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Du befindest dich im Forum: Probleme nach der Trennung. Du hast verlassen oder wurdest verlassen. Wie geht es weiter? Wie geht man mit dem Trennungsschmerz um? Gleichgesinnte und Verständnisvolle tauschen sich hier aus und geben Ratschläge für einen Neubeginn. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren.

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Alt 16.05.2011, 17:45   #1
Teekanne1970
Member
 
Registriert seit: 06/2009
Beiträge: 322
Scheidung - Zahlen, Daten, Fakten

Damit ich den Thread vom Lothar-Troll nicht weiter zweckentfremde,würde ich gern dazu mal diesen hier eröffnen.

Wer kennt sich mit den neuen rechtlichen Regeln bei einer Scheidung aus ?

Meine Fragen diesbezüglich wären:

1.) Wie lange und in welcher Höhe besteht Unterhaltsanspruch der Ehefrau an den Ehemann ?

2.) Was ist, wenn der Mann eine neue Freundin hat ? Wer hat Vorrang ? Frau oder Freundin ?

3.) Muss die neue Freundin eventuell mit für die Frau zahlen ? Wenn ja, ab welchen Bedinungen ?

4.) Wo liegt die Grenze, dass die Exfrau überhaupt Anspruch hat an ihren Mann, wenn sie z.B. selber arbeitet ?

5.) Gibt es Unterschiede im Unterhalt während des Trennungsjahres und nach der Scheidung ?

Fragen über Fragen ...

Vielleicht weiß jemand Antworten ?

Ich bin aktuell etwas verwirrt diesbezüglich, da es doch angeblich ein neues Gesetz gibt. Und ich dächte, ich hätte es vor Kurzem irgendwo aufgeschnappt, dass die Frau eben nicht mehr wie früher Anspruch auf Unterhalt hat, bis sie mal ins "Gras beisst". Ich dächte sogar, dass sie ab einem bestimmten Alter der Kinder (und ohne Kinder sowieso) sich eine Arbeit suchen MUSS.
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Alt 16.05.2011, 17:45 #00
Administrator
Hallo Teekanne1970, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 16.05.2011, 21:31   #2
Trollomat
Member
 
Registriert seit: 04/2011
Beiträge: 53
sry, fehler
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Geändert von Trollomat (16.05.2011 um 22:07 Uhr)
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Alt 16.05.2011, 21:48   #3
Paradigma
Weisheit in Tüten
 
Registriert seit: 11/2010
Ort: östlich von Westfalen
Beiträge: 4.995
Ob und wie lange Unterhaltsansprüche bestehen, hängt hauptsächlich davon ab, ob Kinder vorhanden sind, und wie alt diese sind.

Kinder gehen im Unterhaltsanspruch immer vor - erst wenn die Unterhaltsansprüche der Kinder gesichert sind, gibt es Unterhalt für die Frau (oder für den Mann, wenn der die Kinder betreut, oder weniger verdient hat). Bei unter 3-jährigen Kindern steht dem betreuenden Elternteil Betreuungsunterhalt zu - vorausgesetzt, der Expartner kann überhaupt bezahlen, und liegt nicht durch den Kindesunterhalt schon am Selbstbehalt.

Außerdem natürlich davon, wie hoch der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern war und ist, und wie lange die Ehe bestanden hat. Eine klassische "Hausfrauen-Ehe", die nach 15 Jahren mit z B. Grundschulkindern geschieden wird, kommt einem Alleinverdiener sicher teuer. Hat die Frau ein ähnlich hohes Einkommen wir der Mann, gleicht sich der "Ehegattenunterhalt" aus.

Während der Ehe aufgelaufene Rentenansprüche werden geteilt.
Trennungsunterhalt ist höher als der Unterhalt nach der Scheidung.

Die neue Partnerin muss nicht zahlen - klar. Wenn die neue Partnerin ein Kind bekommt, steht allen Kindern Unterhalt zu. Wenn der Mann aber durch den unterhalt am eigenen Selbstbehalt liegt, dann wird es schwierig: Der Man ist verpflichtet seinen Erwebsobliegenheiten nachzugehen, weil er Unterhaltspflichtig ist, Die neue Partnerin kann aber auch nicht daheim bleiben, weil man vom Selbstbehalt + anteiligen Kindesunterhalt für das neue Baby nicht als Familie existieren kann. Letztendlich wird also die neue Partnerin entsprechend von ihrem Verdienst das gemeinsame Leben überproportional finanzieren müssen (außer, der Mann ist ein Spitzenverdiener).

Wie es im einzelnen läuft - das weiß nur Gott und das Gericht ...

Para
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Alt 16.05.2011, 22:00   #4
Teekanne1970
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 06/2009
Beiträge: 322
Hallo ihr beiden.

Vielen Dank für eure Antworten. Das scheint ja alles wirklich ein echtes Durcheinander und gar nicht so einfach zu sein.

Wenn es also nicht einvernämlich läuft, dann könnte die Frau auf das volle Trennungsjahr bestehen, weil sie dann mehr Geld bekommen würde ? Richtig ?

Bei der Scheidung selbst hätten also prinzipiell die Kinder Vorrang. Danach käme dann die Frau.

