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Sportismylife 06.06.2018 15:00

Lebenslänglich - richtig oder falsch?
 
Hallo!

Ich habe mir in letzter Zeit ein paar Dokus über Gefängnisse angesehen.
Dadurch bin ich zum Thema Lebenslänglich gekommen.

Meine Meinung dazu:

- Kinderschänder
- Vergewaltiger
- Serienmörder

Diese Leute sollten für immer weggesperrt werden.

Aber was ist mit Insassen die ihre Taten sehr bereuhen (und nicht zu diesen 3 Kategorieen gehören) und nie wieder etwas Schlimmes tun würden, weil sie dazu gelernt haben?

Ich finde diese Leute sollten eine zweite Chance bekommen.

Isolationshaft ist auch ein Thema. Ich bin grundsätzlich dagegen da es Weißfolter ist.

Bin gespannt was ihr dazu schreibt.

MfG Sporty

Lilly 22 06.06.2018 22:45

Lebenslänglich bedeutet in Deutschland maximal 25 Jahre die man
abzusitzen hat. Natürlich kann man unter gewissen Umständen
schon viel früher raus. Und selbst jene, die 20 Jahre davon mindes-
tens absitzen müssen, haben i.d.R. eben noch "ihre zweite" Chance.

Wir leben hier zum Glück noch nicht wie in Amerika.

Hinzu kommt, dass "Kinderschänder" und "Vergewaltiger" meist
nicht mal ein Fünftel dieser o.g. Strafe bekommen.

Also, worum geht es dir hier konkret?

0815Nick 07.06.2018 10:19

Wie Lilly schon sagte, ist Lebenslänglich nicht ein Leben lang.

Viel Problematischer finde ich, dass ein Gericht mehr oder weniger willkürlich noch die Sicherungsverwahrung dazugibt. Und die ist tatsächlich ein Leben lang.
Ich persönlich habe damit so meine Probleme. Na klar, es gibt wirklch böse Menschen die nie wieder raus dürfen, aber ob das immer so sicher erkannt wird? Wie viele hocken da drin zu unrecht verwahrt?

Andere Frage: Rehabilitiert unser Gefängnissytem so wie es eigentlich nötig wäre?
Wenn jemand 20 Jahre lang hinter Gittern war, kommen die wenigsten noch vernünftig draussen zurecht.

Bestrafung ist eine Sache die nötig ist, aber Rehabilitation muss so korrekt gemacht werden dass sie auch funktioniert.
Was diese Punkte angeht muss unser Strafsystem noch dringend verbesert werden finde ich.

Dexter Morgan 07.06.2018 11:34

Sporty ... was hast Du angestellt, hm? :fg:

Scherz. Was soll deiner Meinung nach das Strafziel sein?

ehemaliges Mitglied 07.06.2018 14:11

Ein Monat Knast kostet 3000€. Möchtest du wirklich den langen Urlaub finanzieren? Außerdem sind Gänge zum Jobcenter viel schlimmer.
Bei Serienmördern und Intensivtätern könnte ich es mir jedoch noch vorstellen, die für immer in den Bau zu schicken.

Sportismylife 07.06.2018 14:43

Zitat:

Zitat von Dexter Morgan (Beitrag 5651344)
Was soll deiner Meinung nach das Strafziel sein?

Es gibt Leute die einfach für immer weggesperrt gehören. Z.B. Kinderschänder.

Aber das ganze Leben zu verbauen für andere Taten wie bewaffneter Raubüberfall - was soll das?

Die aller meisten erkennen doch was sie getan haben und fühlen sich dementsprechend. Sie bereuen es zu tiefst (zum Teil).

Bei einer Doku hat mal ein Knastinsasse über seinen Kollegen der lebenslänglich sitzt, folgendes ausgesagt:

"Wenn er jetzt freikommen würde, würde er nichtmal bei Rot über die Ampel gehen".

Wieso sollte man solche Leute weiter wegsperren?

OneSilverDollar 07.06.2018 14:48

"Bewaffneter Raubüberfall" klingt bei dir ein bisschen nach Kinderspiel.

Ist es aber nicht. Der Täter würde die Waffe nutzen, wäre er dazu gezwungen.
Das ist ein schwerer Vorwurf.

Wie "Brandstiftung" - ist auch kein Pappenstiel. Auch das ist eine schwere Straftat...

OneSilverDollar 07.06.2018 14:49

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651361)

"Wenn er jetzt freikommen würde, würde er nichtmal bei Rot über die Ampel gehen".

Wieso sollte man solche Leute weiter wegsperren?

...weil er alles sagen würde, um postiv/resozialisiert zu erscheinen.

Er will raus! Das ist alles.

Sportismylife 07.06.2018 14:52

Zitat:

Zitat von OneSilverDollar (Beitrag 5651363)
...weil er alles sagen würde, um postiv/resozialisiert zu erscheinen.

Er will raus! Das ist alles.

Sie dir doch mal ein paar Dokus an.
Es gibt Leute die bereuehn ihre Taten zu tiefst.
Es gibt sogar Leute die sagen sie hätten die Todesstrafe verdient.

Zitat:

"Bewaffneter Raubüberfall" klingt bei dir ein bisschen nach Kinderspiel.
Ist schon schlimm, ja. Aber ein Kind zu vergewaltigen ist unermesslich schlimmer.

OneSilverDollar 07.06.2018 14:57

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651366)
Sie dir doch mal ein paar Dokus an.
Es gibt Leute die bereuehn ihre Taten zu tiefst.
Es gibt sogar Leute die sagen sie hätten die Todesstrafe verdient.

Dass sie ihre Taten bereuen, ist nicht mehr als Recht! :schüttel:

Oder bereuen sie vielleicht, dass sie geschnappt wurden? Wer weiß das schon?

OneSilverDollar 07.06.2018 14:57

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651366)
Sie dir doch mal ein paar Dokus an.

Ich sah schon Dokus über dieses Thema, da bist du noch in den Kindergarten gegangen. :-/

Sportismylife 07.06.2018 14:59

Es gibt beides, es gibt Leute die lachen über ihre Taten oder sind sogar stolz drauf. Es gibt aber auch solche die erkannt haben was sie getan haben und es eben bereuen.

OneSilverDollar 07.06.2018 15:02

Und nun?

Diejenigen, die Urteile verhängen und aussprechen sind keine Laien. Die Meisten wissen schon, was sie tun.

Sportismylife 07.06.2018 15:05

Zitat:

Zitat von OneSilverDollar (Beitrag 5651373)
Und nun?

Diejenigen, die Urteile verhängen und aussprechen sind keine Laien. Die Meisten wissen schon, was sie tun.

Dazu eine sehr interessante Doku, wie völlig willkürlich Staat und Rechtsorgane arbeiten:

https://www.youtube.com/watch?v=bAhDvvV8l9w

OneSilverDollar 07.06.2018 15:08

Du bringst hier mal wieder zwei/drei/vier Sachverhalte auf einmal auf's Tablett.

Entscheide dich:

- Lebenslang/länglich
- Kinderschänder
- Rechtswillkür

poor but loud 07.06.2018 15:23

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651197)
Meine Meinung dazu:

- Kinderschänder
- Vergewaltiger
- Serienmörder

Diese Leute sollten für immer weggesperrt werden.

