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Alt 15.08.2013, 22:32   #11
ist
Special Member
 
Registriert seit: 02/2011
Beiträge: 5.550
Hallo

Also mein erster Eindruck ist: Chaos extrem.

Wenn Du nun mit Deiner Ex wieder zusammen kommen würdest, was würdet ihr anders machen im Gegensatz zu früher und wie wollt ihr das erreichen? Was lief falsch?

Denn: Liebe alleine reicht nicht aus. Denn sie hatte sich von Dir getrennt obwohl sie Dich geliebt hatte (laut ihrer jetzigen Aussage). Wenn ihr jetzt mehr Erfolg haben wollt dann solltet ihr auch etwas ändern. Denn meiner meinung nach werdet ihr relativ schnell in die alten Muster rein rutschen wenn ihr nichts ändert.

Bezüglich dem rechtlichen was Unterhalt und Verpflichtungen Deiner jetzigen Frau angeht kann ich Dir nichts schreiben. Keine Ahnung. Wobei ich schon annehme falls ihr verheiratet wart, das Du ihr zu Unterhalt verpflichtet bist falls sie keinen Job hat oder weniger verdient. Ihrer Tochter gegenüber hast Du gar keine Verpflichtungen.
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Alt 16.08.2013, 10:03   #12
Sad Lion
 
Registriert seit: 01/2010
Ort: Südbaden
Beiträge: 13.460
Da ein Thread im LT genügt, habe ich eben mal sämtliche Threads von Daddy 1978 zusammengeführt.

@ Daddy 1978

Bitte schreib zukünftig nur noch hier weiter und eröffne keine weiteren Threads mehr, solange es um dasselbe Thema geht. Danke.
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Alt 16.08.2013, 11:19   #13
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Bzgl. dem Wohnrecht Deiner jetzigen, auslaendischen, Freundin und ihrer Tochter in Deiner jetzigen Wohnung.

Du schreibst sie ist mit ihrer Tochter "hier" (als in Deiner jetzigen Wohnung) gemeldet.

Wenn Du mit "gemeldet" die Meldung beim Einwohnermeldeamt meinst, das tut nichts zur Sache ob sie in der Wohnung wohnen darf oder nicht.

Fuer das Recht in der Wohnung zu wohnen oder eben auch nicht ist entscheidend, wer die Miete zahlt und im Mietvertrag steht.

Wenn DU den Mietvertrag allein unterschrieben und die Miete allein gezahlt hast (davon gehe ich aus) und wenn ihr unverheiratet seid (davon darf ich auch ausgehen, weil Du ja von Deiner frueheren Frau noch nicht geschieden bist) hat sie keinen rechtlichen Anspruch in der WOhnung zu sein, wenn Du das nicht willst.

Andersrum gedacht: kann Dir jemand etwa verbieten, sie dort wohnen zu lassen? Ja, kann der Vermieter unter Umstaenden tun. Es ist aber nicht damit zu rechnen und eine gueltige Begruendung wuerde ihm auch schwer fallen muessen, wenn sie bisher mit Dir dort gewohnt hat.

Eingrenzungsbemerkung: Diese mietrechtlichen Bemerkungen sind alle amateurhafte, subjetive Einschaetzungen und nicht etwa verbindlich; ausserdem beziehen sie sich allein auf Wohnungen in Deutschland. In Oesterreich oder in der Schweiz koennte Anderes gelten.

Ein berechtigtes Wohnen in der Wohnung garantiert aber natuerlich noch lange kein Aufenthaltsrecht in Deinem Land, also da musst Du dann wieder jemand anderen fragen.

Hierfuer koennte u.a. auch die Meldung beim Einwohnermeldeamt notwendig sein, und vielleicht hast Du Deine Frage daher eigentlich auf dieses Aufenthaltsrecht bezogen?

