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Alt 17.03.2021, 18:51   #21
Kaesekuchen
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Nick88 Beitrag anzeigen
Angenommen ein Mann verdient 5.000 € im Monat. Dann bezahlt er ungefähr 1.000 € Kindesunterhalt.
Das findet ihr in Ordnung ?
Den Lebensstandard der Mutter zu finanzieren ?
Denn um das Kindeswohl geht es ab solchen Beträgen doch schon lange nicht mehr.
Auch wird die Mutter das nicht selbstlos für das Kind zurücklegen.
Außerdem ist es weit mehr als für ein angemessenes Leben benötigt werden würde.
Also warum ?
Naja, es sind ja keine 1.000 Euro, es sind 903 Euro bei einem 18 jährigen Kind und ne Ausbildungsvergütung kannste abziehen.
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Alt 17.03.2021, 22:18   #22
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
...Der Bedarf, so ist zumindest die kapitalistische Logik, steigt mit den finanziellen Möglichkeiten.
Na ganz so ist es im deutschen Unterhaltsrecht aber auch nicht, denn
schließlich gibt es auch hier Grenzen (Korrekturen im Oberbereich und
im Unterbereich).

Da wird irgendwann auch mal die "soziale Schicht" zur Grenze. Plump
z.B. dargestellt, ist der Unterhaltspflichtige aus Deutschland und das be-
rechtigte Kind lebt in Polen, anstatt in Deutschland. Oder, stammt ein
solches nicht aus den "obersten Schichten" und braucht demnach we-
der 3 Babysitter, 30 Instrumentalunterrichtslehrer und 40 Sprachlehrer
die Woche für seine "angemessene Standes-" Bildung.

Dem Kind selbst gegenüber mag diese "Denke" ganz sicher ungerecht
sein. Denn auch hier würde der erziehungsberechtigte Elternteil (Mutter
ja meist) durch diese vielen Bildungschancen enorm bei der Erziehung
entlastet und das Kind dermaßen gefördert werden, dass es bei so vie-
len Chancen ggf. mal seinen super Weg findet.

Gibt es in Deutschland bisher so aber nicht, weil es nach oben aufgrund
der Herkunft usw. (oha, von wegen Anti-Diskriminierung) künstlich auf-
gesetzte und gepflegte Grenzen gibt.

Und wenn man -unberechtigt, wie ich denke- meint, hier könnte eine
Mutter sich über das gemeinsame Kind nur selbst bereichern wollen, so
halte ich das für ein schlechtes Argument einer solchen Ungleichbehand-
lung. Denn, so etwas gibt es auch in Oberschichten und das wäre u.a.
durch die Einschaltung eines Unterhaltsverwalters im Zweifel auch ver-
meidbar. Also jemanden, der im Notfall tatsächlich drauf schaut, dass
ein solches Kind entsprechende Förderungen erfährt bzw. für ein sol-
ches ein Fond angelegt wird.

Ich sehe da jedenfalls keinen "echten" Nachteil drin, weil auch der Unter-
haltsschulder auf lange Sicht sogar eher Vorteile daraus haben dürfte, er-
fährt sein Kind die ihm bestmögliche Bildung und Chancen.

Zitat:
Zitat von Düsseldorfer Tabelle
Zwar leitet das Kind seinen Bedarf von der Lebensstellung seiner Eltern und damit auch aus deren Einkommen ab. Die Grenze wird aber in der bloßen Teilhabe am Luxus der Eltern gesehen. Zudem würde bei einer weiteren Fortschreibung der Kindesunterhaltbeträge die Gefahr bestehen, dass Unterhaltszahlungen von dem betreuenden Elternteil nicht mehr ausschließlich zur Bedarfsdeckung des Kindes verwendet, sondern zweckentfremdet abgezweigt werden.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/fo...en_184844.html
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2021, 18:33   #23
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.913
Ich finde es nicht in Ordnung, schon bei Kindern Standesunterschiede herbeizuführen. Alle Kinder sollten gleich behandelt werden.

Letztlich ist es auch sehr die Frage, wieviel vom Unterhalt beim Kind ankommt.
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Alt 30.06.2021, 19:14   #24
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen
Ich finde es nicht in Ordnung, schon bei Kindern Standesunterschiede herbeizuführen. Alle Kinder sollten gleich behandelt werden.

Letztlich ist es auch sehr die Frage, wieviel vom Unterhalt beim Kind ankommt.
Das würde aber bedeuten das alle gleich wenig bekommen. Es geht ja auch gar nicht um Standesunterschiede. Warum soll man einem Kind die erweiterten Möglichkeiten verweigern wenn es die Finanzen des Unterhaltspflichtigen hergeben? Zumal idR das Kind ja auch aus diesen "Verhältnissen" kommt.

Das hat auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun, das ist bloße Gleichmacherei. Jedoch nur unter Trennungskindern, was also nicht zu Ende gedacht ist. Die Unterschiede sind also dennoch da, dann halt nur zwischen Scheidungskindern und Kindern in vollständigen Elternhäusern.
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2021, 19:17   #25
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.913
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Es geht ja auch gar nicht um Standesunterschiede.
Doch, genau darum geht es. Markenklamottenwahn und so.


Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Das hat auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun, das ist bloße Gleichmacherei.
Was ist so schlimm an Gleichmacherei? Und inwiefern soll die Düsseldorfer Tabelle gerecht sein?
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poor but loud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2021, 20:05   #26
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Gleichmacherei ist unnötig und unmenschlich.
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2021, 20:54   #27
Dexter Morgan
Dissident
 
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.401
Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen
Was ist so schlimm an Gleichmacherei?
Sieh es mal andersherum: Warum soll der reichere Unterhaltspflichtige einen geringeren Anteil von seinem Einkommen abführen als der ärmere?
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Alt 30.06.2021, 21:45   #28
Nick88
abgemeldet
Themenstarter
Warum soll ein Mann überhaupt einen überdurchschnittlichen Betrag an Kindesunterhalt bezahlen , nur weil er überdurchschnittlich verdient ?
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Nick88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2021, 21:49   #29
Nick88
abgemeldet
Themenstarter
Sehe es wie die Österreicher das regeln.
Die sogenannte Playboy-Grenze wäre für Deutschland auch gut
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Nick88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2021, 21:51   #30
Nick88
abgemeldet
Themenstarter
Die Playboy Obergrenze wurde eingeführt um bei besonders großem Leistungsvermögen des Unterhaltsschuldners Überalimentierung zu vermeiden.
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