Menschlich nachvollziehbar, aber äußerst problematisch. Möchtest Du einen "Einzelmörder" und erst recht einen Totschläger milder bestrafen als einen Sexualverbrecher? Das wäre ja geradezu ein Anreiz zur Ermordung von Verbrechensopfern durch den Täter der vorangegangenen Straftat.

Dexter Morgan 07.06.2018 15:23

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651361)
Wieso sollte man solche Leute weiter wegsperren?

Weil sie es sich ausgesucht haben und die Strafen nicht einfach ausgewürfelt wurden. Dahinter steht sozusagen eine prioritätengetriebene Theorie.

Ich persönlich finde das alles sehr ausgewogen :schüttel:.

Dexter Morgan 07.06.2018 15:25

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651375)
Dazu eine sehr interessante Doku, wie völlig willkürlich Staat und Rechtsorgane arbeiten:

Werft eure Fernseher weg und fangt an, selbst zu denken.

monochrom 07.06.2018 15:38

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651361)
Es gibt Leute die einfach für immer weggesperrt gehören. Z.B. Kinderschänder.

Aber das ganze Leben zu verbauen für andere Taten wie bewaffneter Raubüberfall - was soll das?

Die aller meisten erkennen doch was sie getan haben und fühlen sich dementsprechend. Sie bereuen es zu tiefst (zum Teil).

Bei einer Doku hat mal ein Knastinsasse über seinen Kollegen der lebenslänglich sitzt, folgendes ausgesagt:

"Wenn er jetzt freikommen würde, würde er nichtmal bei Rot über die Ampel gehen".

Wieso sollte man solche Leute weiter wegsperren?

Du bist so naiv und weltfremd! Aber jetzt hast Du ja Deine moralische Debatte um Dich zu ergötzen.

monochrom 07.06.2018 15:40

Zitat:

Zitat von OneSilverDollar (Beitrag 5651376)
Du bringst hier mal wieder zwei/drei/vier Sachverhalte auf einmal auf's Tablett.

Entscheide dich:

- Lebenslang/länglich
- Kinderschänder
- Rechtswillkür

:yeah:
Einmal kräftig durchgerührt gibt das ne schöne Pampe angerichtet als Quark.

monochrom 07.06.2018 15:43

Zitat:

Zitat von poor but loud (Beitrag 5651377)
Menschlich nachvollziehbar, aber äußerst problematisch. Möchtest Du einen "Einzelmörder" und erst recht einen Totschläger milder bestrafen als einen Sexualverbrecher? Das wäre ja geradezu ein Anreiz zur Ermordung von Verbrechensopfern durch den Täter der vorangegangenen Straftat.

Ja, und das gibt es tatsächlich auch dort wo es sich eben "lohnt" das Opfer umzubringen.

Sportismylife 07.06.2018 15:49

Zitat:

Zitat von Dexter Morgan (Beitrag 5651380)
Werft eure Fernseher weg und fangt an, selbst zu denken.

Schau dir die Reportage an, du wirst entsetzt sein.

Dexter Morgan 07.06.2018 16:07

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651394)
Schau dir die Reportage an, du wirst entsetzt sein.

Ich habe tatsächlich keinen Fernseher und mag auch keine Reportagen :lachen:.

Sportismylife 07.06.2018 16:30

Jeder der glaubt es geht bei Gericht gerecht zu, sollte sich diese Doku ansehen.

Dexter Morgan 07.06.2018 18:01

Die Welt ist voll mit Ungerechtigkeiten, und jeder macht seine Revoluzzerjahre durch, in denen er sich auf das Negative konzentriert. Also meinetwegen können sich {alle}\{Dexter Morgan} damit beschäftigen. Aber nichts kaputtmachen!

Hologramm77 07.06.2018 18:08

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651197)
Aber was ist mit Insassen die ihre Taten sehr bereuhen (und nicht zu diesen 3 Kategorieen gehören) und nie wieder etwas Schlimmes tun würden, weil sie dazu gelernt haben?

Isolationshaft ist auch ein Thema. Ich bin grundsätzlich dagegen da es Weißfolter ist.

Gib mal ein Beispiel, an welche Insassen du denkst, die zu lebenslänglich verurteilt worden sind, nicht zu den 3 Kategorien gehören und ihre Taten bereuen.

Sportismylife 07.06.2018 18:22

Ein Beispiel aus einer der Dokus:

Ein Mann hatte Sex mit einer Frau und hat sie gewürgt (allerdings war das eine fragwürdige Sexpraktik und keine Vergewaltigung).

Er wurde dann angezeigt und wegen Vergewaltigung verurteilt.
Er saß 30 Jahre im Gefängnis, ist jetzt 78 und selbst jetzt lässt man ihn nicht raus, da er immer noch "im stande ist gewalttätig zu werden", laut Analyse.

Und dass, obwohl er eindeutig nicht dazu in der Lage ist!

Als er das hörte hat er nur noch geweint.

Wie kann man einem Menschen so etwas antun !?

Ich hoffe die Beteidigten fahren in die Hölle.

Sportismylife 07.06.2018 18:28

Ich bin der Meinung, dass jeder der kein Kinderschänder ist, kein Vergewaltiger und kein Serienmörder und auch kein totaler Psychopath eine zweite Chance bekommen sollte.

Was ist z.B. mit einem Vater der den Vergewaltiger seiner Tochter tötet? Sollte der lebenslang im Gefängniss sitzen? Nicht nach meiner Meinung.

P.S. Das soll keine Rechtfertigung für Selbstjustiz sein. Nur so als Info.

Curly2013 07.06.2018 18:48

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651427)
Er saß 30 Jahre im Gefängnis, ...

In Deutschland?
Oder von welchen Ländern reden wir hier?


Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651427)
Wie kann man einem Menschen so etwas antun !?

Du kannst nicht bei dem einen Straftäter eine 30 jährige Strafe verhängen, und bei einem anderen, weil er mal Entschuldigung sagt, ihn frei lassen. Das ist Willkür. Und das geht nicht.



Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651427)
Ich hoffe die Beteidigten fahren in die Hölle.

Das hoffe ich nicht. Sie haben sich an das (deutsche?) Recht gehalten. Also alles gut.

Curly2013 07.06.2018 18:50

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651428)
Ich bin der Meinung, dass jeder der kein Kinderschänder ist, kein Vergewaltiger und kein Serienmörder und auch kein totaler Psychopath eine zweite Chance bekommen sollte.

Das bekommen ja die Meisten, sogar noch im Gefängnis. Können dort Sport machen, einige studieren sogar, und dann noch 3 Mahlzeiten täglich. Dafür, dass einige schwere Verbrechen begangen haben, geht es ihnen noch ziemlich gut in (deutschen) Gefängnissen.



Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651428)
Was ist z.B. mit einem Vater der den Vergewaltiger seiner Tochter tötet? Sollte der lebenslang im Gefängniss sitzen? Nicht nach meiner Meinung.

Ja. Er hat Mord begangen. Mord ist Mord.

