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31.07.2021, 22:07 | #361 | ||
erschrocken
Registriert seit: 05/2013
Ort: nördlich
Beiträge: 5.514
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Für den hier diskutierten Flüchtlings"strom" nicht relevant, aber doch: Nord- und Ostseeküste. (und ganz theoretisch könnte ein Asylbewerber auch über den Luftweg)
Weiterhin ist die Grenze zur Schweiz faktisch auch eine EU-Außengrenze, auch wenn die in dieser Betrachtung ebenfalls nicht relevant ist. Aber wie so oft halt nur halbgare Aussagen von dir.
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31.07.2021, 22:07 | #362 | |||
erschrocken
Registriert seit: 05/2013
Ort: nördlich
Beiträge: 5.514
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Zitat:
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31.07.2021, 22:11 | #363 | |||
Dissident
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.400
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Zitat:
Da aber von Schengen bis Außengrenze in diesem Beitrag eh alles, aber wirklich alles falsch war, dachte ich bei mir, das spartste dir. Aber nu isses auch egal.
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31.07.2021, 22:19 | #364 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Zitat:
Schildere Du doch einmal die exakten Zusammenhänge von Schengen, Dublin 2 und 3 unter Berücksichtigung des Begriffs "sichere Drittstaaten" damit wir hier weiterkommen.
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31.07.2021, 22:39 | #365 | |||
erschrocken
Registriert seit: 05/2013
Ort: nördlich
Beiträge: 5.514
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Zitat:
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31.07.2021, 22:50 | #366 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Die Rolle hält schon Dexter besetzt.
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31.07.2021, 23:07 | #367 | ||
Dissident
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.400
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Die verträgt im LT auch eine Doppelbesetzung.
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01.08.2021, 03:05 | #368 | |||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Zitat:
beide und sage: nein, nicht wirklich korrekt. Denn er "muss" weder den Fuß zuerst darauf gesetzt haben, noch verliert er im weiteren jene An- sprüche nach Art. 16a GG bzw. würde er "illegal", nur, weil er Migrations- hintergrund hat und sein "Zielland" wechseln möchte. Aber selbst, wenn es tatsächlich absolut ausschließende EU Normen in diesem Sinne für (einzig hier in Frage kommende) Asylbewerber gäbe: darf jeder hier "gestrandete" legal einen Antrag nach 16a GG stellen. Ein solcher muss bearbeitet werden und macht aus dem Antragsteller keinen "Illegalen" Menschen. Man muss schon arg menschenfeinlich unterwegs sein, um da irgend- wie einen haltbaren Strick draus zu drehen wollen, der aber selbst so, nicht einfach gegeben wäre- Denn, kein Mensch muss "politisch" usw. erst verfolgt sein, um sein "Glück" in einem vermeitlich besseren Land zu probieren. Das "dreckigste" der Geschichte, was wir uns vor Augen führen können ist, die eigene "Wanderung" zwischen "Ost" und "West" bzw. "Ost" und "Süd" z.B. Ohja, und was das gekostet hat. Ursprünlich war hier die Rede von Migranten, die alle über einen "Haufen" zu werfen seien. Nö, darum geht es offenbar nicht wirklich.
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05.08.2021, 17:57 | #369 | ||||||||
Quoten-, äh, -dings
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
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Um mal auf das Thema Unterhalt zurück zu kommen: Immer sind beide Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, weil das Kind dringend auf Unterhalt angewiesen ist und am allerwenigsten dafür kann, dass es gezeugt wurde. Und von Erotik, Befruchtung, Schwangerschaft oder gar irgendwelchen unterhaltsrechtlichen Spielchen seiner Eltern hat es erst recht keine Ahnung.
Geändert von poor but loud (05.08.2021 um 18:16 Uhr) |
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05.08.2021, 18:43 | #370 | ||
abgemeldet
Themenstarter
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@Poorbutloud
Selbstverständlich kann das Kind nichts dafür dass es geboren wurde. Ich halte es trotz allem für ein Totschlagargument. Denn egal wie die Frau sich verhält , der Mann darf zahlen. Zusätzlich kommt dazu dass der Betrag jeder Logik entbehrt.
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