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Alt 15.06.2020, 16:01   #11
Dexter Morgan
Dissident
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Registriert seit: 12/2017
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Zitat:
Zitat von Luthor Beitrag anzeigen
Die Grenzen genau zu definieren ist nicht so leicht und es birgt auch immer die Gefahr, dass uebertrieben wird, aber die Aeusserungen aus der Verlinkung finde ich eindeutig. Du nicht?
Ja, ich bin deiner Meinung. Aber worum es mir geht erkennst Du ja in dem Beitrag, den Du selbst zitiert hast. Die Webseite kenne ich übrigens nicht, die Äußerungen reichen mir schon.
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Alt 15.06.2020, 16:09   #12
Dexter Morgan
Dissident
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Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Wenn ich dagegen sage "alle Politiker (Frauen, Moderatoren) sind Arschlöcher", dann ist das zwar beleidigend (obwohl im Fall von Politikern zutreffend), aber nicht strafbar.
Schwierige Materie, s.:

Eine heftige öffentliche Debatte um den Tucholsky-Satz entbrannte im Rahmen der sogenannten „Soldatenurteile“ von Frankfurter Gerichten. Bei einer Podiumsdiskussion, die am 31. August 1984 in der Frankfurter Friedrich-Ebert-Schule stattfand, hatte sich ein Arzt der IPPNW und ehemaliger Sanitätsoffiziersanwärter gegenüber einem anwesenden Jugendoffizier folgendermaßen geäußert:
„Jeder Soldat ist ein potentieller Mörder – auch Sie, Herr W. In der Bundeswehr gibt es einen Drill zum Morden.“


Es folgten lange gerichtliche Auseinandersetzungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt legte die Verteidigung mit Sachverständigen, den Friedensforschern Hanne-Margret Birckenbach und Erich Schmidt-Eenboom sowie dem Psychiater und Militärmedizin-Forscher Peter Riedesser, die Folgen des Einsatzes von A-Waffen und die Methoden und Folgen militärischen Drills dar. Die Staatsanwaltschaft vertrat mit Hilfe der von der Bundeswehr gestellten Sachverständigen, eines Generals und eines hohen Ministerialbeamten die Auffassung, dass die Bundeswehr alleine den Auftrag der Abschreckung und unmittelbaren Landesverteidigung zu verfolgen habe, niemals aber Krieg außerhalb der Bundesrepublik führen werde. Auf die Frage des Vorsitzenden, was sie tun würden, wenn die Abschreckung versage, erklärten sie, sie würden sofort zurücktreten. Nach insgesamt fünf verschiedenen Urteilen des Amtsgerichts Frankfurt am Main, des Frankfurter Landgerichts und des Oberlandesgerichts endete der Rechtsstreit erst 1992 mit einer Einstellung wegen geringer Schuld, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Parallelverfahren inzwischen die Tucholsky-Worte als durch Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit) gedeckt bezeichnet hatte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Soldaten_sind_M%C3%B6rder
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Alt 15.06.2020, 16:10   #13
Luthor
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Ort: NW1
Beiträge: 17.094
Ich denke, das ist ein Problem, das man immer hat, wenn man Diskriminierungen vorbeuegen und vermeiden will.
Die Gefahr der Uebervorsichtigkeit und damit Zensur besteht.
Andererseits finde ich Gesellschaften, in der man jeden Scheissdreck verbreiten kann und sich mit Meinungsfreiheit oder - auch gerne vorgeschoben - Ehrlichkeit selbst legitimiert auch nicht erstrebenswert. Das fuehrt zu einer Verrohung, die auf sehr viele Bereiche letztendlich sich auswirkt.

Als Faustregel gilt fuer mich das, was auch in dem Link zu lesen war - wenn es gegen die Menschenwuerde geht, ist es eine eindeutige Diskriminierung.
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Alt 15.06.2020, 16:12   #14
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
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Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Ich sage das mit dem Hintergrund eines realen Falls im LT (Beleidungungsklage).
Das hat es hier mal gegeben?
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Alt 15.06.2020, 16:15   #15
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
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Ort: NW1
Beiträge: 17.094
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Mir scheint das eindeutig. Es IST eindeutig, weil im Gesetzestext niedergeschrieben: "...nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische.....". Auf "Frauen" trifft das nicht zu - sie gehören zu keiner der 4 Gruppen - und ist auch nicht gemeint - es hilft in solchen Fällen ungemein und ist auch Pflicht eines Gerichts, sich in den (Bundestags) Akten über den Willen des Gesetzgebers Klarheit zu verschaffen. Und der bezieht sich ausschließlich auf die 4 Gruppen.
Danke fuer die Info. Das wusste ich nicht.