Sportismylife 07.06.2018 18:50

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651434)
In Deutschland?
Oder von welchen Ländern reden wir hier?

Das hoffe ich nicht. Sie haben sich an das (deutsche?) Recht gehalten. Also alles gut.

Ja, in Deutschland.

Und nein, sie haben sich NICHT an das deutsche Recht gehalten.

Mediziner haben ihn untersucht ob er noch in der Lage ist gewalttätig zu werden.

Der Mann bestand nur noch aus Haut und Knochen, also bitte, wer kommt da zum Schluss dass er immer noch gewalttätig werden könnte?

Das hat nichts mit deutschem Recht zu tun, das war eine Untersuchung mit offensichtlich falschem Ergebnis.

Curly2013 07.06.2018 18:52

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651436)
Ja, in Deutschland.
Und nein, sie haben sich NICHT an das deutsche Recht gehalten.

Wenn er 30 Jahre sitzen muss, weil er so verurteilt wurde, ist alles Rechtens.

Curly2013 07.06.2018 18:53

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651436)
Mediziner haben ihn untersucht ob er noch in der Lage ist gewalttätig zu werden.
Der Mann bestand nur noch aus Haut und Knochen, also bitte, wer kommt da zum Schluss dass er immer noch gewalttätig werden könnte?
Das hat nichts mit deutschem Recht zu tun, das war eine Untersuchung mit offensichtlich falschem Ergebnis.

Und du bist auch Mediziner und kannst das anders beurteilen? Lass die Leute doch ihre Arbeit machen.

Sportismylife 07.06.2018 18:55

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651437)
Wenn er 30 Jahre sitzen muss, weil er so verurteilt wurde, ist alles Rechtens.

Schau dir die Reportage an die ich gepostet habe. Dann siehst du was "alles rechtens ist".

Sportismylife 07.06.2018 18:55

P.S. du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft sagen, dass man für eine fragwürdige Sexpraktik lebenslänglich bekommen soll? :schüttel: was ist denn mit dir los?

Curly2013 07.06.2018 18:58

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651441)
P.S. du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft sagen, dass man für eine fragwürdige Sexpraktik lebenslänglich bekommen soll? :schüttel: was ist denn mit dir los?

In dem Fall haben Männer nun mal die Arschkarte.
Das hatten wir schon mal in einem anderen Thread. Da wollte die Frau Prügel beim Sex, und der Mann hat es ihr auch gegeben. Dann hatte sie ein blutunterlaufenes Auge und sie ist zum Anwalt / Polizei. Wer zieht da wohl den Kürzeren?
Der Mann in deinem Beispiel sitzt zu Recht. Hätte er lieber lassen sollen. Oder sich absichern sollen (Kamera als Beweismittel aufstellen).
Männer ziehen bei so was fast immer den Kürzeren.

Sportismylife 07.06.2018 18:59

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651442)
In dem Fall haben Männer nun mal die Arschkarte.
Das hatten wir schon mal in einem anderen Thread. Da wollte die Frau Prügel beim Sex, und der Mann hat es ihr auch gegeben. Dann hatte sie ein blutunterlaufenes Auge und sie ist zum Anwalt / Polizei. Wer zieht da wohl den Kürzeren?
Der Mann in deinem Beispiel sitzt zu Recht. Hätte er lieber lassen sollen. Oder sich absichern sollen (Kamera als Beweismittel aufstellen).
Männer ziehen bei so was fast immer den Kürzeren.

Genau das habe ich in diesem Thread gesagt und wurde von allen als Idiot dargestellt. :schüttel:

monochrom 07.06.2018 19:00

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651437)
Wenn er 30 Jahre sitzen muss, weil er so verurteilt wurde, ist alles Rechtens.

Lass Dich doch nicht auf diese sinnlose Diskussion ein!

Curly2013 07.06.2018 19:00

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651444)
Genau das habe ich in diesem Thread gesagt und wurde von allen als Idiot dargestellt. :schüttel:

:schüttel:
Also sitzt der Mann von deinem Beispiel doch zu Recht.

Curly2013 07.06.2018 19:01

Zitat:

Zitat von monochrom (Beitrag 5651445)
Lass Dich doch nicht auf diese sinnlose Diskussion ein!

Hab´ gerade Zeit und Hube ist nicht da. :fg:

Sportismylife 07.06.2018 19:02

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651446)
:schüttel:
Also sitzt der Mann von deinem Beispiel doch zu Recht.

Ich würde niemals eine Frau würgen, ich weiß nichtmal wie man auf sowas kommt.

Egal, dafür Lebenslänglich zu bekommen ist einfach nur lächerlich.

Curly2013 07.06.2018 19:07

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651448)
Ich würde niemals eine Frau würgen, ich weiß nichtmal wie man auf sowas kommt.

Durch Würgen werden Endorphine freigesetzt (also bei der Person, die gewürgt wird), und der Orgasmus ist sehr viel intensiver ...



Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651448)
Egal, dafür Lebenslänglich zu bekommen ist einfach nur lächerlich.

Kannst du noch 100 mal wiederholen, es wird nicht anders werden.

dear_ly 07.06.2018 20:19

Erst mal würde ich nicht auf jede Doku reinfallen. Die können und sind oft manipuliert. Man sieht nur das, was die Filmcrew einem zeigen will.
Abgesehen davon muss man nicht weich werden, nur, weil einer flennt. Und auch die Aussage nicht zwingend glauben. :schüttel:
Da gibts immer mehrere Seiten udn ich hab Respekt vor Leuten, die das schwere Los haben solche Menschen zu verurteilen und sich da alles anhören müssen

Hologramm77 07.06.2018 20:40

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651427)
Ein Mann hatte Sex mit einer Frau und hat sie gewürgt (allerdings war das eine fragwürdige Sexpraktik und keine Vergewaltigung).

Er wurde dann angezeigt und wegen Vergewaltigung verurteilt.
Er saß 30 Jahre im Gefängnis, ist jetzt 78 und selbst jetzt lässt man ihn nicht raus, da er immer noch "im stande ist gewalttätig zu werden", laut Analyse.

Und dass, obwohl er eindeutig nicht dazu in der Lage ist!

Schwer zu beurteilen: Könnte sich zum einen um einen Justizirrtum handeln, wo eine Reue des Verurteilten nicht erforderlich ist. Der ist selbstverständlich mit Entschädigung freizulassen.

Allerdings bei 30 Jahren im Gefängnis würde ich das auch davon abhängig machen, wie sein psychisches Profil aussieht. Es gibt nämlich neben der physischen auch die psychische Gewalt. Zu letzterer ist man auch mit 78 in der Lage, Reue und Tränen kann man mit entsprechendem psychischen Profil auch vortäuschen. Solche Leute müssen selbstverständlich hinter Gittern bleiben.

Sportismylife 07.06.2018 21:00

Er hatte geweint, weil er im Knast sterben wird.

P.S. Es ging aber nicht um ein psychisches Profil und auch nicht ob er psychischen Schaden anrichten kann.

Es ging nur darum, dass er angeblich in der Lage wäre körperlichen Schaden anzurichten. Bitte. Er ist 78 Jahre, wie soll das gehen? Der Mann sah aus wie eine alte verknitterte Bohnenstange.

