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Du befindest dich im Forum: Probleme nach der Trennung. Du hast verlassen oder wurdest verlassen. Wie geht es weiter? Wie geht man mit dem Trennungsschmerz um? Gleichgesinnte und Verständnisvolle tauschen sich hier aus und geben Ratschläge für einen Neubeginn. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren.

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Alt 13.04.2018, 15:03   #1
022gast
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Scheidung mit Hindernissen

Da ich wohl noch nicht genug Themen gestartet habe, auch hier nochmal eines


ich bin seit gut 3,5 von meinem Ex getrennt, jedoch nicht geschieden.

Ich habe ihm die Papiere bereits 1 Monat nach der Trennung gebracht, er hat sich aber immer geweigert sie zu unterzeichnen. Ich war auch ca. 3x am Gericht um zu fragen was ich tun kann, und mir wurde empfohlen die Zeit von 3 Jahren abzuwarten, da es in Österreich kein Trennungsjahr gibt.

Nun ist diese Zeit vorbei, ich habe vom Gericht einen Anwalt gestellt bekommen, alle Papiere von mir zusammen getragen (mit dem Ex keinen Kontakt also auch seine Papiere nicht) und wir wollten nächste Woche ENDLICH die Klage einreichen.

Nun ist es so, dass mein Ex anscheinend seit über nem Monat vermisst wird. Er war unterwegs auf dem Jakobsweg und wurde zuletzt irgendwo in Frankreich gesehen - seit dem kein Lebenszeichen.

Sein Bruder behauptet es stimmt nicht, möchte mir aber nicht mehr sagen und seine Mutter meint, dass er wohl kein Geld mehr hat und sich schon wieder melden wird. Seine Freundin postet auf Facebook verzweifelt Vermisstenanzeigen ..

Mein Anwalt hat mir also heute mitgeteilt, dass er die Scheidung NICHT einreichen kann, da es keinen Aufenthaltsort von ihm gibt - also kann die Klage nicht zugestellt werden und er kann sie nicht einreichen, ich kann also nicht geschieden werden solange er verschollen ist. Nun meinte er, ich solle ihn für tot erklären lassen ...

Ich finde das ganze echt bescheiden .. ich habe heute den ganzen Nachmittag geheult weil ich doch einfach nur endlich von diesem schrecklichen Menschen loskommen will wofür ich seit über 3 Jahren kämpfe.

Was mir aber am meisten Angst macht .. was wenn er noch nen Berg Schulden hat und verschwunden ist .. kann ich dafür belangt werden ? Ich muss bereits einen gemeinsamen Kredit alleine abstottern sodass ich kaum noch Lebensqualität habe ...

Hat jemand Erfahrung mit sowas ?! Oder kennt sich etwas aus was die Gesetzeslage in Österreich betrifft ??

Danke für eure Hilfe
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Alt 13.04.2018, 15:03 #00
Administrator
Hallo 022gast, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 13.04.2018, 15:09   #2
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Ach Chiby, bei dir kommt ja einiges zusammen. Tut mit leid.

Für tot erklären finde ich ja schon heftig, kann man das "einfach so"? Wenn jemand 1 Monat vermisst wird?
Hat denn die Polizei mal nach ihm gesucht?

Falls er Schulden hat, und ihr keinen Ehevertrag, hast du die Schulden, glaube ich, am Hals.
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Curly2013 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2018, 15:10   #3
Helmut Logan
Snikt!
 
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
Hmm, wenn er für tot erklärt wird und ihr noch verheiratet seid, dann gehen die Schulden wohl auf dich über. Denke ich.
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Helmut Logan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2018, 15:15   #4
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Hallo Chiby,

nur, weil dein Ehemann "unterwegs" ist, heißt das ja nicht zugleich, dass er
nirgendswo mehr gemeldet ist oder wo wohnt er sonst? Also wär theoretisch
eine normale Zustellung sehr wohl möglich.

