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Du befindest dich im Forum: Panorama. Dies und Das. Hier kannst du über Themen schreiben, die nicht in die anderen Kategorien passen. Du suchst ein Geschenk für die Hochzeit des besten Freundes, du möchtest über dein gerade absolviertes Bewerbungsgespräch berichten oder suchst Anregungen um ein Studium aufzunehmen? Dann ist dies das richtige Unterforum für dich. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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Themen-Optionen |
15.06.2020, 18:42 | #31 | |||
Special Member
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.540
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Zitat:
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15.06.2020, 18:46 | #32 | ||
Special Member
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.540
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Im Ernst jetzt:
M.E. werden in Deutschland "Wörter" (Beleidigungen etc.) zu hoch, und körperliche Übergriffe (z.B. der Schlag ins Gesicht) zu niedrig befstraft. Die Relation passt da nicht.
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15.06.2020, 18:56 | #33 | |||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Zitat:
Norm, der eben gerade nicht auf lediglich 4 Merkmale beschränkt ist.
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16.06.2020, 04:32 | #34 | |||
Ein Buch über Nerds!!
Registriert seit: 01/2007
Ort: Hoch den Rock, rein den Stock!
Beiträge: 11.530
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Zitat:
Eine Zensur findet nicht statt.
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16.06.2020, 07:58 | #35 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Der Schriftsteller ist der einzige Mensch, der immer Recht hat.
Wenn er schreibt "Jolanthe saß im Garten und pflückte Blumen, während sich ihr Liebhaber von hinten näherte", dann ist das so und nicht anders und kein Mensch kann sinnvoller Weise widersprechen.
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16.06.2020, 08:54 | #36 | |||
seniler alter Zirkusaffe™
Registriert seit: 03/2004
Ort: Locked in eternal limbo
Beiträge: 25.477
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Zitat:
Auch, weil er das nicht nur im Suff vor sich hingebrabbelt hat, sondern das auf seiner Homepage verbreiten wollte. Bin nun echt keiner, der überbordenden Feminismus bejubelt, aber das geht für mich komplett in Ordnung. Auch da ich denke, dass eine ähnliche Seite einer Frau über Männer genauso abgestraft würde. Hier agiert jemand sehr bewusst gegen ein friedliches Zusammenleben, indem er die Hälfte der Menschheit diffamiert. Wir haben nun mal nicht die absolute und ungezügelte Meinungsfreiheit, sondern sie wird da eingeschränkt (huuuch!), wo gegen andere gehetzt und wo zu Gewalt aufgerufen wird. Und das ist komplett okay so. Die USA hat diese geringen, aber bedeutenden Beschränkungen weniger, wie diese Tage immer mehr durchschimmert. Und fällt damit nicht grad als ein Role-Model für die Welt auf. Ich lebe lieber hier als dort. Deutlich lieber.
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16.06.2020, 10:06 | #37 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Man muss schon einen ziemlichen Hass haben, um so gestörte Aussagen zu tätigen wie der Verurteilte. Vermutlich stecken da massive Frustrationen dahinter. Andererseits sind viele Männer immer wieder von Frauen frustriert. Meistens dann, wenn irgendwelche Wunschvorstellungen sich nicht erfüllen. Aber die meisten Männer geben dann nicht so einen Stuss von sich. Es liegt an einem selbst, konstruktiv mit negativen Erlebnissen mit dem anderen Geschlecht umzugehen. Man sollte Frauen weder verklären noch dämonisieren, beides ist destruktiv.
Geändert von gastlovetalk (16.06.2020 um 10:15 Uhr) |
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16.06.2020, 10:53 | #38 | |||
Dissident
Themenstarter
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
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Zitat:
Hetze ist erst dann effektiv, wenn sie etwas subtiler erfolgt, also mit vermeindlichen Argumenten unterfüttert wird, sich gegen jene richtet, die sich nicht wehren können, eine Minderheit darstellen oder aus anderen Gründen nicht allgegenwärtig sind. Die explizite Nennung einiger Gruppen (wenngleich keine erschöpfende Definition der zu schützenden Gruppen) in § 130 StGB hat sicher den Sinn gehabt, eine Leitlinie zu geben, worauf der Paragraph angewendet werden soll. Nichts findet sich, dass nahelegt, die beiden Geschlechter unter diesen Schutz zu stellen. Für mich ist das Rechtsbeugung. Sinnvoll ist es auch nicht, da niemandem damit in der Vergangenheit geschadet wurde. Anders sieht es bei den genannte Gruppen und solchen, die man daraus ableiten könnte, aus. Dort erschließt sich der Sinn sofort. Sollte jemand aus Frust "Frauen sind doch eh alle Schl@mpen" auf seiner Website posten, kann er schonmal die Brieftasche bereithalten. In jedem Fall wäre ein Staatsanwalt wohl gezwungen, sich damit zu beschäftigen, wenn sowas gemeldet wird, was in Zukunft dann wohl öfter mal passieren wird.
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16.06.2020, 11:14 | #39 | ||
seniler alter Zirkusaffe™
Registriert seit: 03/2004
Ort: Locked in eternal limbo
Beiträge: 25.477
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Man kann nicht jede Straftat erlauben, nur weil andernfalls die Gefahr einer Bagatellisierung droht.
Was er da vom Stapel ließ, war wirklich viel zu krass und so ein Urteil darf auch ruhig Signalwirkung haben. Auch eine eigene statische Webseite, die verbreiten will, dass “Alle Frauen Schl@mpen” sind, darf ruhig vom Netz. Anders seh’ ich’s bei Foren und sozialen Medien. In einer Plauderumgebung kann sich auch die Gesellschaft gegen solchen Mist wehren... das muss nicht vor Gericht. Solang’s nicht grad ein dediziertes Frauenhasserforum ist. Ein Männerhasserforum würd’ ich ja umgekehrt auch gern umgehend verschwinden sehen. Sowas führt zu nichts gutem. Wir müssen nun mal miteinander klarkommen.
Geändert von Sam Hayne (16.06.2020 um 11:19 Uhr) |
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16.06.2020, 11:36 | #40 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Es geht im Bereich der Jurisprudenz nicht darum, ob man ein Urteil "gut findet" oder "schlecht findet", sondern, ob es im Einklang mit der Gesetzeslage steht.
Und da kann man sich dann im Bezug auf den 130StGB ziemlich einfach dahingehend schlau machen, daß er für die Abwehr von Neonazis im allgemeinen und zur Bekämpfung der sog. "Auschwitzlüge" im besonderen geschaffen worden ist. Das jetzt auf einen völlig anderen Sachverhalt umzubiegen ist weder vom Sinn, noch vom Wortlaut des Gesetzes gedeckt. Was man ja sogar dem Urteil daran entnehmen kann, wie es herumeiert, um etwas unplausibles als plausibel darzustellen. Aber der Fall ist ja -zum Glück- noch nicht ausgestanden. Wen Gesetzesdetails interessieren - und nur darauf kommt es im Recht an: http://universaar.uni-saarland.de/jo...rticle/136/151
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