Wenn es darum geht, ob jemand eventuell physischen Schaden anrichten kann, dann muss die ganze Menschheit weggesperrt werden.

Bei diesem Mann wird einfach präventiv bestraft, was völlig gegen das Rechtssystem ist. Keiner wird für etwas bestraft was er nicht getan hat, er schon.

Talamaur 07.06.2018 21:00

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651451)
Kannst du noch 100 mal wiederholen, es wird nicht anders werden.

Doch, es hat sicher sogar schon geändert. ;)

Inzwischen kann man - dank der medienwirksamen Inszenierung der BDSM-Szene - in Verletzungen am eigenen Körper einwilligen, ausgenommen Verstümmelungen. Man kann also inzwischen auch in Atemkontrollspiele einwilligen. Das ging bis vor ein paar Jahren noch nicht, da hat sich der ausführende Part immer und grundsätzlich strafbar gemacht.
Das war allerdings - auch wenn es falsch war - hinreichend bekannt, man konnte sich also gut davor schützen, indem man es schlicht und ergreifend nicht praktiziert hat. Jeder, der es trotzdem praktiziert hat, musste damit rechnen, verurteilt zu werden.

Heute ist das anders. Heute kannst du in Verletzungen im Rahmen von sexuellen Handlungen einvernehmlich einwilligen, und eben auch in Atemkontrollspiele. Nur nicht in Verstümmelungen und Tötung. Beides lag im diskutierten Fall ja aber nicht vor.
Freilich trifft im Streitfall die Beweislast immer den Mann, was schon eine Diskriminierung, aber dennoch ein anderes Thema ist. Die kann man aber auch relativ einfach erfüllen, eine Unterschrift des passiven Parts reicht da.

Wir hatten das Thema letztes Semester im Propädeutikum, und da ich davon ausgehe, dass uns da zur Auslegung aktueller Rechtsnormen kein Schmu erzählt wurde, gehe ich mal davon aus, dass es auch tatsächlich so gehandhabt wird.

Im Übrigen kenne ich den Fall aus der betreffenden Doku, und der "Täter" hätte eben wissen müssen und sich darüber klar sein müssen, dass er sich der Gefahr einer Verurteilung aussetzt, auch wenn sie einwilligt, weil damals eben die Gesetzeslage so war.

Sportismylife 07.06.2018 21:05

Ganz genau so ist es. Er wurde für Vergewaltigung bestraft, obwohl es keine war. Und zwar Lebenslänglich.

Talamaur 07.06.2018 21:08

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651482)
Ganz genau so ist es. Er wurde für Vergewaltigung bestraft, obwohl es keine war. Und zwar Lebenslänglich.

Du hast es nicht verstanden.
Es war eine Vergewaltigung. Nach der damaligen Rechtslage.
Und eigentlich hat er noch "Glück", dass er "nur" wegen Vergewaltigung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Denn so war damals die Rechtslage in Deutschland.

Sportismylife 07.06.2018 21:25

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651485)
Du hast es nicht verstanden.
Es war eine Vergewaltigung. Nach der damaligen Rechtslage.

Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.

dear_ly 07.06.2018 21:35

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651491)
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.

Behauptet der Täter.

Sportismylife 07.06.2018 21:37

Zitat:

Zitat von dear_ly (Beitrag 5651496)
Behauptet der Täter.

Ich sagte ja man soll das filmen, aber ich wurde als Idiot hingestellt.

Talamaur 07.06.2018 21:47

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651491)
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.

Davon, wie Gesellschaften funktionieren, hast du keine Ahnung, oder?
Nach deiner Argumentation könnte ich auch mordend durch die Straßen vagabundieren, weil mir die Nasen meiner Mitmenschen nicht gefallen. Weil: Scheiß auf die Rechtslage, sie haben meinen Sinn für Ästhetik beleidigt.

Gesellschaften müssen Kompromisse eingehen. Das tun sie, indem sie Gesetze erlassen, die, weil sie von Menschen gemacht sind, lückenhaft sind. Daraus folgt, dass zum Teil objektiv unschuldige verurteilt werden, weil das Gesetz es verlangt, und dass im Gegenzug objektiv schuldige freigesprochen werden, weil das Gesetz es ebenfalls so verlangt.

Hier kommt noch etwas anderes hinzu: Zu der Zeit, als das Urteil erging, hielt man Sadomasochismus für eine hochgradig sittenwidrige Praktik. Und zwar die Mehrheit der Gesellschaft. Und wenn die Mehrheit der Gesellschaft etwas nicht will, dann werden entsprechende Gesetze erlassen. Und nur die Gesetze, die zum Zeitpunkt der Tat gelten, können zur Verhandlung herangezogen werden, das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland und sorgt für Rechtssicherheit. Somit hat Willkür im deutschen Rechtssystem überhaupt keinen Platz.

Freilich kannst du konkrete Urteile anders beurteilen als die Richter, die sie gefällt haben. Das ist dein gutes Recht. Dann geh in die Politik und mach Gesetze. Oder werde Richter, dann kannst du im Rahmen der Rechtsfortbildung ganz aktiv auf die Weiterentwicklung der deutschen Rechtsnormen einwirken. Aber: Du musst das alles schon sehr gut begründen können. "Scheiß auf die Rechtslage, es war keine Vergewaltigung" ist aber kein Argument. Denn zur Beurteilung eines Falls kannst du, wie schon gesagt, eben nur und ausschließlich die Rechtslage heranziehen, die zum Zeitpunkt der Tat gegolten hat. Und die war damals eben: Das war eine Vergewaltigung, ganz objektiv.

"Scheiß auf die Rechtslage" kann also überhaupt kein Argument sein.

Btw, filmen hätte ihm überhaupt nicht geholfen. Schlicht und ergreifend deswegen, weil Atemkontrollspiele sittenwidrig waren. Selbst eine vom Opfer eigenhändig unterschriebene Erklärung hätte nicht geholfen, weil das Ausüben dieser Praktik als solche unter Strafe stand, ganz unabhängig davon, ob das Opfer einwilligt oder nicht. Das ist heute
anders, war es damals aber eben gerade nicht.

Sportismylife 07.06.2018 21:58

Dann soll der Mann eben heute freigelassen werden, aber das wird er nicht.
Die Rechtslage ist jetzt anders und trotzdem sitzt er bis zum Tod ein.

Früher kamen Schwule ins Zuchthaus, heute nicht mehr.
Und gibt es jetzt noch Schwule von früher die heute noch im Zuchthaus sitzen? Nein.

P.S. Ich will Schwule nicht mit SM gleichstellen, ich greife das jetzt nur auf um ein Beispiel zu geben was früher / heute angeht.

dear_ly 07.06.2018 23:03

DU glaubst es war es SM: Und wenn es wirklich ne Sextat war?

Sportismylife 07.06.2018 23:06

Zitat:

Zitat von dear_ly (Beitrag 5651523)
DU glaubst es war es SM: Und wenn es wirklich ne Sextat war?