Daneben, wär er tatsächlich ohne bekannten Aufenthaltsort, gäbe es in Deut-
schland zumindest für einem solchen Fall die Möglichkeit der "öffentlichen
Zustellung". Also nichts mit, nicht scheiden lassen können.

https://familienanwaelte-dav.de/aktu...eidungsantrags

Und was soll der Blödsinn, von wegen ihn für tot erklären zu lassen? Vielleicht
suchst du dir lieber einen besseren Anwalt. In Deutschland könntest du das,
mit einer solchen Erklärung im übrigen erst nach 10 Jahren. Da die Gesetze
in Deutschland und Österreich sehr ähnlich sind, kann ich mir nicht vorstellen,
dass es hier gravierende Abweichungen gibt.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2018, 15:16   #5
HW124
 
Registriert seit: 07/2010
Ort: Am Rande der Lüneburger Heide
Beiträge: 11.219
Vor allem: ein Erbe kann man auch ausschlagen (hätte meine Madame damals machen sollen, es hat sie ja bloß ein Haus gekostet....).
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HW124 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2018, 15:24   #6
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Hallo Chiby,

hab das hier übersehen:

Zitat:
Zitat von Chiby Beitrag anzeigen
...Seine Freundin postet auf Facebook verzweifelt Vermisstenanzeigen ..

Mein Anwalt hat mir also heute mitgeteilt, dass....()... ich kann also nicht geschieden werden solange er verschollen ist...
Was heißt hier bitte schön "verschollen"? Wär dem so, gäbe es eine
polizeiliche Ermittlung dazu. Ansonsten hat jeder Erwachsene das
Recht, sich aus dem Staub machen zu dürfen, ohne dass er Ange-
hörige usw. darüber informieren müsste, wo er sich eben aufhält.

Und nur, weil seine Freundin "Vermisstenanzeigen" über FB schaltet
heißt das eben nicht, dass er offiziell tatsächlich als vermisst gilt.

Du weißt auch nicht, ob es zwischen den Beiden Probleme gegeben
haben mag, er einfach keinen Bock mehr auf diese Frauen oder gar
eine neue kennen gelernt hat usw. usf.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2018, 15:27   #7
022gast
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
jap ich sag ja, momentan ist alles ein Scherbenhaufen bei mir -.-

das mit den Schulden ist eigentlich meine größte Sorge .. aber hätte ich da nicht längst was bekommen müssen, wenn er schon "so lange" weg ist ?

Ich weiß nur seine eigentliche Adresse .. wo er eben vorher gewohnt hat.
Er hat jedoch auf Facebook gepostet, dass er eben den Jakobsweg nach Spanien geht, dort ne Wohnung & nen Job hat. Aber ich weiß es nicht genau weil keiner wirklich mit mir redet .. weder seine Familie, noch seine Freundin.

Das mit dem Anwalt ist so ne Sache .. ich habe den ja vom Gericht zugeteilt bekommen da ich mir keinen eigenen Rechtsbeistand leisten kann.

Aber ich habe auch im Internet gesehen dass "für tot erklären" erst nach 5-10 Jahren möglich sein soll.

Außerdem ist es doch eigentlich ein Witz dass ich es büßen muss nur weil er irgendwo ist .. die Papiere sollten einfach an seine Adresse geschickt werden & gut ist. Mehr wissen wir offiziell auch nicht. Wenn er dann nicht erscheint vor Gericht ist das sein Bier möchte man meinen ..

mich nimmt das ganze so mit .. ich zahl jetzt schon bis ich 40 bin .. und wer weiß was der in den letzten 3 Jahren noch so für Mist gebaut hat ... und macht sich nun ein schönes Leben .. untergetaucht irgendwo
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Alt 13.04.2018, 15:28   #8
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von HW124 Beitrag anzeigen
Vor allem: ein Erbe kann man auch ausschlagen (hätte meine Madame damals machen sollen, es hat sie ja bloß ein Haus gekostet....).
Es geht ja vor allem um Schulden. Und da ist sie als Ehefrau dran, es sei denn es besteht ein Ehevertrag.
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Curly2013 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2018, 15:29   #9
HW124
 
Registriert seit: 07/2010
Ort: Am Rande der Lüneburger Heide
Beiträge: 11.219
Heiraten ist halt selten ne kluge idee....
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HW124 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2018, 15:34   #10
022gast
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Es geht ja vor allem um Schulden. Und da ist sie als Ehefrau dran, es sei denn es besteht ein Ehevertrag.
es gibt keinen Vertrag nein.

Und geht das auch, wenn man schon so lange getrennt ist ?!
Und das auch gerichtlich bekannt ist?
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