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Alt 15.06.2020, 19:42   #31
Robertalk
Special Member
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.538
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Mir scheint das eindeutig. Es IST eindeutig, weil im Gesetzestext niedergeschrieben: "...nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische.....". Auf "Frauen" trifft das nicht zu - sie gehören zu keiner der 4 Gruppen
Doch, das "Rasseweib"
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Alt 15.06.2020, 19:46   #32
Robertalk
Special Member
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.538
Im Ernst jetzt:

M.E. werden in Deutschland "Wörter" (Beleidigungen etc.) zu hoch,
und körperliche Übergriffe (z.B. der Schlag ins Gesicht) zu niedrig befstraft.
Die Relation passt da nicht.
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Alt 15.06.2020, 19:56   #33
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Luthor Beitrag anzeigen
...
Was waere denn, wenn auf der website stuende *Behinderte sind Menschen zweiter Klasse*
Das waere dann auch nicht strafbar, oder?...
"Behinderte Menschen" fallen ebenso unter den Schutzbereich dieser
Norm, der eben gerade nicht auf lediglich 4 Merkmale beschränkt ist.
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Alt 16.06.2020, 05:32   #34
GreatBallsofFire
Ein Buch über Nerds!!
 
Registriert seit: 01/2007
Ort: Hoch den Rock, rein den Stock!
Beiträge: 11.530
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Ein Buch ist kein rechtfreier Raum und viel weniger ist es ein Internet-Forum. Ich sage das mit dem Hintergrund eines realen Falls im LT (Beleidungungsklage).
Wo die Handlung eines Buches stattfindet und welches Recht dabei gilt, obliegt aber der Entscheidung des Autors, nicht der deutschen Gesetzgebung.
Eine Zensur findet nicht statt.
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GreatBallsofFire ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2020, 08:58   #35
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Der Schriftsteller ist der einzige Mensch, der immer Recht hat.
Wenn er schreibt "Jolanthe saß im Garten und pflückte Blumen, während sich ihr Liebhaber von hinten näherte", dann ist das so und nicht anders und kein Mensch kann sinnvoller Weise widersprechen.
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Alt 16.06.2020, 09:54   #36
Sam Hayne
seniler alter Zirkusaffe™
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Locked in eternal limbo
Beiträge: 25.477
Zitat:
Der Angeklagte hatte auf einer von ihm betriebenen Homepage im Internet in zahlreichen Beiträgen Frauen u.a. als "Menschen zweiter Klasse", "minderwertige Menschen" und "den Tieren näherstehend" bezeichnet. Das Amtsgericht Bonn hatte ihn daher zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen verurteilt.
Finde ich ok.
Auch, weil er das nicht nur im Suff vor sich hingebrabbelt hat, sondern das auf seiner Homepage verbreiten wollte.

Bin nun echt keiner, der überbordenden Feminismus bejubelt, aber das geht für mich komplett in Ordnung. Auch da ich denke, dass eine ähnliche Seite einer Frau über Männer genauso abgestraft würde. Hier agiert jemand sehr bewusst gegen ein friedliches Zusammenleben, indem er die Hälfte der Menschheit diffamiert.

Wir haben nun mal nicht die absolute und ungezügelte Meinungsfreiheit, sondern sie wird da eingeschränkt (huuuch!), wo gegen andere gehetzt und wo zu Gewalt aufgerufen wird. Und das ist komplett okay so.
Die USA hat diese geringen, aber bedeutenden Beschränkungen weniger, wie diese Tage immer mehr durchschimmert. Und fällt damit nicht grad als ein Role-Model für die Welt auf.
Ich lebe lieber hier als dort. Deutlich lieber.
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Sam Hayne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2020, 11:06   #37
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Man muss schon einen ziemlichen Hass haben, um so gestörte Aussagen zu tätigen wie der Verurteilte. Vermutlich stecken da massive Frustrationen dahinter. Andererseits sind viele Männer immer wieder von Frauen frustriert. Meistens dann, wenn irgendwelche Wunschvorstellungen sich nicht erfüllen. Aber die meisten Männer geben dann nicht so einen Stuss von sich. Es liegt an einem selbst, konstruktiv mit negativen Erlebnissen mit dem anderen Geschlecht umzugehen. Man sollte Frauen weder verklären noch dämonisieren, beides ist destruktiv.
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Geändert von gastlovetalk (16.06.2020 um 11:15 Uhr)
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Alt 16.06.2020, 11:53   #38
Dexter Morgan
Dissident
Themenstarter
 
