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LollypopGirl 07.07.2005 15:31

Doppelte Staatsbürgerschaft
 
Hallo ihrs :wink:

Vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus........

Beispiel: Ein Kroate und eine Deutsche bekommen zusammen ein Kind. Dieses Kind erhält die Deutsche Staatsbürgerschaft (muss sich glaube ich mit 18 auch nochmal dafür entscheiden).
Ist es möglich, das dieses Kind im Erwachsenenalter trotz dem noch zusätzlich die Kroatische Staatsbürgerschaft erhalten kann?

Gruß LOLLY

Someguy 07.07.2005 20:24

die doppelte staatsbürgerschaft ist in deutschland nicht erlaubt, so viel ich weiss.

Pecorin 07.07.2005 21:23

Zitat:

Zitat von Someguy
die doppelte staatsbürgerschaft ist in deutschland nicht erlaubt, so viel ich weiss.

Generell stimmt das schon. Ausnahmen gibt es jedoch.

Wenn die Eltern z.B. verschiedene Staatsbürgerschaften haben, so kann das Kind auch in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft haben.

Someguy 07.07.2005 21:28

Zitat:

Zitat von Pecorin
Generell stimmt das schon. Ausnahmen gibt es jedoch.

Wenn die Eltern z.B. verschiedene Staatsbürgerschaften haben, so kann das Kind auch in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft haben.

ähm...ne, können die nicht. in meiner familie gibt es so einen fall und das kind muss sich mit 18 entscheiden, welche staatsbürgerschaft es "behalten" will. oder kannst du mir ein beispiel zeigen?

klar, ausnahmen gibt es immer, habe erst vor kurzem ein paar gerichtsentscheidungen dazu gelesen. in einer ging es um einen sonderfall (italiener) und in der anderen wollte iran einen staatsbürger nicht aus der bürgerschaft rauslassen. so bekam er den deutschen pass ohne den iranischen abzugeben. sonst sind mir keine ausnahmen bekannt.

Pecorin 07.07.2005 21:50

Doch, schildere mal deinen Fall genau.

Wenn z.B. ein Elternteil Deutsch ist und der andere Elternteil eine andere Staatsbürgerschaft hat, so hat das Kind das Recht beide Staatsbürgerschaften zu haben, von Geburt an übrigens.

Someguy 07.07.2005 21:52

Zitat:

Zitat von Pecorin
Doch, schildere mal deinen Fall genau.

vater ist deutscher, mutter nicht :) kind muss sich mit 18 entscheiden, das steht fest. mehr gibt es da nicht zu schildern.

Pecorin 07.07.2005 21:56

Zitat:

Zitat von Someguy
vater ist deutscher, mutter nicht :) kind muss sich mit 18 entscheiden, das steht fest. mehr gibt es da nicht zu schildern.

1. Die Frage ist seit wann der Vater Deutscher ist? Erst nach der Geburt des Kindes?

2. Sind die beiden verheiratet?

Someguy 07.07.2005 21:58

Zitat:

Zitat von Pecorin
1. Die Frage ist seit wann der Vater Deutscher ist? Erst nach der Geburt des Kindes?

2. Sind die beiden verheiratet?

der vater ist gebürtiger deutscher, die mutter hat einen ausländischen pass.

nein, sie sind nicht verheiratet. gilt diese regelung nur für verheiratete partner?

Pecorin 07.07.2005 22:05

Natürlich! Das ist der Nachteil, den das uneheliche Kind hat. Das Kind hat jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht, weil der Vater Deutscher ist, sondern weil es in Deutschland geboren ist. Dann muss es sich mit 18 zwischen der Deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Mutter entscheiden.
Die Regelung lautet nämlich so:
"Kinder aus binationalen Ehen erhalten in der Regel die Staatsangehörigkeit beider Eltern."---> wohlgemerkt binationale Ehen

Es gibt auch andere Regelungen. So kann z.B. ein EU-Staatler in Deutschland die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn der Ursprungs-EU-Staat die Mehrstaatlichket erlaubt, so erlaubt auch Deutschland diese Mehrstaatlichkeit.

Es gibt auch Länder, wie Iran z.B., wo man die Iranische Staatsbürgerschaft nicht loswerden kann. Wenn man dann die Deutsche Staatsbürgerschaft benatragt, dann kann man auch die alte behlaten.

Carla727 07.07.2005 22:05

Also, erst mal ist es schon möglich daß jemand von Geburt an 2 Staatbürgerschaften besitzt und sich mit 18 auch nicht für oder wider einer der Staatsbürgerschaften entscheiden muss. Ich zum Beispiel.

Ein Deutscher der eine zweite Staatsbürgerschaft beantragen möchte, verliert grundsätzlich mit Erhalt der anderen Staatsbürgerschaft, seine deutsche Staatsbürgerschaft.

Ausnahme:Er beantragt und erhält eine Beibehaltungsgenehmigung von den deutschen Behörden. Hierzu muss dargelegt werden, warum man einerseits die neue Staatsbürgerschaft erhalten, andererseits die Deutsche behalten will.

Bei Gelegenheit und bei Bedarf kann ich genauere Informationen (Links, Formulare) zuschicken.

Aber, vielleicht konnte ich Dir auch so etwas weiterhelfen,

Lieben Gruß,

Carla


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