Lebenslänglich.

dear_ly 07.06.2018 23:19

Na das hat er ja :schüttel:

Sportismylife 07.06.2018 23:20

Zitat:

Zitat von dear_ly (Beitrag 5651526)
Na das hat er ja :schüttel:

Ich würde niemanden jemals auf Verdacht lebenslänglich verdonnern.
Im Zweifel für den Angeklagten.

Curly2013 08.06.2018 04:07

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651480)
Inzwischen kann man - dank der medienwirksamen Inszenierung der BDSM-Szene - in Verletzungen am eigenen Körper einwilligen, ausgenommen Verstümmelungen. Man kann also inzwischen auch in Atemkontrollspiele einwilligen. ... Heute kannst du in Verletzungen im Rahmen von sexuellen Handlungen einvernehmlich einwilligen, und eben auch in Atemkontrollspiele. Nur nicht in Verstümmelungen und Tötung. Beides lag im diskutierten Fall ja aber nicht vor.

Also schriftlich mit Vertrag vor dem Sex? Oder wie?
Weil, wenn die Frau weinend mit Verletzungen zum Arzt und Polizei läuft wird sie immer am längeren Hebel sitzen.

Curly2013 08.06.2018 04:08

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651491)
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.

:-/
Sche*ß auf die Rechtslage. Mit dir kann man echt nicht diskutieren.
:wink:

Curly2013 08.06.2018 04:10

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651508)
Dann soll der Mann eben heute freigelassen werden, aber das wird er nicht.

Weil er die Tat aber damals begangen hat und auch nach damaligem Recht bestraft wurde kann man ihn heute nicht freilassen!
Man, man, man.

Talamaur 08.06.2018 06:53

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651531)
Also schriftlich mit Vertrag vor dem Sex? Oder wie?
Weil, wenn die Frau weinend mit Verletzungen zum Arzt und Polizei läuft wird sie immer am längeren Hebel sitzen.

Für die Praktiken, in die die Frau schriftlich eingewilligt hat, kann der Mann nicht verurteilt werden - sofern diese nicht gegen die guten Sitten Verstoßen. Das sollte klar sein. Der Mann muss es dann lediglich beweisen können. Das geht zum Beispiel durch eine schriftliche Erklärung der Frau.
Es kommt doch immer darauf an, dass du es beweisen kannst. Wenn du zur polizei gehst und sagst, du würdest vergewaltigt, werden sie dir als Frau immer erstmal glauben. Wenn du aber schriftlich dein Einverständnis erklärt hast und der Mann dieses Schriftstück hat, dann kann es wohl kaum noch eine Vergewaltigung gewesen sein oder? Wie siehst du das?

Manati 08.06.2018 07:38

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651479)
Er hatte geweint, weil er im Knast sterben wird.

P.S. Es ging aber nicht um ein psychisches Profil und auch nicht ob er psychischen Schaden anrichten kann.

Es ging nur darum, dass er angeblich in der Lage wäre körperlichen Schaden anzurichten. Bitte. Er ist 78 Jahre, wie soll das gehen? Der Mann sah aus wie eine alte verknitterte Bohnenstange.

Wenn es darum geht, ob jemand eventuell physischen Schaden anrichten kann, dann muss die ganze Menschheit weggesperrt werden.

Bei diesem Mann wird einfach präventiv bestraft, was völlig gegen das Rechtssystem ist. Keiner wird für etwas bestraft was er nicht getan hat, er schon.

Und wenn der Mann Kinderschänder wäre? Zehn Kinder vergewaltigt und getötet, Kinderpornographie vertrieben etc.?
Und er würde im Gefängnis weinen, weil er dort sterben muss? Dabei kann er als dürrer, klappriger Mann sowieso keinem mehr schaden?

Wer soll übrigens herausfinden, ob ein Täter wirklich "dazu gelernt" und "bereut" hat? Würde ich auch sagen, wenn ich im Gefängnis wäre, und wüsste, dass ich damit entlassen werden könnte. :schüttel:

Ich bin froh, dass ich kein Recht sprechen muss.
Aber noch froher bin ich, dass Recht im allgemeinen nicht solchen emotionalisierten Einschätzungen folgt wie der deinen.
Alleine schon, dass du einen bewaffneten Raubüberfall im Prinzip zur Lappalie runterspielst. Schon mal dabei gewesen? Ein Nebenjob mit Nachtschicht an der Tankstelle eines Problemviertels könnte dich da schnell auf den Boden der Tatsachen zurückbringen.

HW124 08.06.2018 07:51

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651497)
Ich sagte ja man soll das filmen, aber ich wurde als Idiot hingestellt.

Das schaffst du schon ganz gut selber:teufel:

Curly2013 08.06.2018 09:00

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651543)
Für die Praktiken, in die die Frau schriftlich eingewilligt hat, kann der Mann nicht verurteilt werden - sofern diese nicht gegen die guten Sitten Verstoßen. Das sollte klar sein. Der Mann muss es dann lediglich beweisen können. Das geht zum Beispiel durch eine schriftliche Erklärung der Frau.
Es kommt doch immer darauf an, dass du es beweisen kannst. Wenn du zur polizei gehst und sagst, du würdest vergewaltigt, werden sie dir als Frau immer erstmal glauben. Wenn du aber schriftlich dein Einverständnis erklärt hast und der Mann dieses Schriftstück hat, dann kann es wohl kaum noch eine Vergewaltigung gewesen sein oder? Wie siehst du das?

Na ja. Das ist eben so eine Sache. Was ist wenn sie währenddessen Schmerzen hat, das auch sagt, und das er aufhören soll, aber der Mann nicht aufhört? So was gibt es bestimmt auch. Dann ist es schon Vergewaltigung, Schriftstück hin oder her.
Außerdem stelle ich mir das Ganze echt als Lustkiller vor, wenn man schon miteinander am Fummeln ist "Du, warte mal, bevor wir jetzt weitermachen, muss das hier erst noch unterschrieben werden."

Talamaur 08.06.2018 09:11

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651555)
Na ja. Das ist eben so eine Sache. Was ist wenn sie währenddessen Schmerzen hat, das auch sagt, und das er aufhören soll, aber der Mann nicht aufhört? So was gibt es bestimmt auch. Dann ist es schon Vergewaltigung, Schriftstück hin oder her.
Außerdem stelle ich mir das Ganze echt als Lustkiller vor, wenn man schon miteinander am Fummeln ist "Du, warte mal, bevor wir jetzt weitermachen, muss das hier erst noch unterschrieben werden."

Du sprichst auf die "Safeword"-Thematik an. Bei solchen Spielen werden entweder explizit Safewords abgesprochen, auf die dann gehört werden soll, weil es ja sein kann, dass gerade gewünscht wird, dass es weh tut, zum Beispiel, oder es wird explizit der Abbruch ausgeschlossen, weil beide das so wollen. Kann man alles absprechen.
Und was den Lustkiller angeht... Solche Praktiken entstehen in der Regel natürlich nicht aus dem Nichts, sondern wachsen mit der Zeit, während man darüber spricht. Und natürlich gibt es da dann auch irgendwann eine Gelegenheit, eine solche Einwilligungserklärung zu unterschreiben.

