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Alt 22.10.2017, 20:24   #21
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Und wer von euch hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Niemand, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben und es
bisher keinen Anlass gegeben hat, das extra klären zu müssen.
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Alt 22.10.2017, 20:27   #22
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Die beiden Leben getrennt, und sie sind nicht verheiratet. Die Frau hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Was totaler Blödsinn ist, den du da schreibst. Gemeinsames Sorge-
recht heißt gemeinsames Sorgerecht und nichts anderes, bis das
ggf. aus gegebenen Anlass vom Gericht geändert wird. Punkt.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2017, 20:34   #23
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Hallo M aus K,

ihr könntet auch das Wechselmodell in Erwägung ziehen. Vielleicht
suchst du dir zudem eine Wohnung in ihrer Nähe, wo die Kleine spä-
ter selbst zu Mama oder Papa gehen kann, wie sie es gern hätte.

Ansonsten stellt wirklich Regeln auf und trefft konkrete Absprachen.
Das verhindert unnötige Streits usw. usf. und lässt euch erst mal eu-
re Ruhe. Solltet ihr es begrüßen, trotz der Trennung auch mal als El-
ternpaar mit der Kleinen etwas zu unternehmen, so könnt ihr auch
das gleich besprechen, festlegen (z.B. zum Kindergeburtstag, Feier-
tage oder alle Vierteljahre mal einen gemeinsamen Ausflug, egal,
ob ihr inzwischen ggf. echt getrennt seid und neue Partner habt).
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2017, 20:39   #24
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Was totaler Blödsinn ist, den du da schreibst. Gemeinsames Sorge-
recht heißt gemeinsames Sorgerecht und nichts anderes, bis das
ggf. aus gegebenen Anlass vom Gericht geändert wird. Punkt.
Genau, er müsste es vor Gericht klären/ ändern lassen. Holt er einfach so das Kind zu sich schaltet die Frau die Polizei ein. Nennt sich dann Kindesentführung.

Ok, wenn die Frau zustimmt geht es auch ohne Gericht. Nur wie wahrscheinlich ist das? Fakt ist aber, einfach so "zu sich holen" geht nicht. Das Kind ist ja auch schließlich kein Möbelstück das man eben mal abholt und bei sich in die Wohnung stellt.
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
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