Lebenslänglich - richtig oder falsch?
Hallo!
Ich habe mir in letzter Zeit ein paar Dokus über Gefängnisse angesehen. Dadurch bin ich zum Thema Lebenslänglich gekommen. Meine Meinung dazu: - Kinderschänder - Vergewaltiger - Serienmörder Diese Leute sollten für immer weggesperrt werden. Aber was ist mit Insassen die ihre Taten sehr bereuhen (und nicht zu diesen 3 Kategorieen gehören) und nie wieder etwas Schlimmes tun würden, weil sie dazu gelernt haben? Ich finde diese Leute sollten eine zweite Chance bekommen. Isolationshaft ist auch ein Thema. Ich bin grundsätzlich dagegen da es Weißfolter ist. Bin gespannt was ihr dazu schreibt. MfG Sporty |
Lebenslänglich bedeutet in Deutschland maximal 25 Jahre die man
abzusitzen hat. Natürlich kann man unter gewissen Umständen schon viel früher raus. Und selbst jene, die 20 Jahre davon mindes- tens absitzen müssen, haben i.d.R. eben noch "ihre zweite" Chance. Wir leben hier zum Glück noch nicht wie in Amerika. Hinzu kommt, dass "Kinderschänder" und "Vergewaltiger" meist nicht mal ein Fünftel dieser o.g. Strafe bekommen. Also, worum geht es dir hier konkret? |
Wie Lilly schon sagte, ist Lebenslänglich nicht ein Leben lang.
Viel Problematischer finde ich, dass ein Gericht mehr oder weniger willkürlich noch die Sicherungsverwahrung dazugibt. Und die ist tatsächlich ein Leben lang. Ich persönlich habe damit so meine Probleme. Na klar, es gibt wirklch böse Menschen die nie wieder raus dürfen, aber ob das immer so sicher erkannt wird? Wie viele hocken da drin zu unrecht verwahrt? Andere Frage: Rehabilitiert unser Gefängnissytem so wie es eigentlich nötig wäre? Wenn jemand 20 Jahre lang hinter Gittern war, kommen die wenigsten noch vernünftig draussen zurecht. Bestrafung ist eine Sache die nötig ist, aber Rehabilitation muss so korrekt gemacht werden dass sie auch funktioniert. Was diese Punkte angeht muss unser Strafsystem noch dringend verbesert werden finde ich. |
Sporty ... was hast Du angestellt, hm? :fg:
Scherz. Was soll deiner Meinung nach das Strafziel sein? |
Ein Monat Knast kostet 3000€. Möchtest du wirklich den langen Urlaub finanzieren? Außerdem sind Gänge zum Jobcenter viel schlimmer.
Bei Serienmördern und Intensivtätern könnte ich es mir jedoch noch vorstellen, die für immer in den Bau zu schicken. |
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Aber das ganze Leben zu verbauen für andere Taten wie bewaffneter Raubüberfall - was soll das? Die aller meisten erkennen doch was sie getan haben und fühlen sich dementsprechend. Sie bereuen es zu tiefst (zum Teil). Bei einer Doku hat mal ein Knastinsasse über seinen Kollegen der lebenslänglich sitzt, folgendes ausgesagt: "Wenn er jetzt freikommen würde, würde er nichtmal bei Rot über die Ampel gehen". Wieso sollte man solche Leute weiter wegsperren? |
"Bewaffneter Raubüberfall" klingt bei dir ein bisschen nach Kinderspiel.
Ist es aber nicht. Der Täter würde die Waffe nutzen, wäre er dazu gezwungen. Das ist ein schwerer Vorwurf. Wie "Brandstiftung" - ist auch kein Pappenstiel. Auch das ist eine schwere Straftat... |
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Er will raus! Das ist alles. |
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Es gibt Leute die bereuehn ihre Taten zu tiefst. Es gibt sogar Leute die sagen sie hätten die Todesstrafe verdient. Zitat:
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Oder bereuen sie vielleicht, dass sie geschnappt wurden? Wer weiß das schon? |
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Es gibt beides, es gibt Leute die lachen über ihre Taten oder sind sogar stolz drauf. Es gibt aber auch solche die erkannt haben was sie getan haben und es eben bereuen.
