicht genau wo ich das Thema erstellen sollte Luthor.
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Alt 09.07.2017, 14:59   #5
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Hallo ElGuapo,

du kannst deinem Vater eine solche Bescheinigung
selbst ausstellen, siehe hier z.B.:

https://news.immowelt.de/n/2835-neue...staetigen.html
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Alt 09.07.2017, 16:06   #6
Sailcat
lass das!
 
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
(Ich habe dein Thema mal in ein passenderes Unterforum verschoben).
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Alt 09.07.2017, 18:57   #7
002gast
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Würde dein Vater denn wirklich bei dir leben ( d.h. duschen,wohnen, quasi Nebenkosten erzeugen) oder nur postalisch gemeldet sein?



Ich würde versuchen, in zweitem Fall, nochmals mit dem Vermieter zu reden....
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Alt 09.07.2017, 19:11   #8
SchwarzerBaer
Golden Member
 
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 1.093
Bei Untermietern bist du verpflichtet, ihnen eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Allerdings musst du deinen Vermieter informieren, wenn ein Untermieter einzieht.

Darf man mal fragen, was das für Behördengänge sind, für die dein Vater einen Wohnsitz in Deutschland braucht? Wenn man ins Ausland zieht und seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, dann gilt bei behördlichen Zuständigkeiten die letzte Adresse, bei der man gemeldet war. Die zwei Monate könnte dein Vater bei dir auch "Dauergast" sein. Da braucht es keine Information des Vermieters und auch keine Anmeldung.
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Geändert von SchwarzerBaer (09.07.2017 um 19:20 Uhr)
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Alt 09.07.2017, 19:43   #9
El Guapo25
Golden Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2009
Beiträge: 1.401
Zitat:
Zitat von Silvana02 Beitrag anzeigen
Würde dein Vater denn wirklich bei dir leben ( d.h. duschen,wohnen, quasi Nebenkosten erzeugen) oder nur postalisch gemeldet sein?



Ich würde versuchen, in zweitem Fall, nochmals mit dem Vermieter zu reden....
Der Vermieter ist leider etwas Griesgrämig. U.a. wollte er auch nicht, dass ich meine Satelliten Antenne am Fenster anbringe.

Es ist und war so geplant, dass er vorläufig bei mir unterkommt, somit also auch Nebenkosten erzeugt.

@Baer

Er meinte nur, dass er hier Polizeilich Angemeldet sein muss, aber was er hier erledigen will/muss ist sein ding und geht mir auch nichts an.

Ich werde morgen mal schauen. Danke euch!
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Alt 09.07.2017, 22:54   #10
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von SchwarzerBaer Beitrag anzeigen
Bei Untermietern bist du verpflichtet, ihnen eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Allerdings musst du deinen Vermieter informieren, wenn ein Untermieter einzieht.

Darf man mal fragen, was das für Behördengänge sind, für die dein Vater einen Wohnsitz in Deutschland braucht? Wenn man ins Ausland zieht und seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, dann gilt bei behördlichen Zuständigkeiten die letzte Adresse, bei der man gemeldet war. Die zwei Monate könnte dein Vater bei dir auch "Dauergast" sein. Da braucht es keine Information des Vermieters und auch keine Anmeldung.
AFAIK muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen.
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