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Alt 15.06.2020, 15:19   #1
Dexter Morgan
Dissident
 
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
Verunglimpfung von Frauen: Volksverhetzung

Das Oberlandesgericht Köln hat einen Freispruch in der Sache eines Mannes aufgehoben, der Frauen in verschiedener Weise als minderwertig dargestellt hatte:

https://www.olg-koeln.nrw.de/behoerd...lung/index.php

Keine Frage, sowas macht man nicht. Ich finde aber, dass hier eine Grenze überschritten wurde. Dass Männer über Frauen und Frauen über Männer herziehen ist Usus. Immer noch nicht schön, aber das zu kriminalisieren halte ich für falsch. Hier ist ein Spielraum für ein ungezwungenes Miteinander weggefallen. Im Grunde könnte man den LT durchforsten und User im Dutzend anklagen.

Für mich ist das klar ein unverhältnismäßiges, politisches Urteil.
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Alt 15.06.2020, 15:19 #00
Administrator
Hallo Dexter Morgan, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 15.06.2020, 15:30   #2
Sportismylife
Sporty
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 8.345
Deswegen bin ich gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit. "Volksverherzung" ist meiner Meinung nach eine Grauzone, die beliebig ausgelegt werden kann.
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Alt 15.06.2020, 15:33   #3
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Ich bin ja mal sehr gespannt, ob der Volksverhetzungsparagraph dann in Zukunft auch bei misandristischen Hasstiraden herangezogen wird, von denen es von radikalfeministischer Seite her ja genügend gibt. Aber ich bezweifle es stark. Irgendwelche geistigen Verrenkungen werden sich schon finden lassen, damit das Mannerbashing munter weitergehen kann.
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Alt 15.06.2020, 15:37   #4
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
...Dass Männer über Frauen und Frauen über Männer herziehen ist Usus. Immer noch nicht schön, aber das zu kriminalisieren halte ich für falsch. Hier ist ein Spielraum für ein ungezwungenes Miteinander weggefallen...
In dem Ureil heißt es: Der Angeklagte hatte auf einer von ihm betriebenen
Homepage im Internet in zahlreichen Beiträgen Frauen u.a. als "Menschen
zweiter Klasse", "minderwertige Menschen" und "den Tieren näherstehend"
bezeichnet.


Was hat das bitteschön noch mit einem "ungezwungenen Miteinander zu tun"?
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Alt 15.06.2020, 15:37   #5
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
Registriert seit: 02/2003
Ort: NW1
Beiträge: 17.094
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Das Oberlandesgericht Köln hat einen Freispruch in der Sache eines Mannes aufgehoben, der Frauen in verschiedener Weise als minderwertig dargestellt hatte:

https://www.olg-koeln.nrw.de/behoerd...lung/index.php

Keine Frage, sowas macht man nicht. Ich finde aber, dass hier eine Grenze überschritten wurde. Dass Männer über Frauen und Frauen über Männer herziehen ist Usus. Immer noch nicht schön, aber das zu kriminalisieren halte ich für falsch. Hier ist ein Spielraum für ein ungezwungenes Miteinander weggefallen. Im Grunde könnte man den LT durchforsten und User im Dutzend anklagen.

Für mich ist das klar ein unverhältnismäßiges, politisches Urteil.
Das hat der Mann verbreitet:
Zitat:
Der Angeklagte hatte auf einer von ihm betriebenen Homepage im Internet in zahlreichen Beiträgen Frauen u.a. als "Menschen zweiter Klasse", "minderwertige Menschen" und "den Tieren näherstehend" bezeichnet.
Ich sehe da kein ungezwungenes Miteinander, sondern eindeutige Diskriminierung.
*Frauen* kann man beliebig durch andere Menschen ersetzen.
Behinderte, Andersglaeubige, whatever.
Die Aeusserungen sind doch eindeutig, oder siehst du das anders?

Ja, Diskriminierungsfaelle sind immer auch politisch, weil sie die Richtlinien beeinflussen, wie Menschen miteinander umgehen.
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Alt 15.06.2020, 15:55   #6
Dexter Morgan
Dissident
Themenstarter
 
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
Wo wird denn eine Herabsetzung beginnen, die so bewertet wird? Das weiß noch keiner, würde ich sagen. Hier liegt ein weites Feld an Auslegungen vor uns, das sich eröffnet hat.
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Alt 15.06.2020, 15:56   #7
GreatBallsofFire
Ein Buch über Nerds!!
 
Registriert seit: 01/2007
Ort: Hoch den Rock, rein den Stock!
Beiträge: 11.530
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
..Im Grunde könnte man den LT durchforsten und User im Dutzend anklagen..
Das wird nicht funktionieren. Denn die im Gesamtkunstwerk LT zu Worte kommenden Gestalten sind reine Kunstfiguren mit Fantasienamen, die mit den real dahinterstehenden Personen nichts gemeinsam haben müssen.

Ein Buchautor kann auch nicht belangt werden, wenn er in seinem Roman jemanden beleidigt oder gar umbringt.
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Alt 15.06.2020, 15:59   #8
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
Registriert seit: 02/2003
Ort: NW1
Beiträge: 17.094
Zitat:
Zitat von Dexter Morgan Beitrag anzeigen
Wo wird denn eine Herabsetzung beginnen, die so bewertet wird? Das weiß noch keiner, würde ich sagen. Hier liegt ein weites Feld an Auslegungen vor uns, das sich eröffnet hat.
Die Grenzen genau zu definieren ist nicht so leicht und es birgt auch immer die Gefahr, dass uebertrieben wird, aber die Aeusserungen aus der Verlinkung finde ich eindeutig. Du nicht?


Weisst du, was das fuer eine website ist, die der Mann betreibt?
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Alt 15.06.2020, 15:59   #9
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Mir scheint das eindeutig. Es IST eindeutig, weil im Gesetzestext niedergeschrieben: "...nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische.....". Auf "Frauen" trifft das nicht zu - sie gehören zu keiner der 4 Gruppen - und ist auch nicht gemeint - es hilft in solchen Fällen ungemein und ist auch Pflicht eines Gerichts, sich in den (Bundestags) Akten über den Willen des Gesetzgebers Klarheit zu verschaffen. Und der bezieht sich ausschließlich auf die 4 Gruppen.

Als "beleidigend" empfinde ich die Äußerungen durchaus. Aber das ist wiederum nur dann strafbar, wenn es gegen eine konkrete Person gerichtet ist.

Wenn ich dagegen sage "alle Politiker (Frauen, Moderatoren) sind Arschlöcher", dann ist das zwar beleidigend (obwohl im Fall von Politikern zutreffend), aber nicht strafbar.

Also hat das Gericht mal wieder der berühmten pol.corr. wegen das Gesetz verdreht - kommt öfter vor.
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Alt 15.06.2020, 15:59   #10
Dexter Morgan
Dissident
Themenstarter
 
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
Zitat:
Zitat von GreatBallsofFire Beitrag anzeigen
Das wird nicht funktionieren. Denn die im Gesamtkunstwerk LT zu Worte kommenden Gestalten sind reine Kunstfiguren mit Fantasienamen, die mit den real dahinterstehenden Personen nichts gemeinsam haben müssen.

Ein Buchautor kann auch nicht belangt werden, wenn er in seinem Roman jemanden beleidigt oder gar umbringt.
Ein Buch ist kein rechtfreier Raum und viel weniger ist es ein Internet-Forum. Ich sage das mit dem Hintergrund eines realen Falls im LT (Beleidungungsklage).
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