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.400
Zitat:
Zitat von questio Beitrag anzeigen
Man muss schon einen ziemlichen Hass haben, um so gestörte Aussagen zu tätigen wie der Verurteilte. Vermutlich stecken da massive Frustrationen dahinter. Andererseits sind viele Männer immer wieder von Frauen frustriert. Meistens dann, wenn irgendwelche Wunschvorstellungen sich nicht erfüllen. Aber die meisten Männer geben dann nicht so einen Stuss von sich. Es liegt an einem selbst, konstruktiv mit negativen Erlebnissen mit dem anderen Geschlecht umzugehen. Man sollte Frauen weder verklären noch dämonisieren, beides ist destruktiv.
Das sehe ich auch so. Ich finde nur nicht, dass das erzwungen werden sollte.

Hetze ist erst dann effektiv, wenn sie etwas subtiler erfolgt, also mit vermeindlichen Argumenten unterfüttert wird, sich gegen jene richtet, die sich nicht wehren können, eine Minderheit darstellen oder aus anderen Gründen nicht allgegenwärtig sind. Die explizite Nennung einiger Gruppen (wenngleich keine erschöpfende Definition der zu schützenden Gruppen) in § 130 StGB hat sicher den Sinn gehabt, eine Leitlinie zu geben, worauf der Paragraph angewendet werden soll. Nichts findet sich, dass nahelegt, die beiden Geschlechter unter diesen Schutz zu stellen. Für mich ist das Rechtsbeugung.

Sinnvoll ist es auch nicht, da niemandem damit in der Vergangenheit geschadet wurde. Anders sieht es bei den genannte Gruppen und solchen, die man daraus ableiten könnte, aus. Dort erschließt sich der Sinn sofort.

Sollte jemand aus Frust "Frauen sind doch eh alle Schl@mpen" auf seiner Website posten, kann er schonmal die Brieftasche bereithalten. In jedem Fall wäre ein Staatsanwalt wohl gezwungen, sich damit zu beschäftigen, wenn sowas gemeldet wird, was in Zukunft dann wohl öfter mal passieren wird.
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Dexter Morgan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2020, 12:14   #39
Sam Hayne
seniler alter Zirkusaffe™
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Locked in eternal limbo
Beiträge: 25.477
Man kann nicht jede Straftat erlauben, nur weil andernfalls die Gefahr einer Bagatellisierung droht.

Was er da vom Stapel ließ, war wirklich viel zu krass und so ein Urteil darf auch ruhig Signalwirkung haben.

Auch eine eigene statische Webseite, die verbreiten will, dass “Alle Frauen Schl@mpen” sind, darf ruhig vom Netz.
Anders seh’ ich’s bei Foren und sozialen Medien. In einer Plauderumgebung kann sich auch die Gesellschaft gegen solchen Mist wehren... das muss nicht vor Gericht.
Solang’s nicht grad ein dediziertes Frauenhasserforum ist.
Ein Männerhasserforum würd’ ich ja umgekehrt auch gern umgehend verschwinden sehen.
Sowas führt zu nichts gutem. Wir müssen nun mal miteinander klarkommen.
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Geändert von Sam Hayne (16.06.2020 um 12:19 Uhr)
Sam Hayne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2020, 12:36   #40
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Es geht im Bereich der Jurisprudenz nicht darum, ob man ein Urteil "gut findet" oder "schlecht findet", sondern, ob es im Einklang mit der Gesetzeslage steht.

Und da kann man sich dann im Bezug auf den 130StGB ziemlich einfach dahingehend schlau machen, daß er für die Abwehr von Neonazis im allgemeinen und zur Bekämpfung der sog. "Auschwitzlüge" im besonderen geschaffen worden ist.

Das jetzt auf einen völlig anderen Sachverhalt umzubiegen ist weder vom Sinn, noch vom Wortlaut des Gesetzes gedeckt. Was man ja sogar dem Urteil daran entnehmen kann, wie es herumeiert, um etwas unplausibles als plausibel darzustellen.

Aber der Fall ist ja -zum Glück- noch nicht ausgestanden.

Wen Gesetzesdetails interessieren - und nur darauf kommt es im Recht an: http://universaar.uni-saarland.de/jo...rticle/136/151
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