Wenn jetzt das Safeword gesagt wird und der Top-Part trotzdem nicht aufhört, dann wird das ganze natürlich zu einer Vergewaltigung, und da kommen wir dann wieder zur Beweislast-Diskussion. Denn natürlich muss immer gelten "in dubio pro reo". Dieser fundamental wichtige Grundsatz wird aber gerade in Vergewaltigungsdiskussionen häufig ausgeblendet. Denn natürlich muss bei Aussage gegen Aussage ohne weitere Beweise ein Verfahren eingestellt werden. Denn, wie gesagt, in dubio pro reo. Passiert das nicht, ist das ein völliges Versagen des Justizapparates.
Aber das ist nun wieder, wie gesagt, ein anderes Thema.

monochrom 08.06.2018 09:16

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651497)
Ich sagte ja man soll das filmen, aber ich wurde als Idiot hingestellt.

Mal davon abgesehen das Dich niemand Idiot genannt hat, hat da nur ein Teil gegen opponiert. Soweit ich mich erinnere auch nur Frauen. Das heißt nicht das alle so denken, nur weil ein paar laut schreien. Auch wenn das heutzutage oftmals suggeriert werden soll in den Medien und den sozialen Medien.

monochrom 08.06.2018 09:22

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651508)
Dann soll der Mann eben heute freigelassen werden, aber das wird er nicht.
Die Rechtslage ist jetzt anders und trotzdem sitzt er bis zum Tod ein.

Früher kamen Schwule ins Zuchthaus, heute nicht mehr.
Und gibt es jetzt noch Schwule von früher die heute noch im Zuchthaus sitzen? Nein.

P.S. Ich will Schwule nicht mit SM gleichstellen, ich greife das jetzt nur auf um ein Beispiel zu geben was früher / heute angeht.

:platsch:
Und wieder frage ich mich wie alt Du eigentlich bist! Du argumentierst wie ein Teenager.

monochrom 08.06.2018 09:24

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651533)
Weil er die Tat aber damals begangen hat und auch nach damaligem Recht bestraft wurde kann man ihn heute nicht freilassen!
Man, man, man.

Kann man schon. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten, aber scheinbar lässt man ihn nicht aufgrund von negativen Prognosen.

monochrom 08.06.2018 09:25

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651543)
Für die Praktiken, in die die Frau schriftlich eingewilligt hat, kann der Mann nicht verurteilt werden - sofern diese nicht gegen die guten Sitten Verstoßen. Das sollte klar sein. Der Mann muss es dann lediglich beweisen können. Das geht zum Beispiel durch eine schriftliche Erklärung der Frau.
Es kommt doch immer darauf an, dass du es beweisen kannst. Wenn du zur polizei gehst und sagst, du würdest vergewaltigt, werden sie dir als Frau immer erstmal glauben. Wenn du aber schriftlich dein Einverständnis erklärt hast und der Mann dieses Schriftstück hat, dann kann es wohl kaum noch eine Vergewaltigung gewesen sein oder? Wie siehst du das?

Ganz dünnes Eis.

Curly2013 08.06.2018 09:34

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651557)
Wenn jetzt das Safeword gesagt wird und der Top-Part trotzdem nicht aufhört, dann wird das ganze natürlich zu einer Vergewaltigung, und da kommen wir dann wieder zur Beweislast-Diskussion. Denn natürlich muss immer gelten "in dubio pro reo". Dieser fundamental wichtige Grundsatz wird aber gerade in Vergewaltigungsdiskussionen häufig ausgeblendet. Denn natürlich muss bei Aussage gegen Aussage ohne weitere Beweise ein Verfahren eingestellt werden. Denn, wie gesagt, in dubio pro reo. Passiert das nicht, ist das ein völliges Versagen des Justizapparates.
Aber das ist nun wieder, wie gesagt, ein anderes Thema.

Was sind denn "weitere Beweise"?
Wenn Frau zum Arzt geht, mit Verletzungen im Intimbereich, vielleicht mit Würgemale, dann denke ich schon, dass ihr eher geglaubt wird. Da ist dann nix mehr mit Aussage gegen Aussage.

Talamaur 08.06.2018 10:02

Zitat:

Zitat von monochrom (Beitrag 5651562)
Ganz dünnes Eis.

Kannst du das vielleicht auch etwas genauer ausführen? Dann könnte man nämlich diskutieren. Ich weiß nämlich gerade nicht, wo das Problem liegt. :schüttel:

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651567)
Was sind denn "weitere Beweise"?
Wenn Frau zum Arzt geht, mit Verletzungen im Intimbereich, vielleicht mit Würgemale, dann denke ich schon, dass ihr eher geglaubt wird. Da ist dann nix mehr mit Aussage gegen Aussage.

"Weitere Beweise" sind eben gerade zum Beispiel Verletzungen im Intimbereich oder Würgemale.
Jetzt mal ein ganz konkretes Beispiel. Du überlegst dir, du möchtest gerne mal Atemkontrollspiele ausprobieren, und findest einen Mann, der das mit dir macht. Wie abgesprochen würgt er dich und du stellst dann fest, dass es dir eben doch nicht gefällt, weil du dabei Angst bekommst.
Jetzt stellt sich doch die Frage, wurdest du vergewaltigt, oder hast du einvernehmlich eine Praktik ausgeübt, weil du sie gerne testen wolltest?
Jetzt gehst du zur Polizei und sagst, du wurdest vergewaltigt. Und du hast ja auch ganz offensichtlich Würgemale am Hals. Der Fall liegt also auf den ersten Blick klar auf der Hand. Der betreffende Mann hat sich aber vor dem Akt deine schriftliche Einwilligung in diese Praktik von dir geholt. Und das kann er auch nachweisen, indem er dieses Schriftstück vorlegt.

Was haben wir nun? Eine Vergewaltigung oder eine einvernehmlichen Sex?

Curly2013 08.06.2018 10:33

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651570)
Was haben wir nun? Eine Vergewaltigung oder eine einvernehmlichen Sex?

Ich glaube eben, dass im Zweifelsfall das Schriftstück nichts wert ist.

Talamaur 08.06.2018 10:41

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651572)
Ich glaube eben, dass im Zweifelsfall das Schriftstück nichts wert ist.

Was aber dann ja schon ein Skandal wäre.

Curly2013 08.06.2018 10:47

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651574)
Was aber dann ja schon ein Skandal wäre.

Du merkst aber schon, dass dieses Schriftstück auch richtig gut missbraucht werden kann, oder?

Talamaur 08.06.2018 11:02

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651575)
Du merkst aber schon, dass dieses Schriftstück auch richtig gut missbraucht werden kann, oder?

Inwiefern?

monochrom 08.06.2018 12:07

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651572)
Ich glaube eben, dass im Zweifelsfall das Schriftstück nichts wert ist.

Das ist genau der Punkt! So ein Schriftstück hilft nur bedingt vor Gericht. Wie schnell ist die einvernehmliche Erstellung desselben bestritten. Auch sollte man bedenken wie neben der Rechtsnorm die aktuell gelebte Rechtspraxis ausschaut. Und die hat sich in den letzten Jahren ebenfalls deutlich verändert.

Curly2013 08.06.2018 12:18

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651577)
Inwiefern?

