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Du befindest dich im Forum: Probleme nach der Trennung. Du hast verlassen oder wurdest verlassen. Wie geht es weiter? Wie geht man mit dem Trennungsschmerz um? Gleichgesinnte und Verständnisvolle tauschen sich hier aus und geben Ratschläge für einen Neubeginn. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren.

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Alt 05.10.2015, 10:47   #11
Darnion
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 04/2015
Ort: https://t.me/pump_upp
Beiträge: 212
Habs ihr jetzt mal so geschrieben:

Hey, also bezüglich deinem Motorrad und dem andern Kram, kannst es ab dem 15. Oktober bis Ende Oktober abholen andernfalls kommts in den Müll/ Verkauf ichs / oder Lagers irgendwo, selbstverständlich alles auf deine Kosten. Bis dann
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Darnion ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2015, 13:34   #12
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Damien Thorn Beitrag anzeigen
Du kannst drohen, aber wenn Du es in die Tat umsetzt, kannst Du dafür erfolgreich zwecks Schadenersatz belangt werden. Gleiches gilt, wenn man die Sachen verkaufen würde.
Das kann er dann mit eigenen Ansprüchen gegen sie verrechnen,
so er diese geltend macht. Schließlich muss er ihre Sachen auch
nicht bei sich lagern. Und schon gar nicht über Jahre. So viel da-
zu. Zumal ein Motorad auch eine Dreckschleuder ist, ggf. Zufahr-
ten versperrt usw. usf. Ob dieses überhaupt werthaltig ist, wär
die nächste Frage.

Denn sofern hier überhaupt eine Verwahrung vorläge, weil die Sa-
chen werthaltig sind, könnte er diese Verwahrung nachweisbar kün-
digen und die Rücknahme der Gegenstände verlangen (hier mit
seinem Aufforderungsschreiben im Zweifel bereits geschehen),
und alle nicht hinterlegungsfähigen Sachen eben unter der An-
drohung der öffentliche Versteigerung dieser durch den Gerichts-
vollzieher mittels des Erlöses hieraus zur Hinterlegung bringen.

Es ist ja nicht so, dass er die Sachen einfach weggibt, sondern
eher so, dass sie kein echtes Interesse mehr an ihrem Eigentum
und dessen Zurückerlangung zeigt.

Zitat:
Zitat von Damien Thorn Beitrag anzeigen
Betteln muss er um gar nichts. Wenn sie auf einen inoffiziellen Hinweis nicht zeitnah mit dem Geld rüberkommt, dann geht es eben den rechtlichen Weg der Forderung, Verzugszinsen, Anwaltskosten etc. Und dann hat sie am Ende u.U. einen x-fachen Betrag, den sie begleichen muss. Spielchen können da also recht teuer werden.
Klar, vor allem für ihn selbst, wenn er so, auf diesen Kosten aus
diesem Vorschlag (Einlagerung) sitzen bleibt, weil er mit diesem
Risiko behaftet ist, sollte sie hier nicht heranziehbar sein.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2015, 13:49   #13
Damien Thorn
_______________
 
Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.568
Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Das kann er dann mit eigenen Ansprüchen gegen sie verrechnen,
so er diese geltend macht. Schließlich muss er ihre Sachen auch
nicht bei sich lagern. Und schon gar nicht über Jahre. So viel da-
zu. Zumal ein Motorad auch eine Dreckschleuder ist, ggf. Zufahr-
ten versperrt usw. usf. Ob dieses überhaupt werthaltig ist, wär
die nächste Frage.

Denn sofern hier überhaupt eine Verwahrung vorläge, weil die Sa-
chen werthaltig sind, könnte er diese Verwahrung nachweisbar kün-
digen und die Rücknahme der Gegenstände verlangen (hier mit
seinem Aufforderungsschreiben im Zweifel bereits geschehen),
und alle nicht hinterlegungsfähigen Sachen eben unter der An-
drohung der öffentliche Versteigerung dieser durch den Gerichts-
vollzieher mittels des Erlöses hieraus zur Hinterlegung bringen.

Es ist ja nicht so, dass er die Sachen einfach weggibt, sondern
eher so, dass sie kein echtes Interesse mehr an ihrem Eigentum
und dessen Zurückerlangung zeigt.



Klar, vor allem für ihn selbst, wenn er so, auf diesen Kosten aus
diesem Vorschlag (Einlagerung) sitzen bleibt, weil er mit diesem
Risiko behaftet ist, sollte sie hier nicht heranziehbar sein.
Das Gesetz ist eindeutig. Lies es Dir durch, bevor Du hier Dein zusammengewürfteltes Blabla verkaufst. Die Quellen dazu gab ich an.
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Damien Thorn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2015, 15:05   #14
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Damien Thorn Beitrag anzeigen
Das Gesetz ist eindeutig. Lies es Dir durch, ...
Gerade weil ich das tat, der Einwand auf dein Blahblah.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
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