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Du befindest dich im Forum: Probleme in der Beziehung. Alltagsprobleme in Beziehungen? Mangelndes Vertrauen, Langeweile oder Sprachlosigkeit? Hier findest du ein offenes Ohr für alles, was dich an deiner Beziehung stört. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren. |
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Themen-Optionen |
14.08.2017, 15:41 | #21 | |||||
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Registriert seit: 11/2015
Beiträge: 403
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14.08.2017, 16:15 | #22 | |||
Member
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Ort: NRW
Beiträge: 382
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Eine andere Option wäre es, eben nicht den Kontakt zu ihr zu suchen. Durchbrich das "Ritual" doch einfach mal und wende ihre eigenen Waffen gegen sie. Und statt dann tagelang zu Hause zu hocken, mach Dich schick und gehr raus. Hast Du ein Hobby? Wenn nein, such Dir eins.
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14.08.2017, 16:16 | #23 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
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Beiträge: 14.692
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14.08.2017, 16:19 | #24 | |||
Weltraumpräsident
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14.08.2017, 16:20 | #25 | ||
Weltraumpräsident
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Beiträge: 14.692
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Nein, leider so gut wie keine...
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14.08.2017, 16:21 | #26 | |||
Weltraumpräsident
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14.08.2017, 16:24 | #27 | ||||||
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Beiträge: 12.643
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Manchmal gilt auch und gerade in Ehen mit Kindern: Besser ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Hast du eine Vorstellung davon, wie sehr Kinder unter einer kaputten Ehe leiden, die dennoch weitergeführt wird ? Zitat:
Davon ab: siehe oben --> eine kaputte Ehe aufrechtzuerhalten, kann weitaus zerstörerischer sein als eine mutige Trennung. Zitat:
Ist ja auch oft so - zumindest, wenn die Liebe zwischen den Eltern kaputt oder einseitig ist. Bist du ein Scheidungskind und leidest darunter noch immer? Zitat:
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14.08.2017, 16:26 | #28 | ||
Registriert seit: 03/2008
Beiträge: 12.643
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Na, mono, da können wir feiern, dass wir ausnahmsweise mal weitgehend einer Meinung sind
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14.08.2017, 16:26 | #29 | |||
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Beiträge: 14.883
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Zitat:
"Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch regelmäßig gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht muss also beantragt werden. Bis dahin bleibt das gemeinsame Recht der Eltern zur Bestimmung des Aufenthalts bestehen. Die immer wieder unter juristischen Laien aufgestellten Behauptungen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht -gehe automatisch auf denjenigen über, der die Kinder nach der Trennung zuerst aufnimmt, oder -erhalte immer derjenige, bei dem die Kinder längere Zeit ihren Hauptwohnsitz haben, oder -stünde generell der Mutter zu sind daher unzutreffend." https://www.scheidung.org/aufenthaltsbestimmungsrecht/
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14.08.2017, 16:29 | #30 | |||
Forumsgast
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