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Und nun?
Diejenigen, die Urteile verhängen und aussprechen sind keine Laien. Die Meisten wissen schon, was sie tun. |
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https://www.youtube.com/watch?v=bAhDvvV8l9w |
Du bringst hier mal wieder zwei/drei/vier Sachverhalte auf einmal auf's Tablett.
Entscheide dich: - Lebenslang/länglich - Kinderschänder - Rechtswillkür |
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Ich persönlich finde das alles sehr ausgewogen :schüttel:. |
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Einmal kräftig durchgerührt gibt das ne schöne Pampe angerichtet als Quark. |
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Jeder der glaubt es geht bei Gericht gerecht zu, sollte sich diese Doku ansehen.
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Die Welt ist voll mit Ungerechtigkeiten, und jeder macht seine Revoluzzerjahre durch, in denen er sich auf das Negative konzentriert. Also meinetwegen können sich {alle}\{Dexter Morgan} damit beschäftigen. Aber nichts kaputtmachen!
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Ein Beispiel aus einer der Dokus:
Ein Mann hatte Sex mit einer Frau und hat sie gewürgt (allerdings war das eine fragwürdige Sexpraktik und keine Vergewaltigung). Er wurde dann angezeigt und wegen Vergewaltigung verurteilt. Er saß 30 Jahre im Gefängnis, ist jetzt 78 und selbst jetzt lässt man ihn nicht raus, da er immer noch "im stande ist gewalttätig zu werden", laut Analyse. Und dass, obwohl er eindeutig nicht dazu in der Lage ist! Als er das hörte hat er nur noch geweint. Wie kann man einem Menschen so etwas antun !? Ich hoffe die Beteidigten fahren in die Hölle. |
Ich bin der Meinung, dass jeder der kein Kinderschänder ist, kein Vergewaltiger und kein Serienmörder und auch kein totaler Psychopath eine zweite Chance bekommen sollte.
Was ist z.B. mit einem Vater der den Vergewaltiger seiner Tochter tötet? Sollte der lebenslang im Gefängniss sitzen? Nicht nach meiner Meinung. P.S. Das soll keine Rechtfertigung für Selbstjustiz sein. Nur so als Info. |
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Oder von welchen Ländern reden wir hier? Zitat:
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Und nein, sie haben sich NICHT an das deutsche Recht gehalten. Mediziner haben ihn untersucht ob er noch in der Lage ist gewalttätig zu werden. Der Mann bestand nur noch aus Haut und Knochen, also bitte, wer kommt da zum Schluss dass er immer noch gewalttätig werden könnte? Das hat nichts mit deutschem Recht zu tun, das war eine Untersuchung mit offensichtlich falschem Ergebnis. |
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P.S. du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft sagen, dass man für eine fragwürdige Sexpraktik lebenslänglich bekommen soll? :schüttel: was ist denn mit dir los?
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Das hatten wir schon mal in einem anderen Thread. Da wollte die Frau Prügel beim Sex, und der Mann hat es ihr auch gegeben. Dann hatte sie ein blutunterlaufenes Auge und sie ist zum Anwalt / Polizei. Wer zieht da wohl den Kürzeren? Der Mann in deinem Beispiel sitzt zu Recht. Hätte er lieber lassen sollen. Oder sich absichern sollen (Kamera als Beweismittel aufstellen). Männer ziehen bei so was fast immer den Kürzeren. |
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Also sitzt der Mann von deinem Beispiel doch zu Recht. |
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Egal, dafür Lebenslänglich zu bekommen ist einfach nur lächerlich. |
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Erst mal würde ich nicht auf jede Doku reinfallen. Die können und sind oft manipuliert. Man sieht nur das, was die Filmcrew einem zeigen will.
