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Du befindest dich im Forum: Probleme in der Beziehung. Alltagsprobleme in Beziehungen? Mangelndes Vertrauen, Langeweile oder Sprachlosigkeit? Hier findest du ein offenes Ohr für alles, was dich an deiner Beziehung stört. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren.

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Alt 01.07.2019, 09:28   #21
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Paladin301 Beitrag anzeigen
Einmal gemacht, Lektion gelernt, nie wieder.

In der Regel wird geliehenes Geld wenig später als geschenktes angesehen...
Kann ich bestätigen.
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Alt 01.07.2019, 09:32   #22
ehemaliges Mitglied
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Kann ich bestätigen.
Schließe mich der freudlosen Erfahrung an.
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Alt 01.07.2019, 10:14   #23
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.956
Zitat:
Zitat von mrfirefly Beitrag anzeigen
Da sie die Höhe der Schulden nicht von sich aus nennt, mich damit über den möglichen finanziellen "Verlust" im unklaren hält, möchte sie eventuell zunächst nur ganz vorsichtig vorgehen, um zu sehen, wie ich auf ihre Bitte reagiere
Aber Du weißt es doch mittlerweile sowieso schon, das DA was kommt

Ich würde jetzt erstmal gerne wissen, um welche Höhe es da geht. Dann kann ich auch darauf reagieren. Also mal alles auf den Tisch legen...dieses "im Unklaren lassen" gefällt mir gar nicht
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Alt 01.07.2019, 11:32   #24
Paladin301
Senior Member
 
Registriert seit: 09/2014
Ort: Hannover
Beiträge: 692
Schade, dass dies nicht vor der Eheschließung passiert ist, wäre für mich sowieso eine Grundvoraussetzung.

So hat das Ganze . . . sagen wir mal "Geschmäckle".

Frage: exisitiert ein Ehevertrag?
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Alt 01.07.2019, 11:34   #25
El Guapo25
Golden Member
 
Registriert seit: 09/2009
Beiträge: 1.401
Sorry, aber sowas ist für mich ein absoluter No go es erst nach der Hochzeit anzusprechen. Und für mich leider auch ein Trennungsgrund. Mag vielleicht noch sein, dass es ihr peinlich war aber es hat so eben einen sehr bitteren Nachgeschmack. Nämlich der, dass ich mir an deiner stelle wie ein Esel vorkommen würde. So nach dem Motto: So, ehe ist vollzogen worden, komme mal schön mit den Kohlen rüber ^^

Ich würde nichts zahlen! Zumindest freiwillig nicht. Es ist ihre Sache wofür sie die Verantwortung tragen muss/soll. Aber wie das alles rechtlich ausschaut weiß ich nicht, habe schon gehört, dass der Partner für die Schulden aufkommen muss. Zumindest im Todesfall wurde mir das mal gesagt.
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Alt 01.07.2019, 11:53   #26
Helmut Logan
Snikt!
 
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
Könnte sogar ein Annulierungsgrund sein, oder?
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Alt 01.07.2019, 11:57   #27
076gast
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Hallo TE! Noch da?
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Alt 01.07.2019, 12:01   #28
Robertalk
Special Member
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.540
Zitat:
Zitat von Helmut Logan Beitrag anzeigen
Könnte sogar ein Annulierungsgrund sein, oder?
Nein!
Für Schulden des Ehepartners, die vor der Ehe gemacht wurden, muss man nicht aufkommen.
Ein Grund zur Annullierung sind verschwiegene Schulden nicht.
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Alt 01.07.2019, 13:21   #29
Paladin301
Senior Member
 
Registriert seit: 09/2014
Ort: Hannover
Beiträge: 692
Zitat:
Zitat von Narrenkaeppchen. Beitrag anzeigen
Hallo TE! Noch da?
Wieder so eine Eintagsfliege und wieder für weitere 6 Jahre abgetaucht...
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Alt 01.07.2019, 13:24   #30
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Helmut Logan Beitrag anzeigen
Könnte sogar ein Annulierungsgrund sein, oder?
Hmmmm...

Zitat:
Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen

Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

> ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten

> ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.

> ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte

> ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB

> beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis

Quelle
Sieht schlecht aus, genau dieser Grund wurde ausgeschlossen bei der Täuschung... bliebe also nur die Variante mit Heiratsschwindel zu argumentieren.
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monochrom ist offline   Mit Zitat antworten
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