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Alt 27.04.2020, 15:04   #1
Sportismylife
Sporty
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Bewährung für Kinderschänder

Was soll man dazu noch sagen?

https://www.bild.de/regional/hannove...NkunTiHynkj4Wg

Zitat:
Langenhagen – Sie freute sich auf ein Date mit ihrem Schwarm aus dem Chat, er war auf harten Sex aus: Ein afghanischer Flüchtling traf sich mit einem Mädchen (11) in Langenhagen, missbrauchte es schwer.

Am Mittwoch das milde Urteil des Landgerichts gegen Khudai R. (22): zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung!
Zitat:
Khudai R. (kam 2015 nach Deutschland) gestand, mit der lernbehinderten Inklusionsschülerin bei drei Treffen im Herbst 2018 Vaginal- und Analverkehr praktiziert zu haben.

Beim letzten Treffen war auch Kumpel Ezatullah N. dabei, der missbrauchte das Kind ebenfalls. Dessen Verfahren wurde aber vorzeitig eingestellt, weil er das wahre Alter des älter wirkenden Mädchens nicht gekannt hätte.
Und hier:

Zitat:
Richter Stefan Lücke: „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben.“

Nach den markigen Worten verließ Khudai R. (saß damals 3 Monate in U-Haft) den Saal als freier Mann.

Geändert von Sportismylife (27.04.2020 um 15:16 Uhr)
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Alt 27.04.2020, 15:04 #00
Administrator
Hallo Sportismylife, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 27.04.2020, 15:53   #2
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Jugendstrafrecht eben. Zum Zeitpunkt der Tat war er unter 21, damit kann noch Jugendstrafrecht angewendet werden. Leider ist das schon lange quasi ein Automatismus. Die Maxime im Jugendstrafrecht ist aber nun einmal eine Andere als im "Erwachsenenstrafrecht".

Ja, es ist eine Frechheit, nicht nur in diesem Fall, das bei solchen Schwerverbrechen immer noch Jugendstrafrecht bei Volljährigen angewendet wird.

Das es dann nur eine Bewährungsstrafe geworden ist liegt am Hintergrund und der Herkuft des Täters. Traumata, psychische Belastungen der "Flucht" etc., sind alles Faktoren die gerade im Jugendstrafrecht dann zur Strafmilderung führen.

Täterschutz geht in Deutschland leider vor Opferschutz, das wird schon seit Jahrzehnten kritisiert und ist eher noch schlimmer denn besser geworden...

Aber schon krass:
Zitat:
Richter Stefan Lücke: „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben.“
Und dann geht der Täter auf Bewährung raus und in die Freiheit. Damit quasi Folgenlos für ihn. Der lacht sich, wie halt so viele, einfach nur tot.
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Geändert von monochrom (27.04.2020 um 15:56 Uhr)
monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2020, 16:34   #3
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Er ist halt einfach freigesprochen worden

In einem Rechtsstaat müsste er eigentlich lebenslänglich in den Knast kommen und jeder Gefangene müsste wissen, was er gemacht hat.
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Alt 27.04.2020, 17:03   #4
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Er ist halt einfach freigesprochen worden
Hast du eine Leseschwäche - oder verfälschst Du bewußt Nachrichten? Von Freispruch kann keine Rede sein und 'Vergewaltigung' war es aus formalrechtlichen Gründen (Alter), ansonsten aber wohl ein einvernehmlicher Spaß, incl. selfies.

Es ist immer schlecht, dieses Hetzblatt 'Bild' zu lesen, und noch schlechter, es als alleinige Quelle zu verwenden.

Der folgende Bericht macht einen etwas differenzierteren Eindruck:

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-...rigem-Maedchen
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Alt 27.04.2020, 17:12   #5
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Zitat:
und 'Vergewaltigung' war es aus formalrechtlichen Gründen (Alter), ansonsten aber wohl ein einvernehmlicher Spaß, incl. selfies.
Soso... eine 11 Jährige hat also freiwillig Analsex mit einem Erwachsenen. Interessant.
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Alt 27.04.2020, 17:26   #6
Jawoll77
Special Member
 
Registriert seit: 11/2015
Beiträge: 2.160
Hetze?

