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-   -   "Lockerung" des Art. I des GG (https://www.lovetalk.de/archiv-streitgespraeche/59128-lockerung-des-art-des-gg.html)

OneSilverDollar 01.02.2008 13:05

"Lockerung" des Art. I des GG
 
Ein Staatsrechtler aus Würzburg, Horst Dreier, ist im Gespräch für den Posten als erster Mann beim Bundesverfassungsgericht.

Er gilt [auch bei Kritikern] als analytischer Denker, sprachlich gewandt und excellenter Rechtswisschenschaftler.

Herr Dreier ist der Ansicht, dass der Artikel I des GG unter bestimmten Umständen "gelockert" werden darf/kann/soll.

Im Artikel I ist manifestiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Eine Lockerung dieses rechtsstaalichen Grundsatzes heisst nichts anderes, als dass Folter erlaubt sei.

Man denke an die Entführung des Bankierssohnes vor einigen Jahren, wo der
Täter gefasst wurde, jedoch der Junge (der zu Tode kam) noch nicht gefunden war.

Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren.

Ich persönlich bin gegen Androhung von Folter, gegen Ausführung von Folter.

Quelle

Lunar Eclipse 01.02.2008 13:13

Zitat:

Zitat von OneSilverDollar (Beitrag 2226131)
Im Artikel I ist manifestiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Eine Lockerung dieses rechtsstaalichen Grundsatzes heisst nichts anderes, als dass Folter erlaubt sei.

Bevor jemand sowas anregt, müsste er vortragen, wie er sich die Umsetzung vorstellt. Soll Folter ohne Verurteilung, d.h. periculum in mora ohne Feststellung der Schuld erfolgen? Dann wäre das wohl abzulehnen.

Sailcat 01.02.2008 13:18

Zitat:

Zitat von OneSilverDollar (Beitrag 2226131)
Eine Lockerung dieses rechtsstaalichen Grundsatzes heisst nichts anderes, als dass Folter erlaubt sei.

es bedeutet noch eine ganze menge anderer dinge. de facto ist die würde doch eh "antastbar". das passiert jeden tag, überall.

was folter angeht, so halte ich das selbstredend schon aus ethisch-moralischer sich für verwerflich. der "nutzen" ist sowieso minimal, da menschen unter folter alles mögliche gestehen.

dazu sei noch anzumerken, daß eine einzelne figur erzählen kann, was sie will, der artikel kann nicht einfach so abgeändert werden. grundrechte dürfen darüber hinaus nicht angefaßt werden, art. 1gg ist ein tragender grundsatz, die diskussion darüber also bestenfalls ein gedankenspiel.

OneSilverDollar 01.02.2008 13:27

Ich bin einfach nur erstaunt darüber, dass ein Mann des Rechts diese Gedanken hegt.

Dass man dieses Grundrecht nicht einfach "mir nichts, dir nichts" verwerfen kann ist klar und ich hoffe, es wird auch so bleiben.

beta 01.02.2008 13:28

ist die androhung von folter nicht selbst schon folter?
ich würde es so empfinden.

OneSilverDollar 01.02.2008 13:29

Empfinde ich ebenso.

beta 01.02.2008 13:30

Zitat:

Zitat von OneSilverDollar (Beitrag 2226154)
Ich bin einfach nur erstaunt darüber, dass ein Mann des Rechts diese Gedanken hegt.

Dass man dieses Grundrecht nicht einfach "mir nichts, dir nichts" verwerfen kann ist klar und ich hoffe, es wird auch so bleiben.

die männer des rechts diskutieren gerne mal grenzwertig rum. denen ist nämlich total langweilig mit ihren trockenen paragraphen.

Sailcat 01.02.2008 13:36

Zitat:

Zitat von OneSilverDollar (Beitrag 2226154)
Ich bin einfach nur erstaunt darüber, dass ein Mann des Rechts diese Gedanken hegt.

Dass man dieses Grundrecht nicht einfach "mir nichts, dir nichts" verwerfen kann ist klar und ich hoffe, es wird auch so bleiben.

na ja, männer und frauen der politik erzählen ja auch manchmal recht krauses zeug. :)

OneSilverDollar 01.02.2008 13:38

Aber nicht alles gerät so in die Öffentlichkeit.

Will nicht wissen, was sonst noch so "diskutiert" wird.

Sailcat 01.02.2008 13:42

komisch, über bevorstehende kampfeinsätze der bundeswehr regt man sich eigentlich recht wenig auf. das scheint mir aber realer zu sein, als eine gg änderung von art. 1


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