Abgesehen davon muss man nicht weich werden, nur, weil einer flennt. Und auch die Aussage nicht zwingend glauben. :schüttel: Da gibts immer mehrere Seiten udn ich hab Respekt vor Leuten, die das schwere Los haben solche Menschen zu verurteilen und sich da alles anhören müssen |
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Allerdings bei 30 Jahren im Gefängnis würde ich das auch davon abhängig machen, wie sein psychisches Profil aussieht. Es gibt nämlich neben der physischen auch die psychische Gewalt. Zu letzterer ist man auch mit 78 in der Lage, Reue und Tränen kann man mit entsprechendem psychischen Profil auch vortäuschen. Solche Leute müssen selbstverständlich hinter Gittern bleiben. |
Er hatte geweint, weil er im Knast sterben wird.
P.S. Es ging aber nicht um ein psychisches Profil und auch nicht ob er psychischen Schaden anrichten kann. Es ging nur darum, dass er angeblich in der Lage wäre körperlichen Schaden anzurichten. Bitte. Er ist 78 Jahre, wie soll das gehen? Der Mann sah aus wie eine alte verknitterte Bohnenstange. Wenn es darum geht, ob jemand eventuell physischen Schaden anrichten kann, dann muss die ganze Menschheit weggesperrt werden. Bei diesem Mann wird einfach präventiv bestraft, was völlig gegen das Rechtssystem ist. Keiner wird für etwas bestraft was er nicht getan hat, er schon. |
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Inzwischen kann man - dank der medienwirksamen Inszenierung der BDSM-Szene - in Verletzungen am eigenen Körper einwilligen, ausgenommen Verstümmelungen. Man kann also inzwischen auch in Atemkontrollspiele einwilligen. Das ging bis vor ein paar Jahren noch nicht, da hat sich der ausführende Part immer und grundsätzlich strafbar gemacht. Das war allerdings - auch wenn es falsch war - hinreichend bekannt, man konnte sich also gut davor schützen, indem man es schlicht und ergreifend nicht praktiziert hat. Jeder, der es trotzdem praktiziert hat, musste damit rechnen, verurteilt zu werden. Heute ist das anders. Heute kannst du in Verletzungen im Rahmen von sexuellen Handlungen einvernehmlich einwilligen, und eben auch in Atemkontrollspiele. Nur nicht in Verstümmelungen und Tötung. Beides lag im diskutierten Fall ja aber nicht vor. Freilich trifft im Streitfall die Beweislast immer den Mann, was schon eine Diskriminierung, aber dennoch ein anderes Thema ist. Die kann man aber auch relativ einfach erfüllen, eine Unterschrift des passiven Parts reicht da. Wir hatten das Thema letztes Semester im Propädeutikum, und da ich davon ausgehe, dass uns da zur Auslegung aktueller Rechtsnormen kein Schmu erzählt wurde, gehe ich mal davon aus, dass es auch tatsächlich so gehandhabt wird. Im Übrigen kenne ich den Fall aus der betreffenden Doku, und der "Täter" hätte eben wissen müssen und sich darüber klar sein müssen, dass er sich der Gefahr einer Verurteilung aussetzt, auch wenn sie einwilligt, weil damals eben die Gesetzeslage so war. |
Ganz genau so ist es. Er wurde für Vergewaltigung bestraft, obwohl es keine war. Und zwar Lebenslänglich.