Oh bitte, echt jetzt? Da kommst du nicht selbst drauf?

Mann bittet die Frau um so ein Schriftstück, er ist ja dann super raus damit, und läßt bei der Frau mal richtig die Sau raus und verletzt sie. Sie geht zur Polizei, zeigt ihn an, er zeigt das Schriftstück und behauptet, alles ganz einvernehmlich, ich habe hier sogar das Schriftstück.

Talamaur 08.06.2018 12:33

Zitat:

Zitat von monochrom (Beitrag 5651584)
Das ist genau der Punkt! So ein Schriftstück hilft nur bedingt vor Gericht. Wie schnell ist die einvernehmliche Erstellung desselben bestritten. Auch sollte man bedenken wie neben der Rechtsnorm die aktuell gelebte Rechtspraxis ausschaut. Und die hat sich in den letzten Jahren ebenfalls deutlich verändert.

Im Zweifelsfall kann man auch da ja gegen Maßnahmen ergreifen, indem man das ganze vor Zeugen unterschreibt.

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651590)
Oh bitte, echt jetzt? Da kommst du nicht selbst drauf?

Mann bittet die Frau um so ein Schriftstück, er ist ja dann super raus damit, und läßt bei der Frau mal richtig die Sau raus und verletzt sie. Sie geht zur Polizei, zeigt ihn an, er zeigt das Schriftstück und behauptet, alles ganz einvernehmlich, ich habe hier sogar das Schriftstück.

Ich komm tatsächlich nicht drauf. Wenn in dieser Einverständniserklärung von Atemkontrollspielen die Rede ist und Frau dann plötzlich mit schweren Verletzungen im Intimbereich beim Arzt aufläuft, dann hat das eine mit dem anderen selbstverständlich nichts zu tun.
Es geht doch nur darum, das Einverständnis zu bestimmten Praktiken zu beweisen. Zu allen anderen Praktiken selbstverständlich nicht. Das ist doch gerade die Definition von einvernehmlich.

Das grundlegende Problem ist doch folgendes: Wenn du solche Spiele machst und dir hinterher überlegst, ihn halt einfach mal anzuzeigen, weil warum auch immer, das kann doch nicht rechtens sein! Davor muss man sich schützen können. Und ich sehe hier auch nach wie vor kein Problem. Ich verstehe auch nach wie vor nicht, wo du das Problem dabei siehst. Nein, wirklich nicht. Was spricht dagegen, dass Mann sich absichern kann? Ich hab nämlich den Eindruck, dass du genau das verhindern willst. Warum?

Curly2013 08.06.2018 12:35

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651594)
Im Zweifelsfall kann man auch da ja gegen Maßnahmen ergreifen, indem man das ganze vor Zeugen unterschreibt.

:lachen:
Sorry, aber das ist doch lachhaft. Soll ich meine Eltern das Schriftstück vielleicht vorlegen und sie sollen als Zeuge fungieren? "Du Papa, ich will mal hart rangenommen werden, unterschreib´ mal.

Talamaur 08.06.2018 12:40

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651596)
:lachen:
Sorry, aber das ist doch lachhaft. Soll ich meine Eltern das Schriftstück vielleicht vorlegen und sie sollen als Zeuge fungieren? "Du Papa, ich will mal hart rangenommen werden, unterschreib´ mal.

Du könntest ja auch eine gute Freundin drum bitten, der du vertraust.
Ich weiß jetzt nicht, wie du das so handhabst, aber ich unterhalte mich mit einigen Freunden durchaus über Phantasien. Da die darüber bescheid wissen, hätte ich auch kein Problem dabei, so eine Erklärung in ihrer Anwesenheit zu unterschreiben.
Und wenn du das nicht willst, dann ist die Lösung für dich ja ganz einfach: Du übst solche Praktiken schlicht und ergreifend nicht aus. Aber darum geht's ja nicht. Es geht ja gerade um Leute, die solche Praktiken ausüben wollen. Und denen muss man eben eine Möglichkeit geben, sich vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen.

Curly2013 08.06.2018 12:44

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651594)
Das ist doch gerade die Definition von einvernehmlich.

Und du verstehst nicht, dass, trotz Einvernehmen, es Männer gibt, die sich nicht dran halten. Wenn also Frau die Würgespiele mit Safeword abbrechen will, und es den Mann einen Scheiß interessiert, was dann? Dann hat er das Schriftstück und kann der Polizei sagen "Ja, die wollte das ja so." Und sie behauptet "Ich habe das Safeword gesagt, aber er hat trotzdem weiter gemacht." Und ich denke, da wird man dann, zu Recht, eher der Frau glauben.



Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651594)
Das grundlegende Problem ist doch folgendes: Wenn du solche Spiele machst und dir hinterher überlegst, ihn halt einfach mal anzuzeigen, weil warum auch immer, das kann doch nicht rechtens sein!

Ist es auch nicht. Aber sorry, da haben Männer leider die Arschkarte. Davor schützt auch ein Schreiben nichts.



Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651594)
Und ich sehe hier auch nach wie vor kein Problem. Ich verstehe auch nach wie vor nicht, wo du das Problem dabei siehst. Nein, wirklich nicht. Was spricht dagegen, dass Mann sich absichern kann? Ich hab nämlich den Eindruck, dass du genau das verhindern willst. Warum?


Ich hatte es doch schon erklärt, aber so ein Schriftstück läd bestimmte Männer zum Mißbrauch ein! Sie unterschreiben in dem Schriftstück für harten Sex, ihn interessiert das Safeword nicht und macht weiter obwohl Frau nicht will und ist dann durch das Schriftstück fein raus, weil da ja harter Sex drin steht. Ernsthaft? Das verstehst du nicht? Ist wirklich lächerlich.



Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651594)
Ich hab nämlich den Eindruck, dass du genau das verhindern willst. Warum?

Und ich habe den Eindruck du stellst dich blöd. Ehrlich. Wie kann man das nicht verstehen? Verstehen wollen.

Curly2013 08.06.2018 12:45

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651601)
Und wenn du das nicht willst, dann ist die Lösung für dich ja ganz einfach: Du übst solche Praktiken schlicht und ergreifend nicht aus.

Komisch, bisher kam ich immer ohne Schriftstück für spezielle Praktiken zurecht. :schüttel:

monochrom 08.06.2018 13:32

Zitat:

Zitat von Talamaur (Beitrag 5651601)
Du könntest ja auch eine gute Freundin drum bitten, der du vertraust.
Ich weiß jetzt nicht, wie du das so handhabst, aber ich unterhalte mich mit einigen Freunden durchaus über Phantasien. Da die darüber bescheid wissen, hätte ich auch kein Problem dabei, so eine Erklärung in ihrer Anwesenheit zu unterschreiben.
Und wenn du das nicht willst, dann ist die Lösung für dich ja ganz einfach: Du übst solche Praktiken schlicht und ergreifend nicht aus. Aber darum geht's ja nicht. Es geht ja gerade um Leute, die solche Praktiken ausüben wollen. Und denen muss man eben eine Möglichkeit geben, sich vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen.