Aber muss der Mann dann bis ans Ende seiner Tage für die (Ex)Frau zahlen ? Oder ist er nach neuem Recht irgendwann mal "aus dem Schneider" ? Ich meine hier jetzt nur den Unterhalt für die Frau. Denn beim Kind ist es ja glaube solange, bis es die Schule / Ausbildung / Studium fertig hat, soweit ich weiß.

Wenn die Frau vor der Scheidung ihren Job "hinwirft" und danach einfach behauptet, sie findet nix, geht das noch so einfach ? Denn wenn sie keinen Job hat,muss der Mann mehr zahlen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ?
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Alt 17.05.2011, 12:41   #5
Paradigma
Weisheit in Tüten
 
Registriert seit: 11/2010
Ort: östlich von Westfalen
Beiträge: 4.995
Eine Scheidung kannst immer erst nach dem Trennungsjahr stattfinden - außer in besonderen Härtefällen. Außerdem dauert es nochmal, bis die Scheidung ausgesprochen wird. Bei uns hat es von Antragstellung auf Scheidung bis zum Gerichtstermin von November bis August gedauert ... und bei uns gab es keine Streitthemen, die verhandelt werden mussten. Möglicherweise kann man aber den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahres stellen - damit man dann zeitnah geschieden werden kann. Keine Ahnung, wir haben uns erst nach 4 Jahren getrennt sein scheiden lassen.

Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, bis sie die Ausbildung beendet haben, oder bis zum (ich glaube) 27 Lebensjahr? Das kann sich hinziehen.

Was die Zahlungen für die Exfrau betrifft - da bin ich ziemlich schlecht informiert, ganz einfach weil ich darauf komplett verzichtet hab. Ich stehe lieber auf eigenen Füßen, und war eh immer Berufstätig. Vermögen gab es auch nicht, also gab es da auch keinen Streit.

Aber so einfach "Job hinwerfen" und nichts mehr finden ist glaub ich nicht möglich. Aber deine Frau hat ein Anrecht auf die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens - egal wer verdient hat - jedenfalls in der klassischen Zugewinngemeinschaft.

Und wenn sie für dich jahrelang zuhause war, und Haushalt und Familie versorgt hat, oder sie evtl. aus Gesundheitsgründen ODER weil sie Eure gemeinsamen Kinder betreut nur eingeschränkt arbeiten kann, kann es sein, das du schon für längere Zeit unterhaltspflichtig bist.

Eine Ehe dient nun mal auch der gegenseitigen Absicherung - und soll dafür sorgen, da der finanziell leistungskräftigere Partner nicht einfach seinen von ihm abhängigen Partner rauskicken kann. Durch die Heirat übernimmt man VERANTWORTUNG füreinander, und das gilt speziell dann, wenn das Paar sich trennt.

Durch die Scheidung soll - zumindestens theoretisch - ein gerechter Ausgleich gefunden werden. Zum Beispiel für den Gehalts- und Rentenanwartschaftsverlust, der durch die Hausfrauen/mann-Tätigkeit erlitten wurde. Außerdem soll dem finanziell schwächeren Partner Zeit gegeben werden, sich eine neue Existenz aufzubauen. Ich schreib das mal bewusst Geschlechtsneutral, weil diese Regelungen natürlich auch für einen Hausmann greifen würden.

Es kommt halt auch sehr auf die Dauer der Ehe an, und ob du sie während der Ehe finanziell versorgt hast und sie dir dafür die Socken gestopft hat, oder ob ihr finanziell gleichgestellt wart. Darum kann dir hier keiner eine genaue Auskunft geben.

Para
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Paradigma ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2011, 13:24   #6
Teekanne1970
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 06/2009
Beiträge: 322
Okay, vielen Dank. Das bringt einen schon mal etwas weiter voran.

Ich bin übrigens weiblich *lach* und ich informiere micht aus "Interesse". Denn ich möchte als neue Freundin im Zweifel nämlich nicht noch das Luxusleben von Madame (mit)finanzieren und mir ist auch daran gelegen, dass sie ihn nicht nackig macht, wie einen Hamster. Denn sowas wie "ich verzichte" kommt bei ihr auf gar keinen Fall in Frage.

Nächste Woche hat eine Freundin von mir noch einen Termin beim Anwalt, weil sie sich auch scheiden lassen wollen. Sie möchte nämlich auch gern wissen, was sie ihrem Mann alles zahlen muss/müsste. Eventuell kann ich hier dann noch ein paar Punkte ergänzen bzw. hinzufügen.

Bei dem Trennungsjahr weiß ich bis dato nur, dass es das Gericht eigentlich nicht interessiert, ob das tatsächlich vorhanden war oder nicht. Wichtig wäre hier nur, dass sich beide einig sind und bezeugen, dass es der Fall gewesen ist. So kann man das Trennungsjahr wohl umgehen, damit es etwas zügiger laufen kann.
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Teekanne1970 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2011, 10:18   #7
Lothar-Troll
abgemeldet
Hallo Teekanne,

Zitat:
Zitat von Teekanne1970 Beitrag anzeigen
Nächste Woche hat eine Freundin von mir noch einen Termin beim Anwalt, weil sie sich auch scheiden lassen wollen. Sie möchte nämlich auch gern wissen, was sie ihrem Mann alles zahlen muss/müsste. Eventuell kann ich hier dann noch ein paar Punkte ergänzen bzw. hinzufügen.
ich trau mich mal und frage nach: Hat sich denn da noch neues ergeben?

LG Lothar
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