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Es war eine Vergewaltigung. Nach der damaligen Rechtslage. Und eigentlich hat er noch "Glück", dass er "nur" wegen Vergewaltigung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Denn so war damals die Rechtslage in Deutschland. |
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Nach deiner Argumentation könnte ich auch mordend durch die Straßen vagabundieren, weil mir die Nasen meiner Mitmenschen nicht gefallen. Weil: Scheiß auf die Rechtslage, sie haben meinen Sinn für Ästhetik beleidigt. Gesellschaften müssen Kompromisse eingehen. Das tun sie, indem sie Gesetze erlassen, die, weil sie von Menschen gemacht sind, lückenhaft sind. Daraus folgt, dass zum Teil objektiv unschuldige verurteilt werden, weil das Gesetz es verlangt, und dass im Gegenzug objektiv schuldige freigesprochen werden, weil das Gesetz es ebenfalls so verlangt. Hier kommt noch etwas anderes hinzu: Zu der Zeit, als das Urteil erging, hielt man Sadomasochismus für eine hochgradig sittenwidrige Praktik. Und zwar die Mehrheit der Gesellschaft. Und wenn die Mehrheit der Gesellschaft etwas nicht will, dann werden entsprechende Gesetze erlassen. Und nur die Gesetze, die zum Zeitpunkt der Tat gelten, können zur Verhandlung herangezogen werden, das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland und sorgt für Rechtssicherheit. Somit hat Willkür im deutschen Rechtssystem überhaupt keinen Platz. Freilich kannst du konkrete Urteile anders beurteilen als die Richter, die sie gefällt haben. Das ist dein gutes Recht. Dann geh in die Politik und mach Gesetze. Oder werde Richter, dann kannst du im Rahmen der Rechtsfortbildung ganz aktiv auf die Weiterentwicklung der deutschen Rechtsnormen einwirken. Aber: Du musst das alles schon sehr gut begründen können. "Scheiß auf die Rechtslage, es war keine Vergewaltigung" ist aber kein Argument. Denn zur Beurteilung eines Falls kannst du, wie schon gesagt, eben nur und ausschließlich die Rechtslage heranziehen, die zum Zeitpunkt der Tat gegolten hat. Und die war damals eben: Das war eine Vergewaltigung, ganz objektiv. "Scheiß auf die Rechtslage" kann also überhaupt kein Argument sein. Btw, filmen hätte ihm überhaupt nicht geholfen. Schlicht und ergreifend deswegen, weil Atemkontrollspiele sittenwidrig waren. Selbst eine vom Opfer eigenhändig unterschriebene Erklärung hätte nicht geholfen, weil das Ausüben dieser Praktik als solche unter Strafe stand, ganz unabhängig davon, ob das Opfer einwilligt oder nicht. Das ist heute anders, war es damals aber eben gerade nicht. |
Dann soll der Mann eben heute freigelassen werden, aber das wird er nicht.
Die Rechtslage ist jetzt anders und trotzdem sitzt er bis zum Tod ein. Früher kamen Schwule ins Zuchthaus, heute nicht mehr. Und gibt es jetzt noch Schwule von früher die heute noch im Zuchthaus sitzen? Nein. P.S. Ich will Schwule nicht mit SM gleichstellen, ich greife das jetzt nur auf um ein Beispiel zu geben was früher / heute angeht. |
DU glaubst es war es SM: Und wenn es wirklich ne Sextat war?
