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Themen-Optionen |
16.03.2021, 21:47 | #11 | ||
Golden Member
Registriert seit: 12/2017
Beiträge: 1.049
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Nix verstehen gut
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17.03.2021, 11:37 | #12 | ||
Dissident
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
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Es geht ja auch nicht um die Bedarfsdeckung. Der Bedarf ist durch die Grundsicherung festgelegt. Bis zu 373 EUR sind das in der Spitze bis zum 18. Lebensjahr. Demnach wären 186,50 EUR pro Elter zu bezahlen.
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17.03.2021, 12:10 | #13 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Nick, hast Du die Katzen oder deren Mutti geschwängert?
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17.03.2021, 13:32 | #14 | ||
abgemeldet
Themenstarter
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Angenommen ein Mann verdient 5.000 € im Monat. Dann bezahlt er ungefähr 1.000 € Kindesunterhalt.
Das findet ihr in Ordnung ? Den Lebensstandard der Mutter zu finanzieren ? Denn um das Kindeswohl geht es ab solchen Beträgen doch schon lange nicht mehr. Auch wird die Mutter das nicht selbstlos für das Kind zurücklegen. Außerdem ist es weit mehr als für ein angemessenes Leben benötigt werden würde. Also warum ?
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17.03.2021, 13:34 | #15 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Warum will ein Mann 5000 Euro im Monat verdienen? Ist doch weit mehr, mehr als für ein angemessenes Leben benötigt werden würde.
Merkst Du was?
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17.03.2021, 13:35 | #16 | |||
Dissident
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
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17.03.2021, 13:46 | #17 | |||
Landvogt
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.956
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17.03.2021, 14:00 | #18 | ||||||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Wenn ein Kindesvater die Möglichkeiten hat mehr zu zahlen ist es nur fair. Und das sage ich als Unterhaltspflichtiger Vater.
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17.03.2021, 17:59 | #19 | ||
Special Member
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.540
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Letztlich besteht das Problem, dass der Alleinerziehende Kindererziehung und Berufstätigkeit vereinbaren muß, was ja vollzeitbeschäftigt kaum möglich ist.
Wenn die/der Unterhaltsverpflichtete sagt: "Wenn Du Dich mit dem Unterhalt so anstellst, dann hätte ich eine Idee: Nimm Du das Kind und ich gehe weiter arbeiten und zahle Dir dann den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle." Meist werden die Unterhaltsverpflichteten dann ganz kleinlaut.... Wie immer gibt es natürlich Grenzfälle. Ich kenne den Fall, wo das stattliche Gehalt nur deshalb so hoch war, weil in dem Job jede Woche 15 (bezahlte) Überstunden (Dienste) erwartet wurden und es nicht möglich war, diese abzufeiern. In dem Fall finde ich es schon problematisch, wenn das Gehalt der Überstunden bei der Unterhaltsberechnung einbezogen wird.
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17.03.2021, 18:35 | #20 | ||
Zan Zendegi Azadi
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.888
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Neues Feindbild kreiert?
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