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Alt 15.06.2020, 16:24   #21
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Schwierige Materie, s.:
[I]Eine heftige öffentliche Debatte um den Tucholsk....
https://de.wikipedia.org/wiki/Soldaten_sind_M%C3%B6rder
Ja, ich kenne das - das berühmte "Soldaten sind Mörder."
Das ist natürlich heftig, aber wo kein Verbot überschritten, dort keine Strafe. Und wen man kein Gesetz findet, eines hinzubiegen, das explizit für 4 Gruppen -und nicht für 5- gilt, ist schon heavy.

Eines der Vorgängerurteile, die das Recht genauso verbogen haben und heute auch von keinem Rechtsgelehrten gehalten werden, ist das sog. Ersatzdiensturteil. Obwohl im Gesetz explizit stand, daß die Länge des Ersatzdienstes diejenige der Wehrzeit nicht überschreiten darf, hatte das BVG genau das gebilligt.
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Alt 15.06.2020, 16:24   #22
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Mir scheint das eindeutig. Es IST eindeutig, weil im Gesetzestext niedergeschrieben: "...nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische.....". Auf "Frauen" trifft das nicht zu - sie gehören zu keiner der 4 Gruppen - und ist auch nicht gemeint - es hilft in solchen Fällen ungemein und ist auch Pflicht eines Gerichts, sich in den (Bundestags) Akten über den Willen des Gesetzgebers Klarheit zu verschaffen. Und der bezieht sich ausschließlich auf die 4 Gruppen.

Als "beleidigend" empfinde ich die Äußerungen durchaus. Aber das ist wiederum nur dann strafbar, wenn es gegen eine konkrete Person gerichtet ist.

Wenn ich dagegen sage "alle Politiker (Frauen, Moderatoren) sind Arschlöcher", dann ist das zwar beleidigend (obwohl im Fall von Politikern zutreffend), aber nicht strafbar.

Also hat das Gericht mal wieder der berühmten pol.corr. wegen das Gesetz verdreht - kommt öfter vor.
Guter Punkt, daran habe ich im ersten Moment gar nicht gedacht! Stimmt, Volksverhetzung kann es qua Definition dann nicht sein. Ergo Fehlurteil.
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2020, 16:30   #23
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Zitat:
Zitat von Luthor Beitrag anzeigen
Danke fuer die Info. Das wusste ich nicht.


Was waere denn, wenn auf der website stuende *Behinderte sind Menschen zweiter Klasse*
Das waere dann auch nicht strafbar, oder?
Das wuerde auch bedeuten, man koennte nicht verhindern, dass es dort stehen bliebe und ggfs. weiter verbreitet wuerde.
Ich weiß nicht, ob es für diesen Fall entsprechende Gesetze gibt. Generell gibt es schon vor Diskriminierung schützende Gesetze, vor allem im Sozial- und Arbeitsrecht, bis hin zur Beschäftigungsverpflichtung.

Im Strafrecht ist mir nichts bekannt. Im übrigen wäre die Aussage "Behinderte sind Menschen zweiter Klasse" leider keine Diskriminierung, sondern eine Wahrheit.....
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Alt 15.06.2020, 16:38   #24
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
...hier das berühmte Zivildiensturteil -nicht im mühsam zu lesenden Text, sondern im Bericht.

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513989.html
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Alt 15.06.2020, 16:40   #25
Dexter Morgan
Dissident
Themenstarter
 
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
Diese Aussage über Behinderte hätte vielleicht sogar das Potenzial, zu hetzen, je nach Tenor. Frauenfeindliche Aussagen haben das i.d.R. nicht. Eine Volksverhetzung, die das Volk nicht aufhetzen kann, ist eigentlich keine. Das wäre meine Logik.
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Alt 15.06.2020, 16:49   #26
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.913
Zitat:
Zitat von Matze1985 Beitrag anzeigen
Ich find das Urteil ja vollkommen unproblematisch.

Frauen - oder überhaupt Jemanden als "minderwertig" oder "dem Tier nahestehend" zu bezeichnen und zig Beiträge zu dem Thema zu verfassen - das ist jetzt keine Meinung die eine Gesellschaft schützen muss.

Ich denke da an die Incel-Szene. Da findet man bestimmt ähnlich klingende Beiträge.
Nicht nur Beiträge, sondern auch Massenmörder.



Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Diese Aussage über Behinderte hätte vielleicht sogar das Potenzial, zu hetzen, je nach Tenor. Frauenfeindliche Aussagen haben das i.d.R. nicht.
Das halte ich für eine sehr blauäugige Sicht.
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poor but loud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2020, 17:10   #27
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen
Nicht nur Beiträge, sondern auch Massenmörder.
Massenmörder?
Geht es nicht noch eine Spur polemischer/ pathetischer?
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2020, 17:38   #28
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.956
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Massenmörder?
Geht es nicht noch eine Spur polemischer/ pathetischer?
Ich persönlich halte diese Szene...in der zB. eben Frauen verunglimpft werden für sehr gefährlich.

Das kann durchaus Nährboden sein für irgendwelche Terrorakte...siehe den Amoklauf von Isla Vista.

Wenn ich dann einen Blog/Forum/Wasauchimmer betreibe, das den gleichen Ton anschlägt gegen Frauen...dann schützt mich die Meinungsfreiheit eben nicht mehr. Und harmlos ist sowas eben auch nicht.
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Matze1985 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2020, 17:49   #29
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.913
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
massenmörder?
geht es nicht noch eine spur polemischer/ pathetischer?
* plonk *
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Alt 15.06.2020, 18:41   #30
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Mir scheint das eindeutig. Es IST eindeutig, weil im Gesetzestext niedergeschrieben: "...nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische.....". Auf "Frauen" trifft das nicht zu - sie gehören zu keiner der 4 Gruppen - und ist auch nicht gemeint - es hilft in solchen Fällen ungemein und ist auch Pflicht eines Gerichts, sich in den (Bundestags) Akten über den Willen des Gesetzgebers Klarheit zu verschaffen. Und der bezieht sich ausschließlich auf die 4 Gruppen...
Nicht korrekt, denn der Gesetzestextdes § 130 Abs. 1 Satz 1 lautet weiter:

....gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung...

Das Revisionsgericht, begründet seine Entscheidung zudem wie folgt:

"Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass zu den von § 130 StGB geschützten "Teilen der Bevölkerung" auch Frauen zählen. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des Gesetzes, der Auslegungshistorie, der Systematik und aus dem Zweck der Vorschrift..."
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
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