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Na das hat er ja :schüttel:
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Im Zweifel für den Angeklagten. |
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Weil, wenn die Frau weinend mit Verletzungen zum Arzt und Polizei läuft wird sie immer am längeren Hebel sitzen. |
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Sche*ß auf die Rechtslage. Mit dir kann man echt nicht diskutieren. :wink: |
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Man, man, man. |
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Es kommt doch immer darauf an, dass du es beweisen kannst. Wenn du zur polizei gehst und sagst, du würdest vergewaltigt, werden sie dir als Frau immer erstmal glauben. Wenn du aber schriftlich dein Einverständnis erklärt hast und der Mann dieses Schriftstück hat, dann kann es wohl kaum noch eine Vergewaltigung gewesen sein oder? Wie siehst du das? |
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Und er würde im Gefängnis weinen, weil er dort sterben muss? Dabei kann er als dürrer, klappriger Mann sowieso keinem mehr schaden? Wer soll übrigens herausfinden, ob ein Täter wirklich "dazu gelernt" und "bereut" hat? Würde ich auch sagen, wenn ich im Gefängnis wäre, und wüsste, dass ich damit entlassen werden könnte. :schüttel: Ich bin froh, dass ich kein Recht sprechen muss. Aber noch froher bin ich, dass Recht im allgemeinen nicht solchen emotionalisierten Einschätzungen folgt wie der deinen. Alleine schon, dass du einen bewaffneten Raubüberfall im Prinzip zur Lappalie runterspielst. Schon mal dabei gewesen? Ein Nebenjob mit Nachtschicht an der Tankstelle eines Problemviertels könnte dich da schnell auf den Boden der Tatsachen zurückbringen. |
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Außerdem stelle ich mir das Ganze echt als Lustkiller vor, wenn man schon miteinander am Fummeln ist "Du, warte mal, bevor wir jetzt weitermachen, muss das hier erst noch unterschrieben werden." |
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Und was den Lustkiller angeht... Solche Praktiken entstehen in der Regel natürlich nicht aus dem Nichts, sondern wachsen mit der Zeit, während man darüber spricht. Und natürlich gibt es da dann auch irgendwann eine Gelegenheit, eine solche Einwilligungserklärung zu unterschreiben. Wenn jetzt das Safeword gesagt wird und der Top-Part trotzdem nicht aufhört, dann wird das ganze natürlich zu einer Vergewaltigung, und da kommen wir dann wieder zur Beweislast-Diskussion. Denn natürlich muss immer gelten "in dubio pro reo". Dieser fundamental wichtige Grundsatz wird aber gerade in Vergewaltigungsdiskussionen häufig ausgeblendet. Denn natürlich muss bei Aussage gegen Aussage ohne weitere Beweise ein Verfahren eingestellt werden. Denn, wie gesagt, in dubio pro reo. Passiert das nicht, ist das ein völliges Versagen des Justizapparates. Aber das ist nun wieder, wie gesagt, ein anderes Thema. |
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Und wieder frage ich mich wie alt Du eigentlich bist! Du argumentierst wie ein Teenager. |
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Wenn Frau zum Arzt geht, mit Verletzungen im Intimbereich, vielleicht mit Würgemale, dann denke ich schon, dass ihr eher geglaubt wird. Da ist dann nix mehr mit Aussage gegen Aussage. |
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Jetzt mal ein ganz konkretes Beispiel. Du überlegst dir, du möchtest gerne mal Atemkontrollspiele ausprobieren, und findest einen Mann, der das mit dir macht. Wie abgesprochen würgt er dich und du stellst dann fest, dass es dir eben doch nicht gefällt, weil du dabei Angst bekommst. Jetzt stellt sich doch die Frage, wurdest du vergewaltigt, oder hast du einvernehmlich eine Praktik ausgeübt, weil du sie gerne testen wolltest? Jetzt gehst du zur Polizei und sagst, du wurdest vergewaltigt. Und du hast ja auch ganz offensichtlich Würgemale am Hals. Der Fall liegt also auf den ersten Blick klar auf der Hand. Der betreffende Mann hat sich aber vor dem Akt deine schriftliche Einwilligung in diese Praktik von dir geholt. Und das kann er auch nachweisen, indem er dieses Schriftstück vorlegt. Was haben wir nun? Eine Vergewaltigung oder eine einvernehmlichen Sex? |
