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27.04.2020, 15:04 | #1 | |||
Sporty
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Bewährung für Kinderschänder
Was soll man dazu noch sagen?
https://www.bild.de/regional/hannove...NkunTiHynkj4Wg Zitat:
Zitat:
Zitat:
Geändert von Sportismylife (27.04.2020 um 15:16 Uhr) |
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27.04.2020, 15:04 | #00 |
Administrator
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Hallo Sportismylife, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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27.04.2020, 15:53 | #2 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Jugendstrafrecht eben. Zum Zeitpunkt der Tat war er unter 21, damit kann noch Jugendstrafrecht angewendet werden. Leider ist das schon lange quasi ein Automatismus. Die Maxime im Jugendstrafrecht ist aber nun einmal eine Andere als im "Erwachsenenstrafrecht".
Ja, es ist eine Frechheit, nicht nur in diesem Fall, das bei solchen Schwerverbrechen immer noch Jugendstrafrecht bei Volljährigen angewendet wird. Das es dann nur eine Bewährungsstrafe geworden ist liegt am Hintergrund und der Herkuft des Täters. Traumata, psychische Belastungen der "Flucht" etc., sind alles Faktoren die gerade im Jugendstrafrecht dann zur Strafmilderung führen. Täterschutz geht in Deutschland leider vor Opferschutz, das wird schon seit Jahrzehnten kritisiert und ist eher noch schlimmer denn besser geworden... Aber schon krass: Zitat:
Geändert von monochrom (27.04.2020 um 15:56 Uhr) |
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27.04.2020, 16:34 | #3 | ||
Sporty
Themenstarter
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Er ist halt einfach freigesprochen worden
In einem Rechtsstaat müsste er eigentlich lebenslänglich in den Knast kommen und jeder Gefangene müsste wissen, was er gemacht hat.
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27.04.2020, 17:03 | #4 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Hast du eine Leseschwäche - oder verfälschst Du bewußt Nachrichten? Von Freispruch kann keine Rede sein und 'Vergewaltigung' war es aus formalrechtlichen Gründen (Alter), ansonsten aber wohl ein einvernehmlicher Spaß, incl. selfies.
Es ist immer schlecht, dieses Hetzblatt 'Bild' zu lesen, und noch schlechter, es als alleinige Quelle zu verwenden. Der folgende Bericht macht einen etwas differenzierteren Eindruck: https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-...rigem-Maedchen
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27.04.2020, 17:12 | #5 | |||
Sporty
Themenstarter
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Zitat:
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27.04.2020, 17:26 | #6 | ||
Special Member
Registriert seit: 11/2015
Beiträge: 2.160
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Hetze?
Zwei Jahre auf Bewährung ist kein Freispruch! Das sollte einem sogar mit minimaler Intelligenz bewusst sein. Abgesehen davon: Bewährung scheint wohl üblich sein (was ich in keinster Weise gutheisse!): - Dennis L. (Deutscher): zwei Jahre Bewährung und 1'000 Euro - 59-Jähriger Schwede vor Gericht in Tostedt: 1 Jahr 3 Monate Gefängis, drei Jahre auf Bewährung - 29-jähriger Deutscher, der 13-Jährige missbraucht hat: zwei Jahre auf Bewährung Fakt ist: jeder zweiter Kinderschänder (unabhängig seiner Nationalität) kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Das steht wirklich nicht im Verhältnis zu anderen Vergehen und Verbrechen. Auf der anderen Seite darf auch mal das Lüdge-Urteil in den Raum geworfen werden mit langen Haft-Strafen und Sicherungsverwahrung.
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27.04.2020, 17:35 | #7 | ||||
Sporty
Themenstarter
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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Zitat:
Zitat:
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27.04.2020, 17:44 | #8 | ||
Special Member
Registriert seit: 11/2015
Beiträge: 2.160
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Bewährungsstrafe ist keine Strafe? Nun.... wenn Du meinst. Wäre interessant zu wissen, ob Du das gleiche denken würdest, wenn Du selber eine Strafe auf Bewährung aufgebrummt kriegen würdest. Und das kann Dir "schneller" passieren, als Du glaubst - siehe Strassenverkehrsdelikte.
Und wenn er ein Krimineller ist, wird er die Strafe ja eh irgendwann absitzen müssen und erhält seine Strafe später.
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27.04.2020, 17:49 | #9 | ||||
Sporty
Themenstarter
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
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27.04.2020, 18:15 | #10 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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