Unabhaengig von dem rechtlichen Bewegungsrahmen, den Du bzgl. "sie in Deiner Ex-Wohnung wohnen lassen" m.E. hast, solltest Du Dir aber genau ueberlegen, ob Du das machen willst. Denn die Gefahr, dass Du missverstanden wirst und Du Dir schweren und auf Dauer fortbestehenden Aerger einhandelst, ist gross.
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Alt 16.08.2013, 12:47   #14
chicche
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Registriert seit: 01/2013
Ort: meist an der Grenze
Beiträge: 304
Zitat:
Zitat von Daddy 1978 Beitrag anzeigen
Ich war in dem Land als Zeuge vor Gericht geladen worden, damit Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekam und schliesslich stand zum Schluss nichts mehr im Wege. Das Gericht gab es Ihr.
Das verstehe ich nicht .
Oder hast du etwa auch noch evtl. eine Verpflichtungserklärung (§§ 66-68 AufenthG.) gegenüber dem auswärtigen Amt unterschrieben und somit die Katze im Sack gekauft ?

Bist du sich ,dass die Dame wieder in ihrem Heimatland ist ? Denn du bist komplett verantwortlich durch die VE solange sie in D weilt...
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Alt 16.08.2013, 12:49   #15
Daddy 1978
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Beiträge: 10
ich habe nichts unterschrieben...Lediglich wurde ich als Zeuge geladen, damit mich der leibliche Vater kennenlernen kann und das Gericht den Antrag von Ihr bewilligt...Und sie Kommen aus der EU...Ging nur um Ihre Tochter...
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Alt 16.08.2013, 12:52   #16
chicche
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Registriert seit: 01/2013
Ort: meist an der Grenze
Beiträge: 304
Durch was war / ist sie in D versichert ?
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Alt 16.08.2013, 12:53   #17
Daddy 1978
Junior Member
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Registriert seit: 08/2013
Beiträge: 10
Durch mich...Ist jetzt seid drei Wochen beim Jobcenter gemeldet...
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Alt 16.08.2013, 13:02   #18
chicche
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Registriert seit: 01/2013
Ort: meist an der Grenze
Beiträge: 304
und somit ist das wahrscheinlich für dich auch Unterhaltsverpflichtend ... ,solltest du eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben .
Das beeinhaltet auch den Wohnraum , die Ausreisekosten incl. Gepäckkosten, bis zum ausländischen Zielort als auch eventuell notwendige Begleiter-, Übersetzungs-, Verpflegungs- und Haftkosten...
Auch im Nachhinein können diese Kosten geltend gemacht werden ! Notfalls sogar durch eine unschöne Zwangsvollstreckung.
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Alt 16.08.2013, 13:12   #19
Daddy 1978
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Registriert seit: 08/2013
Beiträge: 10
Wie kann man jemanden verpflichten, der alles getan hat und von der anderen Seite die Kinder des jenigen abgewiesen hat? Zumal dem ich nicht verheiratet bin mit dieser Person...Seid zwei Monaten schon getrennt ist und sagt, Du muss jetzt selber klar kommen..Ich helfe Dir bei der Wohnungssuche usw.
Ich habe freiwillig für Sie alles gamacht...wären die Probleme mit meinen eigenen Kids nicht, würde ich mit Ihr zusammen sein. Es ist aber alles kaputt gegangen. Was macht Dich sicher, dass ich Pflichten habe? Ich machs aus moralischen Gründen freiwillig...
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Alt 16.08.2013, 13:38   #20
chicche
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Beiträge: 304
Das ehrt dich und ich ziehe auch den Hut ,dass du dich noch verantwortlich fühlst obwohl sie deine Kinder und dich nicht wie eine liebende Partnerin behandelt hat.Das ist das Eine .
Die andere Sache ist die ,das du gesetzlich verpflichtend gemacht werden kannst und auch wirst ,solltest du eine VE gegeben haben. Das gillt dann auch für die Tochter. Vielleicht erkundigst du dich auch mal beim auswärtigen Amt.
So weit mir bekannt ist ,muss ja ein jeder Ausländer ,der sich länger in D aufhalten will ,bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Kann er seinen Lebensunterhalt selber nicht finanzieren ,dafür gibt es ja die VE. Auch sichert sich der Deutsche Staat damit zu Recht ab.
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agressiv, ehe retten, hilfe, trennung






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