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Mann bittet die Frau um so ein Schriftstück, er ist ja dann super raus damit, und läßt bei der Frau mal richtig die Sau raus und verletzt sie. Sie geht zur Polizei, zeigt ihn an, er zeigt das Schriftstück und behauptet, alles ganz einvernehmlich, ich habe hier sogar das Schriftstück. |
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Es geht doch nur darum, das Einverständnis zu bestimmten Praktiken zu beweisen. Zu allen anderen Praktiken selbstverständlich nicht. Das ist doch gerade die Definition von einvernehmlich. Das grundlegende Problem ist doch folgendes: Wenn du solche Spiele machst und dir hinterher überlegst, ihn halt einfach mal anzuzeigen, weil warum auch immer, das kann doch nicht rechtens sein! Davor muss man sich schützen können. Und ich sehe hier auch nach wie vor kein Problem. Ich verstehe auch nach wie vor nicht, wo du das Problem dabei siehst. Nein, wirklich nicht. Was spricht dagegen, dass Mann sich absichern kann? Ich hab nämlich den Eindruck, dass du genau das verhindern willst. Warum? |
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Sorry, aber das ist doch lachhaft. Soll ich meine Eltern das Schriftstück vielleicht vorlegen und sie sollen als Zeuge fungieren? "Du Papa, ich will mal hart rangenommen werden, unterschreib´ mal. |
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Ich weiß jetzt nicht, wie du das so handhabst, aber ich unterhalte mich mit einigen Freunden durchaus über Phantasien. Da die darüber bescheid wissen, hätte ich auch kein Problem dabei, so eine Erklärung in ihrer Anwesenheit zu unterschreiben. Und wenn du das nicht willst, dann ist die Lösung für dich ja ganz einfach: Du übst solche Praktiken schlicht und ergreifend nicht aus. Aber darum geht's ja nicht. Es geht ja gerade um Leute, die solche Praktiken ausüben wollen. Und denen muss man eben eine Möglichkeit geben, sich vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen. |
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Ich hatte es doch schon erklärt, aber so ein Schriftstück läd bestimmte Männer zum Mißbrauch ein! Sie unterschreiben in dem Schriftstück für harten Sex, ihn interessiert das Safeword nicht und macht weiter obwohl Frau nicht will und ist dann durch das Schriftstück fein raus, weil da ja harter Sex drin steht. Ernsthaft? Das verstehst du nicht? Ist wirklich lächerlich. Zitat:
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Wirklich sicher wäre es wohl nur wenn Du es notariell beglaubigen lässt, oder polizeilich würde auch gehen. Mal von der praktischen Umsetzung abgesehen so ein Schriftstück zu erstellen. |
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Ich wäre dafür, dass der Notar beim Akt dann auch anwesend ist. Dann wären alle auf der sicheren Seite. |
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https://www.youtube.com/watch?v=-iRP...1rTxSpX82xNAWH
Nur zu empfehlen. So leicht kann man unschuldig hinter Gittern landen. |
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Du wolltest, dass z.B. Kinderschänder lebenslänglich sitzen. Du wirfst in einer Diskussion immer viele Sachen durcheinander. |
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Aber die Doku ist gut, sie lässt einen über das Rechtssystem nachdenken. Warum also nicht teilen? |
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Wer eine Straftat begeht, unterwirft sich damit dem System des Landes, in dem er sie begeht. Das ist wie ein Vertragsabschluss. Ich kann mir auch keinen Ferrari leasen und mich anschließend über die hohe Restrate beklagen. Verliere ich alles, war ich zu blöd. Das ist eine Form natürlicher Gerechtigkeit :lachen:. |
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Du solltest dringend Deinen Medienkonsum und wie Du Deine Meinung bildest überdenken!
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Mord ist also weniger schlimm wie Vergewaltigung ? Man darf also bereuen allen anderen Straftätern zugestehen aber den von dir drei angesprochenen Täterprofilen sprichst du das ab ? Bereuen bedeutet nicht entlassen! |
Zum Thema Dokus und Meinungsmache
https://www.youtube.com/watch?v=f2bIHldsPy8 |
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Total geil. |
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Aber einen Mörder, der einen Mann umbebracht hat, den würdest du schon wieder frei lassen?
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Worauf? Mord ist Mord.
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