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Businessbaguette 25.09.2012 21:59

LT - Impressum
 
Hallo Leute,

mir gefällt der LT sehr gut und ich bin fast jeden Tag online und helfe und mir wird geholfen.

Aber ich bin beim Stöbern durchs Forum auf etwas gestoßen, was mich etwas stutzig machte.
Der Domaininhaber ist in Great Britain :) angesiedelt. Der administrative Ansprechpartner ist laut DENIC "PrioDNS Domainregistrierungen".

Ich finde es etwas komisch, dass ein deutsches Forum mit einer deutsch TLD, auf dem auch ausschließlich deutsch gesprochen wird so stark vom Ausland "geprägt" ist.

Vielleicht kann mir einer von den Admins eine Antwort geben.

Danke
Businessbaguette :)

Red-Black 25.09.2012 22:04

Vom Ausland geprägt würde ich nicht sagen. Man sucht eben den besten Provider, und wenn dieser nun mal im europäischen Ausland sitzt, dann ist das eben so.

PIcasso1989 25.09.2012 22:04

Deine Frage solltest du in der Supportabteilung stellen; aber vielleicht wird's ja verschoben.

Es geht halt um Business...:D

Valentino 25.09.2012 22:07

Es ist halt bequem nicht für jeden Scheiss den Kopf hinhalten zu müssen. Wer einmal ein Forum betrieben hat weiss wovon ich spreche. Da kommen Anwaltsschreiben und Kosten auf Dich zu die Du nicht verursacht hast.

Das Forum ist dennoch fest in deutscher Hand. Ich glaube ich würde es nicht anders machen.

Businessbaguette 25.09.2012 22:09

Zitat:

Zitat von Red-Black (Beitrag 4638325)
Vom Ausland geprägt würde ich nicht sagen. Man sucht eben den besten Provider, und wenn dieser nun mal im europäischen Ausland sitzt, dann ist das eben so.

Sorry hab auf die schnelle kein passenderes Wort gefunden. Was mich nur gewundert hat ist, dass bei anderen Domains mit de-TLD Informationen zu Personen stehen, die man auch kontaktieren kann. Beispiel computerbild.de, dort steht in DENIC eine Person samt Postadresse. Wenn man jetzt eine 0900-Nummer als Telefonnummer angibt ist das ok, aber alle Infos über den CM-Provider laufen zu lassen etwas außergewöhnlich (ohne jetzt irgendjemand auf den Schlips zu treten^^)

LG Businessbaguette

PS: Danke für die schnelle Antwort :)

Valentino 25.09.2012 22:17

Woi ist Dein Problem? Die Domain gehört der Coleman Limited mit Sitz in England, die wieder um dem gehört. Er ist auch mit Telefonnummer bei Denic eingetragen.

Businessbaguette 25.09.2012 22:35

Ich fand es einfach nur etwas überraschend. Ich bin dem gegenüber nicht negativ eingestellt sondern wollte einfach nur mal ein paar Meinungen dazu hören.

LG Businessbaguette

Findus 25.09.2012 23:27

http://www.lovetalk.de/grundsatzdisk...-das-geld.html

In die Geschichte gehört dieser Thread.

Einfach nur zum Nachdenken...

Zeitbombe2010 27.09.2012 13:31

Ich bin irritiert, dass sowas ueberhaupt "geht".

Ich dachte, da gab es mal Richtlinien, dass nur echt Privatpersonen als Kontakt angegeben werden duerfen.

PIcasso1989 01.10.2012 14:44

§ 5 Telemediengesetz regelt das.

§ 5 TMG - Allgemeine Informationspflichten
Telemediengesetz


Abschnitt 2 (Zulassungsfreiheit und Informationspflichten)

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,.................


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