Zwei Jahre auf Bewährung ist kein Freispruch! Das sollte einem sogar mit minimaler Intelligenz bewusst sein.

Abgesehen davon: Bewährung scheint wohl üblich sein (was ich in keinster Weise gutheisse!):

- Dennis L. (Deutscher): zwei Jahre Bewährung und 1'000 Euro
- 59-Jähriger Schwede vor Gericht in Tostedt: 1 Jahr 3 Monate Gefängis, drei Jahre auf Bewährung
- 29-jähriger Deutscher, der 13-Jährige missbraucht hat: zwei Jahre auf Bewährung

Fakt ist: jeder zweiter Kinderschänder (unabhängig seiner Nationalität) kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Das steht wirklich nicht im Verhältnis zu anderen Vergehen und Verbrechen.

Auf der anderen Seite darf auch mal das Lüdge-Urteil in den Raum geworfen werden mit langen Haft-Strafen und Sicherungsverwahrung.
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Jawoll77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2020, 17:35   #7
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Zitat:
Zitat von Jawoll77 Beitrag anzeigen
Zwei Jahre auf Bewährung ist kein Freispruch! Das sollte einem sogar mit minimaler Intelligenz bewusst sein.
Soweit ich weiß, ist Bewährung eine Zeit, in der man keine Delikte begehen darf. Sonst muss man ins Gefängis. Ist doch so oder? Trotzdem hat er keine Strafe bekommen. Weder Gefängnis noch irgendwelche anderen Maßnahmen wie Schadensersatz. Er darf einfach weiter leben, ohne jede Strafe.. solange er keine Delikte in den nächsten 2.5 Jahren begeht. Das ist für mich ein Freispruch. Denn jede Strafe fehlt.

Zitat:
Zitat von Jawoll77 Beitrag anzeigen
Fakt ist: jeder zweiter Kinderschänder (unabhängig seiner Nationalität) kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Ja. Leider.
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Alt 27.04.2020, 17:44   #8
Jawoll77
Special Member
 
Registriert seit: 11/2015
Beiträge: 2.160
Bewährungsstrafe ist keine Strafe? Nun.... wenn Du meinst. Wäre interessant zu wissen, ob Du das gleiche denken würdest, wenn Du selber eine Strafe auf Bewährung aufgebrummt kriegen würdest. Und das kann Dir "schneller" passieren, als Du glaubst - siehe Strassenverkehrsdelikte.

Und wenn er ein Krimineller ist, wird er die Strafe ja eh irgendwann absitzen müssen und erhält seine Strafe später.
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Jawoll77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2020, 17:49   #9
Sportismylife
Sporty
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Zitat:
Zitat von Jawoll77 Beitrag anzeigen
Bewährungsstrafe ist keine Strafe? Nun.... wenn Du meinst. Wäre interessant zu wissen, ob Du das gleiche denken würdest, wenn Du selber eine Strafe auf Bewährung aufgebrummt kriegen würdest. Und das kann Dir "schneller" passieren, als Du glaubst - siehe Strassenverkehrsdelikte.
Da ist was dran.

Zitat:
Zitat von Jawoll77 Beitrag anzeigen
Und wenn er ein Krimineller ist, wird er die Strafe ja eh irgendwann absitzen müssen und erhält seine Strafe später.
Kann man nicht wissen. Ich hoffe es. Übrigens will ich anmerken, dass 2.5 Jahre für Vergewaltigung einer 11 Jährigen viel zu wenig ist! Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung ist meiner Meinung nach die einzig richtige Strafe. Und jeder Gefangene müsste wissen, was er gemacht hat.
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Alt 27.04.2020, 18:15   #10
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, ist Bewährung eine Zeit, in der man keine Delikte begehen darf. Sonst muss man ins Gefängis. Ist doch so oder? Trotzdem hat er keine Strafe bekommen. Weder Gefängnis noch irgendwelche anderen Maßnahmen wie Schadensersatz. Er darf einfach weiter leben, ohne jede Strafe.. solange er keine Delikte in den nächsten 2.5 Jahren begeht. Das ist für mich ein Freispruch. Denn jede Strafe fehlt.
Es ist KEIN Freispruch!
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Curly2013 ist offline   Mit Zitat antworten
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