Talamaur, sorry, aber das ist naiv. Dann ist es eben gemeinschaftliche Nötigung gewesen, whatever. Ja, das wird dann schwieriger zu behaupten, aber sicher bist Du dann immer noch nicht. Zumal Du dann ja haarklein alles reinschreiben müsstest was passieren wird. Wehe Du weichst davon ab.

Wirklich sicher wäre es wohl nur wenn Du es notariell beglaubigen lässt, oder polizeilich würde auch gehen.

Mal von der praktischen Umsetzung abgesehen so ein Schriftstück zu erstellen.

Curly2013 08.06.2018 14:04

Zitat:

Zitat von monochrom (Beitrag 5651638)
Talamaur, sorry, aber das ist naiv. Dann ist es eben gemeinschaftliche Nötigung gewesen, whatever. Ja, das wird dann schwieriger zu behaupten, aber sicher bist Du dann immer noch nicht. Zumal Du dann ja haarklein alles reinschreiben müsstest was passieren wird. Wehe Du weichst davon ab.

Wirklich sicher wäre es wohl nur wenn Du es notariell beglaubigen lässt, oder polizeilich würde auch gehen.

Mal von der praktischen Umsetzung abgesehen so ein Schriftstück zu erstellen.


Ich wäre dafür, dass der Notar beim Akt dann auch anwesend ist. Dann wären alle auf der sicheren Seite.

Sportismylife 08.06.2018 14:29

Zitat:

Zitat von Manati (Beitrag 5651545)
Und wenn der Mann Kinderschänder wäre? Zehn Kinder vergewaltigt und getötet, Kinderpornographie vertrieben etc.?
Und er würde im Gefängnis weinen, weil er dort sterben muss? Dabei kann er als dürrer, klappriger Mann sowieso keinem mehr schaden?

Wer soll übrigens herausfinden, ob ein Täter wirklich "dazu gelernt" und "bereut" hat? Würde ich auch sagen, wenn ich im Gefängnis wäre, und wüsste, dass ich damit entlassen werden könnte. :schüttel:

Ich bin froh, dass ich kein Recht sprechen muss.
Aber noch froher bin ich, dass Recht im allgemeinen nicht solchen emotionalisierten Einschätzungen folgt wie der deinen.
Alleine schon, dass du einen bewaffneten Raubüberfall im Prinzip zur Lappalie runterspielst. Schon mal dabei gewesen? Ein Nebenjob mit Nachtschicht an der Tankstelle eines Problemviertels könnte dich da schnell auf den Boden der Tatsachen zurückbringen.

Du hast ganz offensichtlich meinen Eingangspost nicht gelesen.

monochrom 08.06.2018 14:48

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651663)
Ich wäre dafür, dass der Notar beim Akt dann auch anwesend ist. Dann wären alle auf der sicheren Seite.

In der Tat wäre dies am Rechtssichersten! Deswegen betrachte ich manche Entwicklungen durch den 4. Welle Feminismus sehr kritisch und mit großen Bedenken.

Sportismylife 09.06.2018 12:01

https://www.youtube.com/watch?v=-iRP...1rTxSpX82xNAWH

Nur zu empfehlen.

So leicht kann man unschuldig hinter Gittern landen.

Curly2013 09.06.2018 12:05

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651854)
So leicht kann man unschuldig hinter Gittern landen.

Darum ging es hier doch gar nicht.
Du wolltest, dass z.B. Kinderschänder lebenslänglich sitzen.
Du wirfst in einer Diskussion immer viele Sachen durcheinander.

Sportismylife 09.06.2018 12:10

Zitat:

Zitat von Curly2013 (Beitrag 5651856)
Darum ging es hier doch gar nicht.
Du wolltest, dass z.B. Kinderschänder lebenslänglich sitzen.
Du wirfst in einer Diskussion immer viele Sachen durcheinander.

Das stimmt.

Aber die Doku ist gut, sie lässt einen über das Rechtssystem nachdenken.
Warum also nicht teilen?

Dexter Morgan 09.06.2018 13:09

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651859)
Aber die Doku ist gut, sie lässt einen über das Rechtssystem nachdenken.

Um das zu beurteilen, muss man die fundamentalen Theorien kennen *find*. Gesetze sind nicht gottgegeben, sie orientieren sich an aktuellen Werten und Zielen. So etwas wie eine absolute Gerechtigkeit existiert da nicht, und es ist aus diesem Grund sinnlos, eine (vermeintliche) Ungerechtigkeit zu monieren, denn darüber kann man genauso ergebnislos streiten wie über Geschmäcker ;).

Wer eine Straftat begeht, unterwirft sich damit dem System des Landes, in dem er sie begeht. Das ist wie ein Vertragsabschluss. Ich kann mir auch keinen Ferrari leasen und mich anschließend über die hohe Restrate beklagen. Verliere ich alles, war ich zu blöd. Das ist eine Form natürlicher Gerechtigkeit :lachen:.

monochrom 09.06.2018 21:25

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651859)
Das stimmt.

Aber die Doku ist gut, sie lässt einen über das Rechtssystem nachdenken.
Warum also nicht teilen?

Diese Dokus sind in der Regel hochgradig manipulativ.

Sportismylife 10.06.2018 21:21

https://www.youtube.com/watch?v=UBXLKW8HLoc

Sehr gute Doku über Isolationshaft.

monochrom 10.06.2018 21:58

Du solltest dringend Deinen Medienkonsum und wie Du Deine Meinung bildest überdenken!

Ducati 11.06.2018 14:21

Zitat:

Zitat von Sportismylife (Beitrag 5651366)
Ist schon schlimm, ja. Aber ein Kind zu vergewaltigen ist unermesslich schlimmer.

Wenn ich also ein Kind töte ohne es zu vergewaltigen ist das weniger schlimm ?
Mord ist also weniger schlimm wie Vergewaltigung ?

Man darf also bereuen allen anderen Straftätern zugestehen aber den von dir drei angesprochenen Täterprofilen sprichst du das ab ?
Bereuen bedeutet nicht entlassen!

dear_ly 11.06.2018 16:02

Zum Thema Dokus und Meinungsmache
https://www.youtube.com/watch?v=f2bIHldsPy8

Curly2013 11.06.2018 16:52

Zitat:

Zitat von dear_ly (Beitrag 5652250)
Zum Thema Dokus und Meinungsmache
https://www.youtube.com/watch?v=f2bIHldsPy8

:yeah:
Total geil.

Sportismylife 11.06.2018 19:22

Zitat:

Zitat von Ducati (Beitrag 5652227)
Wenn ich also ein Kind töte ohne es zu vergewaltigen ist das weniger schlimm ?

Darüber habe ich noch nicht nachgedacht. Allerdings muss ich sagen, Kindermörder würde ich auch nicht mehr frei lassen.

dear_ly 11.06.2018 19:27

Aber einen Mörder, der einen Mann umbebracht hat, den würdest du schon wieder frei lassen?

Sportismylife 11.06.2018 19:34

Zitat:

Zitat von dear_ly (Beitrag 5652280)
Aber einen Mörder, der einen Mann umbebracht hat, den würdest du schon wieder frei lassen?

Kommt drauf an.

dear_ly 11.06.2018 19:42

Worauf? Mord ist Mord.


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