Was waere denn, wenn auf der website stuende *Behinderte sind Menschen zweiter Klasse*
Das waere dann auch nicht strafbar, oder?
Das wuerde auch bedeuten, man koennte nicht verhindern, dass es dort stehen bliebe und ggfs. weiter verbreitet wuerde.
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Alt 15.06.2020, 16:15   #16
Dexter Morgan
Dissident
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Beiträge: 6.401
Zitat:
Zitat von Luthor Beitrag anzeigen
Ich denke, das ist ein Problem, das man immer hat, wenn man Diskriminierungen vorbeuegen und vermeiden will.
Frauenfeindliche Aussagen haben den Frieden im Land noch nie gefährdet, auch diese hat, grade wegen ihrer Deutlichkeit, nicht das Potenzial dazu. Das nimmt ja niemand ernst, der nicht schon vorher einen Dachschaden hatte. So ein wegweisender, Kommunikation beschränkender Richterspruch fällt demnach ohne die geringste Notwendigkeit.

Ich finde das übel.
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Alt 15.06.2020, 16:15   #17
Dexter Morgan
Dissident
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Zitat:
Zitat von Luthor Beitrag anzeigen
Das hat es hier mal gegeben?
Hab' ich doch geschrieben.
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Alt 15.06.2020, 16:22   #18
Luthor
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Beiträge: 17.094
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Hab' ich doch geschrieben.
Ich wollte gerade noch fragen, wie das ausgesehen hat und was ich mir darunter vorstellen muss, aber das lasse ich wohl besser sein.
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Alt 15.06.2020, 16:23   #19
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Das Oberlandesgericht Köln hat einen Freispruch in der Sache eines Mannes aufgehoben, der Frauen in verschiedener Weise als minderwertig dargestellt hatte:

https://www.olg-koeln.nrw.de/behoerd...lung/index.php

Keine Frage, sowas macht man nicht. Ich finde aber, dass hier eine Grenze überschritten wurde. Dass Männer über Frauen und Frauen über Männer herziehen ist Usus. Immer noch nicht schön, aber das zu kriminalisieren halte ich für falsch. Hier ist ein Spielraum für ein ungezwungenes Miteinander weggefallen. Im Grunde könnte man den LT durchforsten und User im Dutzend anklagen.

Für mich ist das klar ein unverhältnismäßiges, politisches Urteil.
Na, da bin ich jetzt aber einmal gespannt ob auch gegen die Feministen- bzw. Frauen(gruppen) vorgegangen wird die tlw. übelste "Hetze" über Männer auskippen, bis hin zum Wunsch von Verletzung, Verstümmelung oder sogar Tod.

Das muss nämlich Beides nicht sein, will sagen: wenn der Mann wirklich solchen Schmutz postuliert hat das Frauen minderwertig sind etc. (Zitat aus dem Link: "u.a. als "Menschen zweiter Klasse", "minderwertige Menschen" und "den Tieren näherstehend" bezeichnet" dann finde ich das Urteil durchaus ok. Sowas sprengt mMn die Grenzen von Meinungsfreiheit und ist auch kein "über den Anderen herziehen" mehr. Müsste man sich aber tatsächlich mal anschauen was der Mann da so geschrieben hat.
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2020, 16:24   #20
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.956
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Frauenfeindliche Aussagen haben den Frieden im Land noch nie gefährdet, auch diese hat, grade wegen ihrer Deutlichkeit, nicht das Potenzial dazu. Das nimmt ja niemand ernst, der nicht schon vorher einen Dachschaden hatte. So ein wegweisender, Kommunikation beschränkender Richterspruch fällt demnach ohne die geringste Notwendigkeit.

Ich finde das übel.
Ich find das Urteil ja vollkommen unproblematisch.

Frauen - oder überhaupt Jemanden als "minderwertig" oder "dem Tier nahestehend" zu bezeichnen und zig Beiträge zu dem Thema zu verfassen - das ist jetzt keine Meinung die eine Gesellschaft schützen muss.

Ich denke da an die Incel-Szene. Da findet man bestimmt ähnlich klingende Beiträge.
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